Harz 4 gestrichen, ist man noch Krankenversichert, bzw ist das erlaubt?.

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Hallo aura01,

also eigentlich dürfen sie nicht ohne Vorwarnung Leistungen kürzen und schon garnicht 100%. Praktisch sieht das jedoch anders aus: Mir haben sie auch schon viele Male ohne Ankündigung und ohne Begründung einfach die Zahlung eingestellt und es dauerte einige Tage, bis ich herausfinden konnte, aus welchem Grund sie das taten .... (der natürlich, wie immer, nicht berechtigt war.)

Es ist außerdem auch so, daß man dann tatsächlich auch nicht krankenversichert ist. Was das bedeuted, brauche ich wohl nicht zu sagen.

Theoretisch hast Du jedoch ein Recht auf Zahlung / Darlehn, auch wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind, denn falls es unberechtigt sein sollte, so könnten sie ja auch jeder Zeit eine Rückzahlung von Dir verlangen. (Anders herum gilt das übrigen nicht)

  1. Sofort bei einer unabhängigen Beratungsstelle melden und Dir helfen lassen. Z.B. ASG oder andere Vereinigungen, die das tun, was eigentlich das JobCenter tun sollte, nämlich Dir helfen. Die kennen die Vernichtungs-Strategien der JobCenter recht gut.

  2. Sofort zum Sozialgericht und die Dringlichkeit klar machen. Mir ist gerade der Begriff entfallen, aber es geht darum eine schnelle Klage einzureichen, die erst einmal dafür sorgt, daß Du sofort Geld bekommst, damit Du überhaupt überleben und handlungsfähig bist und erst dann die Formalien geklärt werden.

  3. Beim Amtsgericht kannst Du für 10,- Euro einen Beratungsschein für einen Sozialanwalt bekommen, der dann darüber bezahlt wird. Allerdings brauchst Du etwas Glück, daß der dortige Sachbearbeiter nicht auf einen Nachweis Deiner Armut in der Hinsicht besteht, daß Du ihm eine Hartz-4-Bescheinigung vorlegen mußt (da würde sich die Schlange sonst in den Schwanz beißen). Mit den Menschen dort kann man aber i.A. reden. (ist ja nicht das JobCenter)

  4. Hinweis: Laß Dir auf keinen Fall einen Lebensmittelgutschein vom JobCenter aufschwatzen... denn hierfür muß Du bereits beim JobCenter Dich festlegen, wieviel Dahrlehn Du benötigst und muß dann beim Einkaufen dieses Geld auf den Cent genau ausgeben. Was darunter ist, verfällt, was darüber ist, muß Du selbst bezahlen und selbst Dinge wie Toilettenpapier, Rasier- und Waschsachen, Katzenfutter usw. werden Dir gnadenlos vor allen Menschen um Dich herum, von der Kassiererin, aus Deinem Einkaufswagen wieder ausgeräumt und das Geld verfällt.

Ich wünsche Dir viel Glück und daß Du Menschen mit Herz begegnest. Souli

soulbridge1  03.08.2011, 12:56

doppeltes gelöscht ... ;-)

soulbridge1  04.02.2012, 04:57
@soulbridge1

Danke Dir für den Stern ;-)

soulbridge1  03.08.2011, 12:56

P.S.: ... ja und natürlich immer Widerspruch einreichen. Das hat zwar keine aufschiebende Wirkung, ist aber für jeden anderen rechtlichen Schritt Vorbedingung.

