Harz 4 wenn der Sohn mit im Haus lebt und Arbeitet?

5 Antworten

Bei uns ist es leider so ähnlich, wir bekommen ALG 2, unser Sohn der noch in unserem Haushalt lebt ist Malergeselle und verdient sehr gut, jedoch zieht das Jobcenter nur 1/3 der Mietkosten, also Miete +Heizung von unserem regelsatz für Miete und Heizung ab.

Also, wenn du verdienst, kannst du ja dan das was deinem Vater abgezogen wird +etwas für den Lebensunterhlat für dich aus deiner Tasche abgeben, das ist dann immer noch für dich günstiger, als wenn du eine eigene Wohnug beziehst.

Hier findest du das gesamte SGB, das Jobcenter (die ARGE ist an das SGB II gebunden).http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

EddieBracco 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 15:21

Werde ich auch tun, also aus eigener Tasche was dazu steuern. Jedoch möchte ich selber entscheiden wieviel und nicht dazu gezwungen werden.

VirtualSelf  17.04.2012, 17:47
@EddieBracco

Werde ich auch tun, also aus eigener Tasche was dazu steuern.

Solltest du keinesfalls tun!!!!! Jedenfalls nicht über deinen normalen Bedarf hinaus; denn diese Unterstützung hätten deine Eltern anzugeben und sie würde fast einszueins von ihrem Bedarf abgezogen werden.
Wenn dich also jemand fragt: du unterstützt deine Eltern nicht finanziell, denn sonst haben sie die A-Karte gezogen; wenn du allerdings mal einen Einkauf spendierst, so wäre das a) nicht nachweisbar und b) auch nicht anrechenbar ^^

Schlumpfine66  17.04.2012, 18:02
@VirtualSelf

Also mein Sohn gibt halt das ab was uns das Amt an Miete und Heizkosten abzieht, + ca 100,--€ für sein Verbrauch an Lebensunterhalt sprich Nahrung, damit haben wir keinerlei probleme mit dem Amt.

VirtualSelf  17.04.2012, 18:13
@Schlumpfine66

Es ist etwas anderes, wenn der Sohn seinen Anteil trägt, den das Amt herausgerechnet hat.
Das ist selbstverständlich und stellt auch keine Unterhaltsleistung an die Eltern dar, da er ja nur für sich aufkommt (sein Mietanteil, seine Lebensmittel (letzteres könnte sogar noch etwas mehr sein ^^)).
Er sollte nur nichts über seinen Bedarf hinaus zahlen.

ja, dann seit ihr eine bg und jedes einkommen zählt zusammen als eines. und wenn du noch unter 25 jahre bist, dann probleme wegen eigenem haushalt oder auszug, weil das amt da nämlich genau nachprüft, ob ein auszug nötig ist.

EddieBracco 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 10:14

Danke zunächst für die Antwort,

aber wenn ich freiwillig ausziehe?

Ich mein prüfen die mein Zimmer ob da noch meine Sachen stehen?

theoretisch kann ich ja morgen Ausziehen, dann müsste mein Vater doch volle bezüge bekommen oder?

jetlag72  17.04.2012, 10:31
@EddieBracco

Das Arbeitsamt prüft. Das kann ich Dir schwören. Wenn nicht das Amt dann der Nachbar oder irgendjemand anderes. Laß es, mach es offiziell. Miene Eltern lagen in Scheidung. Beide HartzIV. Einer wohnte oben und der andere unten in Ihrem gemeinsamen Haus. Das Amt kam um zu schauen ob es wirklich andem ist. Getrennte Betten, Zwei Kühlschränke usw. Ja, nichts ist Schlimmer als das Arbeitsamt oder das Finanzamt. Schlimmer als die Stasi. Als ich noch Hartz IV bezogen habe, habe ich immer gesagt das nur noch so ein Cood im Genick fehlt um abzuschecken wann, mit wem, man wo an welchem Tag war. Das Assi Amt ist das allerletzte. Aber anders herum gesehen war ich froh etwas von irgendwo her zu bekommen. Auch wenn es Unter aller Menschen Würde war. Nie wieder, nie wieder das Assi Amt.

