Steht mir Schmerzensgeld nach Hundebiss BG-Lich zu?

2 Antworten

Hoi.

Einen Schadensersatz/Schmerzensgeld bekommt man vom Verursacher - aber den Hund kannst du nicht verklagen.

Dein Arbeitgeber ist wohl auch aus der Sache raus:

§ 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer

(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.

Daher bekommst du kein Geld - außer von der BG eben Verletztengeld und evtl. sogar eine Rente.