Darf Grabstein nicht benutzen?!
Hallo, meine Schwester und ich haben von meiner Frau Ihren Bekannten aus Polen einen Grabstein anfertigen lassen, da es hier in Deutschland schon etwas teuer ist und die Bekannten gerade sowieso in Polen waren.
Habe mich gefreut etwas Geld gespart zu haben - schließlich ist eine Beerdigung schon kostenaufwendig genug - und natürlich auch endlich mit diesem Drama abschließen zu können.
Leider falsch gedacht. Der Stein liegt jetzt schon seit Monaten hier herum und ich darf ihn nicht benutzen, da die Gemeinde in Bayern einen Grabmahlantrag vom Steinmetz haben möchte. Den es jetzt natürlich nicht gibt. Der Stein an sich passt locker von den Massen (hatte mich ja vorher schlau gemacht) und ist ein diagonal liegender Stein. Somit kann er schon mal nicht umkippen (wg. Fundament und so...)
Wäre schade den Stein wegwerfen zu müssen. Gibt es den keine Lösung? Was passiert den wenn ich den Stein einfach hinlege? Ich würde auch nochmal Geld in die Hand nehmen falls ein Steinmetz dies nachträglich vermessen könnte.
Danke!
8 Antworten
Ich gebe dir einen guten Rat: Auch, wenn die Bedingungen nicht zu Eurem ursprünglichen Vorhaben passen, solltest su sie erst einmal hinnehmen, statt gegen sie vorzugehen, oder sie umgehen zu wollen. Wird der Stein von Euch einfach ohne Genemigung verlegt, riskierst du das, was hier bereits beschrieben wurde. Es finden sich möglicherweise viele Gründe, einen selbst versetzten/verlegten Stein wieder entfernen zu lassen.
Die Bauordnung als Teil der Friedhofssatzung hat ihren Sinn: Es geschehen tatsächlich auch unnötige Unfälle (zuweilen) und Gefährdungen sollen ausgeschlossen werden. Auch ein einheitliches Gestaltungsbild wird angestrebt, damit es nicht nach "Kraut und Rüben" aussieht. Denken kann man darüber wie man mag - und in gewisser Weise, finde ich, trübt es auch die Kreativität und Natürlichkeit. Aber nicht ohne Grund heisst eine deutsche Volksweisheit: "Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare...".
Natürlich aber geht es auch um Einnahmen für die Gemeinde- bzw. Stadtkasse - welche die Investitionen und den Aufwand der Unterhaltung für einen Friedhof aufwiegen. Problematisch an der Friedhofssatzung im allgemeinen finde ich allerdings, dass meiner Meinung und Erfahrung nach auch unsinnige Dinge festgelegt werden (z.B. innerhalb eines bestimmten Rahmens: Form und Größe, Farbgebung der Einfassungen etc.).
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass ihr das Thema endlich hinter euch bringen wollt. Besser aber ist es meiner Meinung nach, dass ihr jetzt Ruhe bewahrt, damit der Schuss nicht nach hinten los geht. Denn die Friedhofsordnung ist nicht nur eine bauliche Aspekte betreffende Paragraphensammlung: Sie ist vor allem auch eine Art (sozusagen innerhalb eines bestimmten Rahmens) "zwingende" Gestaltungsordnung.
Besorge dir / besorgt euch zunächst einen Auszug aus der Gemeindeordnung, welcher diesen speziellen Friedhof betrifft; gemeinhin heisst die Auflistung von Bedingungen auch "Friedhofsordnung", bzw. "Bauordnung Friedhof", bzw. "Friedhofssatzung" etc. Informiere dich erst einmal ganz genau und aus unabhängiger Quelle schwarz auf weiss, was tatsächlich erlaubt ist und was nicht. Dann suche dir mit etwas mehr Atem einen Steinmetzbetrieb, der dir das Formular gegen einen günstigen Preis ausstellt (der Betrieb trägt damit auch das Risiko, darum kostest auch was) und dir den Stein versetzt. Darum wirst du nicht herum kommen.
Wenn es heisst, dass der Stein zu groß sei, hast du ein Problem. Lässt er sich dann verkleinern? geht es darum, dass der Stein für die aufrechte Aufstellung zu große ist, oder ist er als gelegte Grabplatte zu groß?
Vielleicht könnt ihr besonnen abwarten und solange eine ganz Kleine, selbst angefertigte Sache mit Namen/Inschrift auf das Grab legen, damit ihr ein besseres Gefühl habt?
