Atriga Inkasso Brief wegen RTL NOW?
Hallöchen, ich habe vor einiger Zeit mal ein Abo bei RTL NOW abgeschlossen. Ich gab meine Einverständnis dies per Lastschift (2,99€) abzubuchen. Dann geh ich auch davon aus das dies passiert.. jetzt hab ich eine Mahnung vom Inkasso bekommen. Ich hab seit Monaten nicht in mein Email Postfach geguckt. RTL hat mir Mahnungen per E-Mail geschickt.. darf man das etwa? Laut Inkasso & RTL konnte das Geld nicht von meinem Konto abgebucht werden da das Konto angeblich nicht genug gedeckt wäre.. was aber nicht wahr ist. Nun hab ich eine Summe von 90€ bekommen. Ist das rechtens das sie mir gleich ein Inkasso unternehmen auf den Hals hetzen?
5 Antworten
sie haben dir nicht gleich ein Inkassounternehmen auf den Hals geschickt, sie haben dich gemahnt. Wenn du dein E-Mail-Adresse für die Korrespondenz angibst, und anschließend nicht reinschaust, ist es dein Problem.
Für Mahnungen ist rechtlich keine Schriftform vorgegeben, damit sind sie auch per E-Mail zulässig, allerdings fehlt der Zugangsnachweis (und Verzug entsteht erst bei Zugang). Wenn Mahnungen z.B. [automatisch] in den Spam-Ordner einsortiert und ohne Einsichtnahme gelöscht wurden, dann ist ein wirksamer Zugang nicht erfolgt.
Nun zu der Sache mit der fehlenden Deckung. Es reicht eine einmalige Rückbuchung wegen fehlender Deckung, um ein SEPA-Mandat ungültig werden zu lassen. Dies müßte aber in den Kontoauszügen erkennbar sein. Wenn KEINE Rückbuchung erfolgte, kann auch das Argument einer fehlenden Deckung nicht verwendet werden, kann dieses Argument nicht verwendet werden, blieben drei Optionen:
- ein fahrlässig oder vorsätzlich falsch angegebenes Konto (unwahrscheinlich, denn dann wäre die Aussage mit der fehlenden Deckung kaum nachvollziehbar, da dies einen Abbuchungsversuch impliziert),
- eine falsche Übertragung der Kontodaten und damit ein Abbuchungsversuch von einem anderen Konto (höchst unwahrscheinlich) oder
- eine vorsätzlich falsche Behauptung seitens RTL Now (§ 263 StGB).
Deshalb meine Empfehlung, zuerst die Kontoauszüge prüfen, ob eine Rückbuchung erfolgte. Wenn nicht, kann man dezent auf § 263 StGB verweisen. Wenn doch, müßte man weiter sehen, z.B. ob (bzw. wann) die Mahnungen überhaupt wirksam zugegangen seien.
Grundsätzlich dürfen Mahnungen auch online versendet werden.
Und - wie oft wurden derlei Mahnungen versendet?
Und welche Mahngebühren und sonstige Gebühren, wurden für Rücklastschriften ! berechnet ?
Und wieviele Monate sollen nicht bezahlt sein?
wenn du keine mahnungen dahin bekommen hast, sind die anderen eh nichtig.
ich hab diese nur per Mail bekommen. Aber wer guckt da schon täglich rein wenn eigentlich nichts wichtigstes zu erwarten ist.. abzocke.
Hast du denn deine Adresse dort angegeben?
Wenn man das Abo abschließt muss man sie ja angeben..