Uentgeldliches Praktikum als Beamter?
Kann man als Beamter in seinem Urlaub einfach so ein unetgeldliches Praktikum machen oder brauche ich dafür die Erlaubnis vom Dienstherrn, bzw Vorgesetzten? Es handelt sich um ein 14 Tägiges Praktikum im Bereich der Unternehmensführung eines Heizungsunternehmens und dürfte in keinem Interessenkonflikt mit meiner dienstlichen Pflichten stehen. Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen!
5 Antworten
Ausführungen hierzu u.a. im Bundesbeamtengesetz ab § 97.
siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/BJNR016010009.html#BJNR016010009BJNG001200000
Wenn es keine konflikte geben sollte dann kannst du ja auch deinen diensherrn darüber in kenntnis setzen
Dann kannst du es ja auch sagen ...
Das muss genehmigt werden. Der Dienstherr gibt dir deinen Urlaub ZUR ERHOLUNG. Genehmigt wird es wohl auch, wenn es nicht mit Pflichten aus deinem Beamtenjob kollidiert. Ich meine, es gibt da auch bei der Einstellung eine Aufklärung, die man auch unterschreibt.
Der Dientherr wird sich aber auch mit Recht fragen, warum du Interesse an diesem Praktikum hast. Man wird ja draus schließen, daß du einen Austritt bzw. Branchen-/Arbeitgeberwechsel für möglich hältst. Da kommt es dann drauf an, wie die Stimmung sonst so ist und wenn man noch auf Probe oder gar Widerruf ist, kann das schon irgendwie einen bitteren Nachgeschmack haben.
Gruß S.
Das praktikum ist freiwillig und wird in deiner "freizeit" ausgeübt. Denke micht dass es da probleme geben könnte. Hört ja zumindesr keiner was von
@zelena70,
auf solche Antworten sollte man verzichten, wenn man keine Ahnung hat.
Ein Beamter muss die entsprechenden Gesetze und Rechtsvorschriften befolgen, denn sonst kann ihm ein Disziplinarverfahren blühen, dass die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hat.
Uentgeldliches Praktikum als Beamter?
Dann schau doch einfach mal in die Nebentätigkeitsverordnung rein, die dir doch als Beamter sicherlich zur Verfügung steht.
Dort findest du die entsprechenden Antworten!