Den Stein einfach auf das Grab zu legen, gerade jetzt, wo du schon einige male nachgefragt hast, könnte sich sehr ungünstig auswirken.
Du hast hier schon einige gute ratschläge von anderen User/innen bekommen. Und auch die Frage, welche hier bereits gestellt wurde, ist sehr berechtigt: Warum kann das der Steinmetz, welcher den Stein angefertigt hat, nicht übernehmen (länder- bzw. nationenrrechtliche Argumente; eine Kostenfrage?
Herzliche Grüße,
Woodcarver
Kann der Steinmetz in Polen nicht sowas ausfüllen?
ich kenn das nur, dass der Steinmetz, der einen Stein angefertigt hat, bei der Gemeide die Erlaubnis zur Steinlegung erst bekommt, wenn die Beerdigung bezahlt ist (Friedhofsgebühren und so). Wenn das bei Euch der Fall ist, dürft ihr ihn einfach selber legen, wenn er den Vorschriften entspricht. (Wir haben kürzlich den von unserem Vater auch selber gehoben und umgesetzt). Das Schlimmste, was passieren kann, wäre eine Aufforderung, den wieder zu entfernen,d azu müsste es abe rgründe geben (wie vorschriftswidrig). manchmal scheint es echt besser, nicht vorher zu fragen.
Aber es kann einem doch der Steinmetz nicht vorgeschrieben werden, und somit auch nicht, wer den setzt, bzw. legt.....
Laß Dir vom Amt erklären, wie ein derartiger Antrag auszusehen hat - vielleicht haben sie sogar einen entsprechenden Vordruck. Dann läßt Du vom Steinmetz diesen Vordruck ausfüllen (eventuell Übersetzungshilfe anbieten) und eine Zeichnung vom Stein beifügen. Das wird der Steinmetz schon können, er hat den Stein ja auch gemacht. Vermutlich muß dann noch sein Firmenzeichen und die Feld-/Grabnummer irgendwo an der Seite des Steines angebracht werden. Dann reichst Du die Unterlagen zur Genehmigung beim Amt ein. Wenn der Stein den Vorschriften entspricht, wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Erlaubnis bekommen, ihn von einem ortsansässigen Steinmetz fachgerecht setzen zu lassen.
Ich glaube Ihr solltet euch zu dem Thema vorher schau machen. Grundsätzlich muss in Deutschland ein Grabstein vorher genehmigt werden, dies bedeutet das Fiedhofsamt benötigt eine Zeichnung und gibt dann gegen Gebühr den Stein frei. Als nächstes dürfen nur zugelassene Steinmetze auf einen Friedhof, ist der Steinmetz nicht zugelassen muss erst ein Genehmigung beantragt werden. Selber darf man den Stein nur setzten wenn man eine Firma in dem Bereich hat ! Alternativ kann man sich einen Steinmetz suchen der ein Zulassung auf dem Friedhof hat und sich herabgeben das man den Stein in Polen gekauft hat. Ich persönlich hatte Gott sei Dank einen Kumpel der Seinmetz ist und auch noch eine Zulassung auf dem Friedhof wo mein Vater beerdigt ist hat.
merkwürdig. es gibt grabmalanträge anderer gemeinden sogar im netz zum runterladen. d.h. dass nicht unbedingt der steinmetz diesen ausfüllen muss. es geht dort nur um daten, die jeder abmessen kann siehe z.b. http://www.wiesbaden.de/vv/produkte/67/141010100000006226.php
ich würde mal beim landkreis, zu dem die gemeinde gehört, nachfragen, wie das geregelt ist. vielleicht liegt das nämlich nicht im ermessen der gemeinde und man kann den antrag dann von landkreis bekommen.
oder ich würde mit dem bürgermeister sprechen, was genau das problem ist.
wahrscheinlich wolltet ihr den stein selber setzen, so dass auch daran kein steinmetz beteiligt ist. aber vielleicht stellt euch einer diesen antrag gegen unkostenübernahme.
http://www.landkreis-aschaffenburg.de werde da mal anrufen, auf der Hompage habe ich jetzt nichts drüber gefunden. Im Prinzip benötigst Du aber - eine Skizze / Zeichnung - Art des Werkstoffs - Art der Schrift (graviert, ...)
Wir haben alles brav bezahlt. Wir wollen ja hauptsächlich mit dem ganzen Beerdigungs-Thema abschließen. Habe halt Angst vor einer Strafe wenn ich den Stein einfach setze :-(