Nimm sofort deine Hartz-4 Bescheinigung, deine Kontounterlagen und deinen Mietvertrag zusammen mit einer Kostenaufstellung für Versicherungen etc., gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und suche einen Rechtspfleger auf. Dort schildere deine Lage, sage, dass du nicht rechtschutzversichert bist und anwaltliche Hilfe benötigst, damit deine Lebensgrundlage gesichert ist. Dann wir dir sofort kostenlos ein Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem du einen guten Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen solltest. Das ist dann in der Regel kostenlos, darf aber auch 10, maximal 20Euro kosten. Sage dem Anwalt, dass du durch die ungerechtfertigte Sperrung mittellos bist und er eine "Dringlichkeitsklage" einreichen soll. Dann muss innerhalb einer Woche das Sozialgericht die Klage erheben und eine Entscheidung treffen. Du wirst viele für dich sprechende Urteile und Gesetzesbestimmungen kostenlos bei Gegen-Hartz.de finden, die du dir dort kostenlos herunterladen und speichern/ausdrucken kannst und mit zum Rechtsanwalt nehmen solltest! Dieser Sozialverein ist kostenlos und hat wohl die umfangreichste, bestsortierteste Datenbank mit Urteilen, Gesetzen und Tipps, die du im Internet finden kannst. Meldest du dich dort an (auch kostenlos!), bekommst du auch die Internetzeitschrift des Vereins mit wertvollen Tipps, der neuesten Rechtsprechung und Hinweisen auf Gesetze, die noch in Arbeit sind. Die ARGE macht viele ungesetzliche Dinge! Ich klage schon (erfolgreich) seit einiger Zeit für mein Klientel gegen die ARGE in Viersen. Erst vorletzte Woche entschied das Sozialgericht in Düsseldorf, dass "alle Bescheide der ARGE- Viersen" unwirksam seien, da sie nicht die gesetzlichen Vorgaben nach Klarheit und Übersichtlichkeit erfüllen und somit dem Berechtigten keinen Einblick in die vorgenommenen Entscheidungen ermöglichen. Kommst du also nicht mit der Suche bei Gegen-Hartz.de alleine klar, schreibe mir einfach eine PN und ich schicke dir meine Telefonnummer, damit ich dir weiterhelfen kann. Also, ans Werk! **DUBIST IM RECHT! ** Liebe Grüße und viel Erfolg, Chiliheadz.

fs112  02.08.2011, 19:13

...woher ist die bekannt, dass die Sperre, bzw. Leistungsverweigerung ungerechtfertigt ist - kannst du zwischen den Zeilen lesen, oder besitzt du hellseherische Fähigkeiten?

Kein Leistungsbezug, keine Krankenversicherung (ggf. besteht ein Monat Nachversicherungspflicht).

Die Einstellung wegen mangelnder Mitwirkung hat nichts mit einer Sanktion zu tun.

Auf jeden Fall Fall solltest du schnellstens zu einem Fachanwalt, da man von hier aus nicht beurteilen kann, ob die Einstellung korrekt bzw. angemessen war.
So wird man dich ja irgendwann aufgefordert haben, die Unterlagen bis zu einem bestimmten Termin beizubringen und hat dich in diesem Zusammenhang auch auf die Konsequenzen hinweisen müssen.

chiliheadz  02.08.2011, 19:19

@VirtualSelf Eine Nachversicherungspflicht der Krankenkassen besteht generell für 6Wochen ab Beendigung des Vertagsverhältnisses. Wurde kein gültiger Rechtsmittelhinweis ausgestellt und/oder sind die bescheide für den "Durchnittsbürger" nicht verständlich erklärend ausgeführt, so führt dies zur Unwirksamkeit des Bescheides und zur sofortigen Wiedereinsetzung in alle Rechte. So entschieden BSG und LSG-Düsseldorf. Chiliheadz.

VirtualSelf  02.08.2011, 20:18
@chiliheadz

Nun wissen wir aber nicht genau, was zuvor geschehen war.

Wenn das Jobcenter zur Mitwirkung auffordert, wird in der Regel eine REchtsfolgebelehrung beigepackt, die Antragsteller oft nicht als "Vorwarnung" auffasst.

DerHans  02.08.2011, 22:16
@VirtualSelf

Wer weiß wie viel ungeöffnete Briefe er irgendwo rum liegen hat. Ist vollkommen unverständlich, warum man es so weit überhaupt kommen lässt.

aura01 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 12:41
@DerHans

Falsche Aussage, habe alle Briefe geöffnet. Keine Warnung bekommen. Durch nachfrage am 28 Juni wurde gesagt, das der Antrag noch nicht bewilligt wird weil das Amt noch zusätzliche Informationen braucht, die habe ich als Kommentar bei Dir erklärt.

Sicherheitshalber solltest du Widerspruch einlegen.

Normalerweise bekommst du ein Schreiben, in dem angekündigt wird, dass bei fehlender Mitwirkung die Leistung eingestellt wird + in dem dir eine Frist gesetzt wird, bis wann du die fehlenden Unterlagen abgeben sollst.

Leider ist man ohne Leistungen nicht krankenversichert. Es besteht aber eine Pflicht zur Versicherung, daher muss man irgendwie das Geld für die Beiträge aufbringen. :(

Und streichen tun die die Leistungen eigentlich nur bei richtigen Verstößen (falsche Angaben etc.). Wenn man mal Unterlagen nicht beisammen hat, habe ich eher von Kürzungen gehört.

Falls du dir richtig unsicher bist, könntest du einen Rechtsanwalt die Sache prüfen lassen. Dieser kostet dich mit Beratungshilfe (hole dir vormittags einen Berechtigungsschein bei dem Amtsgericht, wo du wohnst) nur 10,00 €.