Steuererklärung 2014 - wie gebe ich geförderte Weiterbildung während Arbeitslosigkeit an?
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2014. Ich war letztes Jahr 7,5 Monate arbeitslos. Die Arbeitsagentur hat mir per Bildungsgutschein komplett eine Weiterbildung in dieser Zeit finanziert und sogar Fahrtkosten übernommen.
Muss ich das in meiner Steuererklärung angeben und wenn ja, wo und wie? Die Bezüge von ALG habe ich schon angegeben. Danke für Eure Hilfe.
Karina
2 Antworten
Unter "sonstige Einnahmen"
Sorry, kenne das Programm nicht und kann dir somit leider nicht weiterhelfen. Aber vielleicht mal auf der Anleitung (Internet) nachlesen? Da müssten die Punkte ja genau angegeben sein.
TR und KV musst du meines Wissens auch angeben. Aber wo genau? Normalerweise ja unter AG, aber da würde ich evtl. Mo beim Finanzamt nachfragen.
Viel Erfolg!
Neben den Bezügen des ALG I (weil die dem Progressiosnvorbehalt unterliegen), ist entweder nichts anzugeben, weil reine Kostenerstattung, oder, wenn Du mehr Kosten hattest, als die, die erstattet wurden, die Kosten bei Werbungskosten (Anlage N) und dort die Erstattungen dann gegenrechnen.
Kosten die eventuell nciht erstattet wurden:
Fachliteratur
Verpflegungsmehraufwand, wenn mehr als 8 Stunden von Daheim weg zu den Veranstaltungen/Schulbesuch.
Ah, das hilft mir weiter, danke! Kosten waren komplett über die AA abgedeckt. Weißt Du zufällig auch, wie es mit den durch die AA übernommenen RV- und KV-Beiträgen aussieht? Ob und wo ich die angeben müsste?
Danke, wo genau finde ich das? Nutze das WISO Steuerprogramm.
Außerdem frage ich mich gerade, ob ich auch die von der Arbeitsagentur geleisteten Beiträge zu meiner RV und KV angeben muss?