Stellplatz nicht beleuchtet
Hallo,
ich nutze nun seit 3 Jahren einen Hinterhofstellplatz, welcher mit einem Rolltor gesichert ist. Die letzten Jahre war es immer so, dass durch einen Bewegungsmelder bei Einfahrt auf den Hof die Beleuchtung automatisch anging. Seit einiger Zeit ist dies nicht mehr gegeben. Es geht zwar eine Beleuchtung vor dem Rolltor an (diese liegt an der Straßenseite und ist somit eh gut ausgeleuchtet), jedoch ist hinter dem Rolltor alles stockdunkel. Nun muss ich bei völliger Dunkelheit den Parkplatz überqueren (jetzt geht das ja vll. noch, aber was ist im Winter, wenn Schnee und Eis liegen) und mit der Taschenlampe den Fußgängerknopf suchen, damit das Rolltor wieder geöffnet werden kann, um den Parkplatz zu verlassen. Muss ein Parkplatz nicht ausreichend beleuchtet sein? Könnte man hier die Miete mindern?
3 Antworten
So wie ich das verstehe, handelt es sich um einen privaten Stellplatz. Steht der Hof grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung (Kunden, Besucher)? Nur in diesem Fall hat der Vermieter für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Ist es ein reiner privat genutzter Hof liegt keine Beleuchtungspflicht vor. Hast Du denn schon mal mit dem Vermieter gesprochen und auf die defekte Beleuchtung hingewiesen? Steht in Deinem Mietvertrag, dass der Stellplatz beleuchtet ist? Ich sehe grundsätzlich keinen Anspruch auf Mietminderung - aber es könnte einen Anspruch (Schadenersatz/Schmerzensgeld) geben, sollte es zu einem Schaden z. B. einem Sturz kommen, der bei ausreichender Beleuchtung vermieden worden wäre.
Bevor eine Mietmienderung erfolgt muss der Vermieter Schriftlich in verzug gesetzt wird mit eine frist von 2 wochen wenn nach den 2 wochen nichts passiert ist kann man eine mietmienderung auch schriftlich androhen aber man kann nicht einfach so mindern
Wie wäre es, wenn du erst mal mit dem Vermieter sprichst und ihm das Problem erklärst, bevor du die Miete minderst deswegen ?