Umgehen der Schenkungssteuer?

4 Antworten

ich habe von meinem Arbeitgeber eine Geldsumme auf mein privates Konto erhalten.

Warum?

Dieses Geld habe ich später auf ein Depot, das ich gemeinsam mit meiner Frau habe, um Aktien zu kaufen.

Das Ganze wird immr seltsamer.

Das Finanzamt will nun die Hälfte des Geldes, das auf das gemeinsame Depot überwiesen wurde, als Schenkung von mir an meine Frau besteuern.

Ist es ja auch.

Nachdem der schenkungssteuerliche Freibetrag zwischen Eheleuten T€ 500 beträgt, sind hier entweder schon erhebliche Schenkungen voran gegangen, oder aber die Summe des AG liegt darüber. In beiden Fällen riecht das sehr nach mindestens Steuervermeidung respektive Steuerhinterziehung mittels vGA o.ä. - denn welcher AG bitte überweist seinem AN mal schnell T€ 500 +X?

Du bist nicht zufällig gleichzeitig GFGS des Unternehmens, oder?

Luws2015 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 18:15

Nein, kein Geschäftsführer

"Umgehen" wird nicht gehen ! Die Steuerpflicht ist in diesem Fall ja doppelt misslich, weil Sie für den Betrag (sicher) schon Einkommensteuer zahlen mussten, so dass - wenn der Höchstsatz in Betracht käme - schon nahezu gegen 50% Steuer angefallen wären. Und für die Hälfte des Ihnen netto verbliebenen Betrags käme nun Schenkungssteuer hinzu in der Größenordnung von 7% bis (allerdings erst bei vielen Mio) 30%. Da bliebe nicht allzu viel "netto" von "brutto" übrig !

Aber vielleicht hilft Ihnen, dass Ihre Ehefrau schenkungs- und erbschaftsteuerlich einen (alle 10 Jahre wiederholbaren) Freibetrag von 500.000 Euro. hat Nur wenn der Ihrer Ehefrau geschenkte Betrag darüber liegt, fiele insoweit Sch.-Steuer an. Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Zahlung in dieser Größenordnung geleistet hat, es sei denn Sie seien z.B. ein DAX-Vorstand. Das sind Sie aber sicher nicht; denn ein solcher hätte Ihre Frage sicher nicht hier gestellt, sondern seinem Steuerberater !

Wenn Sie den Betrag auf Ihrem persönlichen Konto belassen hätten und die Aktien auf ein eigenes Depot hätten buchen lassen, wäre Ihnen das Problem erspart geblieben. Wenn Sie dann Ihrer Ehefrau eine Vollmacht erteilt hätten, wäre sie zumindest ebenso wie Sie selbst verfügungsberechtigt und könnte sich insoweit als "Miteigentümerin" zumindest empfinden, wogegen Sie sicher nichts einzuwenden hätten, sondern intern mit ihr absprechen könnten, dass sie über die Hälfte nach eigenen Vorstellungen verfügen kann. Das wäre steuerlich zumindest keine Umgehung, sondern eine rein private Absprache, deren steuerliche Relevanz zumindest nicht offenkundig wäre-

Vielleicht akzeptiert das Finanzamt die Rückholung des angeblichen Schenkbetrags auf Ihr Konto, so dass Sie meiner Empfehlung folgen können. Nehmen Sie dazu mgl. einen erfahrenen Steuerberater in Anspruch

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man könnte das ganze als "ehebedingte Zuwendung" deklarieren, dann würde es nicht unter die Erbschaft-/Schenkungssteuer fallen und wäre steuerfrei. Dieses Geld soll ja euer gemeinsames Vermögen darstellen und ist nicht unbedingt ein Geschenk an Deine Ehefrau.

Ganz nebenbei wäre eine Schenkung auch bis 500.000€ steuerfrei.

Das scheint aber ein ordentliches Sümmchen zu sein!?

In der Schenkungssteuer gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer, also 500.000 EUR bei der Ehefrau/Ehemann.