Steht Auszubildenden Auslöse zu?
Ich war im April für 4 Tage in Hannover, in der Zentralverwaltung um weitere Inhalte in meiner Ausbildung zur Bürokauffrau vermittelt zu bekommen.
Nun habe ich für diese 4 Tage 33,09 € Auslöse bekommen. Frühstück und Mittag wurde mir abgezogen weil ich es in der Firma bekommen habe. Um nach Hannover zu gelangen wurde ein Firmenwagen gestellt.
Nun rief die Buchhaltung an, ich möchte doch bitte die 33€ zurückzahlen, da die Auslöse für Azubis gestrichen wird da sie die Aktion unter schulung laufen lassen.
Ist das richtig so? Wo kann man das nachlesen?
3 Antworten
Für einen Einsatz in der Zentralverwaltung Auslöse zu bekommen (egal ob wegen Schulung oder aus anderem Grund) ist in meinen Augen generell etwas ungewöhnlich. Einen Anspruch hast Du daraif sowieso nicht. Knifflig wirds allerdings, wenn da Unterschiede zwischen Azubis und anderen Arbeitnehmern gemacht werden. Anscheinend gibt es bei Euch im Betrieb ja aber Richtlinine, wonach bei Schulungen keine Auslöse gezahlt wird (warum auch immer) und dann könnte man das so akzeptieren. Das erst auszuzahlen, dann aber zurückzufordern finde ich allerdings ziemlich arm. Wäre mir so ein "Fehler" passiert, hätte ich den Azubi zu mir geholt und ihm/ihr gesagt, dass es für die Zukunft keine Auslöse mehr gibt. Aber über diese versehentliche Auszahlung hätte ich den Mantel des Schweigens ausgebreitet und Dir das Geld gelassen - zumal Azubis ja auch nicht im selbigen schwimmen.
Ja es gibt keine auslöse, höchstens bei zivis! Azubis steht leider nur Ihr Gehalt zu..
Was is denn das für ein Quatsch. Azubis stehen Auslöse und km-Gelder grundsätzlich genauso zu wie jedem anderen.
Ob das richtig so ist, kann ich dir nicht sagen. Aber wenn denen erst hinterher einfällt, dass man das anders verbuchen könnte um Geld zu sparen,.. könnten die mich kreuzweise :-)