Darf ich ein Zertifikat ausstellen?

8 Antworten

Hallo,

Das Zertifikat …

• ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, etwa im Rahmen einer Qualitätssicherung. Sie wird ausgestellt, um einen bestandenen Test zu bestätigen.

• weist die Teilnahme nach an einer umfangreicheren und länger andauernden Qualifizierung mit internen Überprüfungen: Klausur(en)/Projektarbeit(en)/mündlicher Prüfung.

• wird für Qualifizierungen ausgestellt, die eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden haben.

• setzt in der Regel eine festgelegte Anwesenheitspflicht voraus, z. B. 75 bis 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit.

• legt eine einheitliche, standardisierte Form zugrunde, zum Beispiel den IHK-Standard.

• wird ausgestellt auf der Grundlage einer Dokumentation, die jederzeit überprüfbar ist.

• ist kein berufsqualifizierender Nachweis, sondern ein Nachweis über den Erwerb von genau definierten Lerninhalten

Die Zertifizierung …

• weist die Einhaltung bestimmter Normen und Standards für Produkte oder Dienstleistungen bei unterschiedlichen Zielgruppen nach.

• ist Folge eines regelhaften und prozessartigen Ablaufes.

• ist eine besondere Form der Qualitätssicherung von Leistung(en).

• ist als Nachweis zeitlich befristet gültig („Verfallsdatum“) und wird regelmäßig überprüft.

• wird in der Regel durch entsprechend akkreditierte und unabhängige Einrichtungen vorgenommen und vergeben.

• ist eine besondere Überprüfungsform als Ersatz für eine nicht zwingend vorgegebene öffentlich-rechtliche Prüfung.

• ist kein berufsqualifizierender Nachweis.


Bevor Du irgendetwas falsch machst und Ärger bekommst, frag' mal direkt bei der Innung nach. Die können Dir fachlich am besten Auskunft geben.

beantwortet von JotEs am 11. Februar 2010 06:56 0x Natürlich darfst du deinen Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausstellen und hierin auch eine Bewertung der Leistung vornehmen.Und wenn du das dann statt "Teilanhmebescheinigung" lieber "Zertifikat" nennen möchtest, dann darfst du auch das. Zertifikat ist kein rechtlich geschützter Begriff.

Wieviel ein solches "Zertifikat" wert ist - das zu beurteilen obliegt demjenigen, dem es vorgelegt wird.

sehe ich auch so !!!habe auch nichts gefunden dass der Begriff "Zertifikat" geschützt ist somit kann jeder ein Zertifikat ausstellen... was dies letzendlich wert ist, ist eine andere Sache... aber rechtlich gesehen sehe ich hier keine bedenken...

Deine ehemalige Kollegibn ist offenbar "klain bisken blöd", weil sie nicht weiss, wovon sie spricht und keine Ahnung von Gesetzen hat. Zertifikate bzw. Zertifizierungen sind dasselbe wie Diplomurkunden oder Zeugnisse. Jedre Arbeitgeber darf und muss seinen Arbeitnehmern sowie Lehrlingen so etwas ausstellen. Auch alle privaten sowie nicht staatlich anerkannten Schulden dürfen und müssen so etwas ausstellen. Dazu können Sie Diplomurkunden verwenden. Ob das allerdings Eindruck macht auf Arbeitgeber oder Kunden, ist eine andere Frage, da Zeugnisse bzw. Zertifkate nichts über das wahre Können des Inhabers der Bescheinigung etwas aussagt, sondern nur darüber, sich einer mehr oder weniger anspruchsvollen Prüfung in einer angeblich dafür geeigneten Bildungstätte bzw. von einschlägigen Lehrern unterzogen zu haben. Viele Prüfer und Lehrer sind nämlich selbst Nullen bzw. Nieten. Da sich etliche Deutsche Verbände und Bildungseinrichtungen von ihren Helfern in den Parlamenten im Titelgesetz sich das Recht reservieren ließen, für bestandene Prüfungen den Titel "Diplom-"Ingenieuer, Kaufmann, usw. verleihen zu dürfen, darf sich nicht jeder Prüfling, der woanders eine einschlägige Prüfung besteht so nennen. Dagegen aber sind die Titel "Diplom"-Kosmetiker, "Diplom-"Spastiker, "Diplom-"Eventveranstalter nicht geschützt und könne daher auch von jeder privaten, staatlich nicht anerkannten Schulklitsche verliehen werden. Da Lehrgänge sich am besten mit Abschlussprüfungen verkaufen lassen, gebührt allen erfolgreichen Prüflingen auch ein Zeugnis bzw. Zertifikat. Auf gehts, Frau Eventlehrerin!

Natürlich darfst du deinen Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausstellen und hierin auch eine Bewertung der Leistung vornehmen.

Und wenn du das dann statt "Teilanhmebescheinigung" lieber "Zertifikat" nennen möchtest, dann darfst du auch das. Zertifikat ist kein rechtlich geschützter Begriff.

Wieviel ein solches "Zertifikat" wert ist - das zu beurteilen obliegt demjenigen, dem es vorgelegt wird.