tamarajahnke  18.04.2012, 07:47
@EddieBracco

bei meinem sohn war das ähnlich, wir beziehen kein alg2, er zog kurz zu uns, da er von weit her hergezogen war, bis er eine arbeit und wohnung hat, wohnung hätte er dann gehabt, aber da er nur 600 alg 1 bekam, musste er bei der arge natürlich die absegnung für mietvertrag und kostenübernahme holen. die wurde ihm verweigert, da er 23 jahre ist, und bei seinen eltern wohnt!!!!! darauf hin hat er denen erzählt, das er mit meinem neuen mann nicht klar käme, blabla, was nicht stimmt, aber.........., er brauchte einen triftigen grund zum auszug, und nach seinem widerspruch hat sich dann das jugendamt mit uns in verbindung gesetzt, und wollte einen hausbesuch machen, um die lage vor ort zu prüfen. gott sei dank hatte er in der zwischenzeit eine arbeit gefunden, und somit hatte sich das problem von alleine gelöst. da deine eltern bis 25 jahre für dich unterhaltspflichtig sind, und die arge nicht unnötig geld rausschmeissen will, wurde dieses gesetz gemacht. das heisst für dich, eigentlich hast du keine chance, selbst was zu bekommen. ausser du machst der arge glaubhaft, das ein zusammen leben mit deinen eltern nicht mehr geht, aus verdammt guten gründen............., ansonsten hast du keine chance.

Ja, ihr werdet vermutlich als EIN Haushalt gezählt. Dann zählt dein Einkommen mit rein. Ich weiß nicht, ob sie dir abnehmen, dass du einen eigenen Haushalt hast.

VirtualSelf  17.04.2012, 17:44

Ja, ihr werdet vermutlich als EIN Haushalt gezählt. Dann zählt dein Einkommen mit rein

Ein Kind, das seinen eigenen Bedarf nach SGB II-Recht bestreitren kann, kann mit den Eltern keinme Bedarfsgemeinschaft bilden. Es ist qua Gesetz ausgeschlossen, auch wenn es mit den Eltern im selben Haushalt lebt. Da muss gar nichts nachgewiesen werden.

Man, man, man ...

du als kind, fällst aus der bedarfsgemeinschaft sobald du deinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/ vermögen decken kannst (§7 sgb2). dein einkommen darf also nicht auf deine eltern übertragen werden... einzige ausnahme wäre das kindergeld (aber wenn du bis dahin ausgelernt hast, spielt das für euch eh keine rolle mehr.) du müsstest dann also lediglich deine eigenen kosten (miete, lebensmittel usw.) übernehmen, für deine eltern bist du jedoch nicht unterhaltspflichtig.

das einzige was das jobcenter versuchen könnte, wäre eine unterhaltsvermutung. hierbei wird vermutet, dass du deine eltern aus moralischen gründen unterstützt obwohl du gesetzlich nicht dazu verpflichtet bist. dieser unterhaltsvermutung kann man jedoch mit einer einfachen, wahrheitsgemäßen schriftlichen erklärung, dass du nicht bereit bist deine eltern zu unterstützen aus der welt schaffen.

EddieBracco 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 15:15

Ok, das hört sich gut an.

Also mein Vater bekommt ab Oktober "Hartz 4". Zudem bleibe ich zuhause wohnen, und muss keinen Cent an Ihn abdrücken und es kann mich auch niemand zwingen/verdonnern?

Hab ich das so richtig verstanden?

achja wir haben ein eigenes Haus und die Kosten werden von meiner Großvater getragen der unten im Haus wohnt.

VirtualSelf  17.04.2012, 17:41
@EddieBracco

Hab ich das so richtig verstanden?

Korrekt.

SGBII-Leistungsbezug eines Elters begründet keine Unterhaltspflicht durch das Kind nach BGB-Recht; die Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II), begründet ebenfalls keinerlei Pflicht, sondern besagt lediglich, dass das Jobcenter tatsächlichen Unterhalt annehmen darf. Wenn du der Vermutung widersprichst, ist sie vom Tisch.