Steht mir die BAB zu?
Hallo. Ich bin 27 Jahre jung, bin nicht verheiratet aber lebe mit meiner Lebenspartner (Freundin) und mit meiner eigene kleine Tochter in einer eigene Wohnung, Ich würde gerne aber eine Umschulung machen und habe eine Frage ob mir die BAB Berufsausbildungbeihilfe zusteht? Ich habe einen Stiefvater, der mich nicht adoptiert hat und meine Mutter ist eine Hausfrau. Von meine Freundin die Eltern, der Vater arbeitet und die Mutter ist auch eine Hausfrau. Meine Freundin bekommt momentan garnichts, nur die Kindergeld und die Betreuungsgeld. Was steht uns also zu während eine Umschulung?
5 Antworten
Zunächst einmal, mein Beitrag ist rein infomativ und soll kein Angriff auf Deine Person sein.
Ich würde gerne aber eine Umschulung machen
Das ist aber keine Voraussetzung um eine Umschulung bewillgt zu bekommen.
Vorausetzungen sind z.B:
- Man muss mindestens 4 Jahre in seinem erlerntem Beruf gearbeitet haben
- Die Perspektive in dem jetzigen Beruf ( drohende Arbeitslosigkeit) muss sehr schlecht sein.
- Oder aus gesundheitlichen Gründen
usw.
Eine Umschulung bekommt man nicht, weil man etwas anderes machen möchte.
und habe eine Frage ob mir die BAB Berufsausbildungbeihilfe zusteht?
Soweit ich weiß, gibt es dass nicht bei einer Umschulung, kannman aber googeln.´: Vorausetzungen ,BAB
Was steht uns also zu während eine Umschulung?
Wer eine Umschulung vom Rententräger bekommt, bekommt Übergangsgeld.
Wer ALG I oder Hartz IV bekommt, der bekommt diese Leistungen auch während einer Umschulung.
MfG
Johnny
Eine "Umschulung" käme für Dich nur infrage, wenn Du bereits einen erlernten Beruf hast und diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst bzw. es keine Arbeitsstellen in diesem Beruf gibt o.ä....
Dann würden Dich entweder die Rentenversicherung (gesundheitliche Gründe) oder das Jobcenter unterstützen.
Möchtest Du einen anderen Beruf erlernen, weil Dir der bisherige keinen Spaß mehr macht o.ä...., so müsstest Du mit dem auskommen, was Du als Ausbildungsentgelt erhältst - auf eine staatliche Unterstützung hättest Du keinen Anspruch (außer ggf. Wohngeld).
Deine Eltern wären Dir nicht unterhaltspflichtig.
WEnn du eine Umschulung machen willst, steht es dir nicht zu,oder was verstehst du darunter? Eine wichtige Voraussetzung für BA ist halt die, dass du bisher noch keine abgeschlossene Ausbildung hast. Umschulung klingt jetzt fürmich so, als hättest du schon eine Ausbildung gemacht? Dann gibts kein BAB.
Nein BAB steht dir nicht zu, du bekommst während einer Umschulung weiterhin Geld von Amt. Frage dort einfach mal nach, manchmal gibt es Zusatzunterstützungen.
Das ist für newcomer und Erstausbildung . Erwachsene sorgen sich um die eigene Zukunft selbst .
Nein stimmt so nicht, es kann auch bei 2. Ausbildungen gewährt werden. Das ist zwar nicht leicht aber machbar.