Wie umgehen mit kurzfristiger EInladung Arge?
Hallo zusammen,
seit dem 01.06 bin ich Arbeitslos und ALG-I empfänger.
Vor 2 Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Ich habe ihn informiert, dass ich zweigleisig fahren möchte (Bewerbungen schreiben
aber eine Gründung beabsichtige(Businessplan, Schulungen). Der Vermittler hatte kein Problem damit und bat mir sogar Schulungen zu Gründungen an.
ich habe jetzt am Samstag Post von meinem Arbeitsvermittler erhalten mit der Bitte um ein Gespräch direkt am Montag! (da hats aber jemand eilig).
D.h. er hat wohl am Freitag die Einladung versendet. Am Freitag habe ich aber eine Zusage für eine Schulung im Ausland erhalten, die 3 Wochen dauert.
Ich befinde mich nun im Ausland wegen der Schulung, die mit der Selbstständigkeit eng in Verindung steht (gestern also am 30.06 hat sie angefangen).
Für mich macht es wenig Sinn 1000 km nach DE zu fahren - erst recht nicht innerhalb von 24h (nachts)
Ich habe Angst, dass der Vermittler ein Problem damit haben wird, dass ich für die Schulung 3 Wochen im Ausland bin.
Ich kann mal 1x rüberfliegen nach DE aber das kostet mich dann 200 EUR.
Wie kann man eine humane Lösung finden?
Droht mir eine Leistungskürzung?
Ich werde den Vermittler morgen früh anrufen, aber k.a. was ich dem erzählen soll... Von der Schulung weiß er nix, weil sich das zeitlich ja überschnitten hat (
sein Brief an mich und mein unerwartetes Finden einer passenden Schulung auf dem letzten Drücker)
4 Antworten
Über den Weg bei einer beabsichtigen Ortsabwesenheit bist Du sicher informiert worden, selbst wenn Du es nicht gelesen haben solltest.
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Nun bist Du "unerlaubt Orstabwesend" das bedeutet, Du verlierst, für die Tage der Ortsabwesenheit Deinen ALG II - Anspruch.
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Auch im Arbeitsleben geht man nicht eigenmächtig in Urlaub.
Versuche so schnell wie möglich zu klären was zu klären ist.
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Wer Geld von anderen will sollte sich an dessen "Spielregeln" halten.
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Das Problem liegt ganz sicherlich nicht in der "kurzfristigen" Einladung,
das ist ein falscher, weil unzutreffender Ansatz.
Du hast also am Montag den ersten Tag deiner Schulung wie auch den Vorsprachetermin. Dann hast du dies auch nicht zu spät gemeldet. Postalisch warst du erreichbar und du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Schulung zeigt Eigeninitiative um aus deiner Situation herauszukommen.
Schildere ihm die Situation und bitte um eine Verlegung des Gesprächstermins.
Sage ihm deine Bereitschaft zu, zu erscheinen, falls er darauf besteht.
Du hast ja bestimmt von deinen Schulungsplänen berichtet und "Urlaub" beantragt, wie man das bei einem regulären Arbeitgeber auch macht.
Falls nicht, kannst du nur auf Kulanz vom Amt hoffen.
Als arbeitslos Gemeldeter hast du deinem Vermittler bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und alle Veränderungen dem Amt mitzuteilen.
Du hast dem Amt nichts von der Schulung gesagt und bist ins Ausland gereist. Damit hast du deine Mitwirkungspflicht grob verletzt.
Das wird wohl auf eine Sanktion hinauslaufen und zwar völlig zu Recht.
Ich habe dir nur geschrieben, was die Folgen deines Tuns sind. So ist nunmal das Gesetz.
Melde dich bei deinem Fallmanager und hoffe auf viel Kulanz. Einen anderen Rat kann man hier nicht geben.
Ich bin nicht der Fragesteller. Ob ein Verstoß vorliegt, halte ich für unklar.
Er schuldet Verfügbarkeit und Erreichbarkeit. Dies liegt wohl vor.
Selbst wenn nicht, er war ja nicht weg im Urlaub. Unabhängig von der Rechtslage sehe ich keine Berechtigung für deinen Ton.
Den "Rat" sehe ich nicht.
Das trifft zu. Ortsabwesenheit muss mitgeteilt werden.
Wie sie wieder alle aus den Löchern gekrochen kommen, die "legal eagles", wenn sie mit Bestrafung drohen dürfen.
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