Steinwand im Wohnzimmer einer Mietwohnung anbringen. Muss ich ich den Vermieter informieren?
N' Abend zusammen,
ich ziehe nächsten Monat in meine neue Wohnung. Ich würde im Wohnzimmer gerne eine Steinwand anbringen. Ich weiß, dass wenn ich die Steine so an die Wand bringen möchte den Vermieter fragen muss. Aber was wäre, wenn ich vorher eine Unterkonstruktion aus Holzlatten bauen würde. Und die Steine auf mehrere Holzplatten anbringe und diese dann an die Unterkonstruktion befestige? Muss ich da auch den Vermieter fragen oder reicht es wenn ich ihn informiere. Oder muss ich sogar gar nichts von beiden?
Eine Steinimitation auf einer Tapete möchte ich nicht. Da habe ich mir schon etliche im Baumarkt angeschaut und das gefällt mir gar nicht muss ich sagen.
Hat einer schon Erfahrung mit so einer Steinwand im Innenbereich gemacht und könnte mir Tips geben und könnte mir einen groben Überblick über die Kosten geben?
Einen schönen Abend noch
Grüße- Crangelos
7 Antworten
Egal was Du machst, wenn es fest (auch über Schrauben) mit der Bausubstanz verbunden ist, ist es eine bauliche Veränderung. Und darüber muss der Vermieter nicht nur informiert werden, dafür muss er auch um Erlaubnis gefragt werden...
Und das ist auch völlig korrekt, denn beides ist eine bauliche Veränderung...
Nur sagt die Rechtsprechung, dass bestimmte bauliche Veränderungen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören und nicht genehmigungspflichtig sind. Dazu gehört das Tapezieren der Wände, das Anbringen von Lampen, Bildern, Spiegeln etc. in üblichem Maß usw. ...
Bei einer Einbauküche ist das bereits (noch) strittig, wenn auch praktisch kein Problem mehr, und bei dem Vorhaben des Fragestellers ist das absolut unstrittig von der Genehmigung des Vermieters abhängig...
Du musst den Vermieter fragen ob du das darfst Wenn du das nicht machst dan kannst du deswegen ne abmahnung kriegen oder sogar die Kündigung der Wohnung
Das ist in erster Linie eine Frage dem Eingriff in die Bausubstanz und auch der Statik.
N'Abend Crangelos,
du kannst im Baumarkt diese Steinimitatplatten kaufen. Die sind zum einen deutlich leichter und auch leichter anzubringen. Die Idee mit der Unterkonstruktion ist gut. Du müsstest bei Auszug ja Rückbauen. In diesem Fall hättest du nur reichlich Dübellöcher von der Lattung zu füllen.
Wenn du mit Lattung und Platten arbeitest, mußt du deinen Vermieter nicht fragen. Du solltest es nur so gestalten, daß es bei Auszug schnell und leicht zurückzubauen ist.
Wenn du mit Lattung und Platten arbeitest, mußt du deinen Vermieter nicht fragen.
Das ist mietrechtlich definitiv falsch, das wäre ggf. ein Grund zur fristlosen Kündigung...
Wenn du die Wand so anbringen kannst, dass nichts beschädigt wird und die Wandverkleidung rückstandsfrei wieder zu entfernen ist, brauchst du keine Erlaubnis. Wenn du die Steine richtig verkleben willst sollstest du natürlich vorher den VM fragen. Vllt ist er ja einverstanden wenn die Steine an der Wand verbleiben falls du mal ausziehst.
Klar, ist ja jedermanns Geschmack und erleichtert sehr die Wiedervermietung...
Dann dürfte ich keine Küche einbauen, oder eine Lampe anbringen,wenn dem so wäre ;-)