Wohngeldkürzung, wieso wird das Wohngeld gekürzt wenn das Kind (Student) arbeitet und sowieso nicht in der Berechnung berücksichtigt wird?

4 Antworten

Du liegst falsch, ihr seid zwar nicht selbst wohngeldberechtigt (weil ihr nicht Mieter der Wohnung seid), ABER ihr seid nicht ausgeschlossene Haushaltsmitglieder der wohngeldberechtigten Person. Deshalb wird das Wohngeld für sechs Personen berechnet und natürlich auch euer Einkommen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens berücksichtigt.

Nachzulesen in den Paragrafen 3 und 5 des Wohngeldgesetzes. 

Harry006  20.12.2016, 15:49

sie sind in der wohnung gemeldet, und da sie als familie darin wohnen, hat auch die familie anrecht aufwohngeld.

 

das wohngeldamt berechnet auch nicht nur das einkomen der eltern, sondern das gesammteinkommen der familie.

 

dewegen auch das "spielchen" mit den kontoauszügen.

 

ein nichtausgeschlssenes haushaltsmitglied, kann übrigens jeder seihen...auch fremde, die in der wohnung wohnen.

(vorausgeesetzt natürlich, er ist dort auch gemeldet.)


 

Harry006  20.12.2016, 15:54
@Harry006

übrigens...

die sachbearbeiter halten sich nicht unbedingt an das, was in gesetzen steht.

(deshalb hab ich auch öfters probleme mit ämtern. bisher habe ich aber alle prozesse gewonnen.)

 

TreudoofeTomate  20.12.2016, 20:59
@Harry006

Fragt sich, warum du meine Antwort kommentiert?

Wohnt Ihr mit den Eltern zusammen?  Dann ist die Lage klar: Ihr bringt selbst Geld mit, daher hat sich das GesamtEinkommen erhöht. Ihr als Family braucht also weniger Hilfe. 

ich kenne mich mt den paragraphen nicht so aus, möchjte aber so gut ich kann helfen.

 

da deine eltern so wenig geld verdienen, das sie wohngeld brauchen, seiht ihr als kinder "unterhaltspflichtig".

(wie es mit der höhe der summen ist, weiß ich nicht)

 

vorsichtshalber solltet ihr einen fachanwalt für sozialrecht kontacktieren.

(evtl, könnt ihr einen beratungsgutschein beim gericht bekommen)

ein beratungsgespräch (wenn ihr selber zahlen müsst) kostet etwa 50 €

 

der wird euch gut beraten, und wenn er (wird er sehr warscheinlich) fehler in den berechnungen findet, wird er alles weitere für euch machen...(schreiben an wohngeldamt,beschwerden/wiedersprüche,bei bedarf klage bei`m sozialgericht.)

 

TreudoofeTomate  19.12.2016, 21:00

Sorry, du kennst dich wirklich gar nicht aus. In deiner Antwort stimmt leider überhaupt nichts.

Aber nicht schlimm, wer weiß schon alles?

Harry006  20.12.2016, 15:40
@TreudoofeTomate

du wirst schon wissen, warum du diesen benutzernamen gewählt hast...

TreudoofeTomate  26.12.2016, 19:50
@Harry006

Womit du dann jetzt auch bewiesen hast, dass es mit deiner Allgemeinbildung nicht zum Besten steht.

Hallo,

das ist im Prinzip ganz einfach:

Ihr Kinder wohnt ja auch mit in der Wohnung und könnt euren Teil der Miete selber bezahlen. Da ihr Einkommen habt, ist der Staat für euch nicht zuständig. Wenn eure Eltern euch dort kostenlos wohnen lassen, ist das natürlich sehr nett von ihnen, aber der Staat ist eben dafür nicht zuständig. Deswegen bekommen sie nur Wohngeld in der Höhe, in der sie es selbst benötigen, nicht für euch Kinder noch mit.

redrose02 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 18:27

Erstmal danke für deine Antwort. :)

Ja das verstehe ich schon. Aber im Endeffekt, wenn man unsere Miete durch 6 teilt, dann dürfte man meinen Eltern trotzdem nicht so viel kürzen. Wir laufen quasi darauf hinaus, dass mein Bruder und ich alles tragen werden und sie kein Wohngeld mehr bekommen.

Außerdem beantwortet das ja nicht die Frage, warum und ob sie sich meine Kontoauszüge ansehen dürfen.. Wenn ich nicht mit einberechnet werde im Wohngeld, dann werde ich eben nicht mit einberechnet, oder? Wieso bin ich dem Wohngeldamt noch Auskunft schuldig?

thomasbuescher  19.12.2016, 18:39
@redrose02

Das wird nicht einfach durch 6 geteilt, weil ihr ja noch in der Ausbildung seid und wenig verdient.. Du wirst ja trotzdem irgendwie mit einberechnet, weil Du da ja wohnst. Und deswegen dürfen sie auch die Kontoauszüge sehen.

Natürlich darf der Staat nicht einfach auf beliebige Konten schauen. Aber eine Voraussetzung für die Beantragung ist, daß überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen stimmen. Wer das nicht will, kann einfach entscheiden, ob er Wohngeld beantragt oder nicht.

redrose02 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 21:09
@thomasbuescher

beantragen meine Eltern, nicht ich... mhmm.. dann wäre es sinnvoller, wenn ich ausziehe^^ :D