Kann man eine Steuererklärung nochmal neu abgeben, nach dem man schon den Bescheid bekommen hat?
Wenn man nahc dem Erhalt des Steuerbescheid durch das Finanzamt merkt, dass man etwas falsch gemacht hat oder vergessen hat, kann man die Steuererklärung dann noch mal machen ?
6 Antworten
Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides hat man 4 Wochen Zeit für "Korrekturen" und "Vergessenes".
den Zuständigen anrufen ist immer besser. Da steht die Chance auch grösser dass das ganze zügig Über die Bühne geht.
Selbstverständlich, wenn du die abgegebene Erklärung für "nichtig" deklarierst, so als hättes du die Erklärung nie eingereicht. Meist wir aber eine berichtigte Steuererklärung eingereicht, in der nur der nichtige Teil, durch die Berichtigung ersetzt werden soll. Meist soll damit auch die rechtzeitige Abgabe gewahrt bleiben. Letztlich soll nach einer selbst festgestellten Unrichtigkeit, die vom Steuerpflichtigen nach Abgabe seiner Erklärung erst festgestellt wird, die Möglichkeit gegeben sein, unwahre Angaben durch wahre Angaben, straffrei zu belassen.
Wenn Du später noch irgendwelche steuerrelevanten Belege findest, kannst Du die formlos nachreichen. Auf jedem Steuerbescheid steht das dieser "vorläufig" ergangen ist. Also wenn das Finanzamt das Recht hat Deinen Bescheid später zu ändern, dann hast Du dieses Recht ebenfalls.
Nein, neu machen kann man die nicht, aber eine Berichtigung kann man beim Finanzamt einreichen. Sprich vorher mit dem Finanzbeamten darüber. Ich hatte auch mal etwas vergessen einzusetzen und konnte es ohne weiteres nachreichen. Dann bekam ich später einen berichtigten Bescheid und eine kleine Rückzahlung.