Zimmer auf dem Dachboden darf Vermieter einfach hoch?

8 Antworten

Im Kommentar hast du geschrieben, das Zimmer wurde dir von der Vermieterin zur Nutzung überlassen. Also sie sagte, es ist dein Zimmer. Die Frage wäre aber, hat sie es als Gemeinschaftsraum erlaubt, oder als dein alleiniges Zimmer. Das solltest du nochmal erfragen wenn du dir nicht sicher bist. Es könnte ein Gemeinschaftsraum sein, so ähnlich wie bei einer Waschküche, die sich die Mieter zur Nutzung teilen. Dann darf die Vermieterin auch rein. Ist es dein alleiniges Zimmer, dann darfst du es sogar abschließen. Da ist jedoch nicht im Vertrag erwähnt ist, könnte die Vermieterin die Nutzung jederzeit entziehen, da es nur eine geduldete Überlassung ist.

Die entscheidende Frage ist:

Ist der Dachboden nur durch Eure Wohnung zugänglich oder kann sie auch von außen, also über das Treppenhaus nach droben?

Geht das nur durch Eure Wohnung, darf sie nicht ohne Eure Erlaubnis durch Eure Wohnung.

Kommt sie aber ganz normal durch das Treppenhaus hoch, dann darf sie im Dachboden machen, was sie will. Das "Zimmer" ist nicht im Mietumfang enthalten und wurde Dir/Euch nie zur alleinigen Nutzung überlassen. Was Vormieters für Rechte hatten, geht Euch überhaupt nichts an.

Auch wenn der Dachboden nur durch Eure Wohnung zugänglich ist, darf die Vermieterin untersagen, den Dachraum als Zimmer zu nutzen. Es ist ihr Haus und sie kann bestimmen, welche Räume in dem Haus wie vermietet und genutzt werden.

Wenn dieses "Zimmer" nicht ausdrücklich Gegenstand des Mietvertrages ist, kann der Vermieter dir dieses auch einfach weg nehmen. Da solltest du also lieber nicht aufmüpfig werden.

Es steht nicht im Mietvertrag aber ich darf das Zimmer nutzen da die vormieter ein kleines Zimmer aus einer Ecke des dachbodens gemacht haben vermieterin weis das ein Zimmer hier ist und jemand es nutzt

Das die Vormieter dieses "Zimmer" gemacht haben bedeutet nicht das Du es nutzen darfst.

Auch das die Vermieterin das bisher stillschweigend geduldet hat.

So wie sich mir das darstellt wurde hier ohne Erlaubnis der Vermieterin ein Teil des Dachbodens für private Zwecke eigenmächtig in Beschlag genommen.

Das kann Sie untersagen.

Fazit, dieses "Zimmer" gehört nicht zur Mietsache!

Dilarasntrk 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 10:54

Die Vermieterin weiß das ich es nutze sie hat es sogar gesagt wir dürfen es

ist das Zimmer denn über Eure Wohnung zugänglich, oder gibt es einen separaten Eingang?

Wenn es nicht mit vermietet ist, dann darfst Du es auch nicht nutzen.

Dilarasntrk 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 23:22

Es steht nicht im Mietvertrag aber ich darf das Zimmer nutzen da die vormieter ein kleines Zimmer aus einer Ecke des dachbodens gemacht haben vermieterin weis das ein Zimmer hier ist und jemand es nutzt