Was hat ein Stallbesitzerin für Möglichkeiten?


08.07.2021, 15:50

Also wenn der einstaller sich nicht blicken lässt und auch jede Zahlung verweigert wird. Und auch wenn der Stallbesitzer dem einstaller gekündigt hat, der einstaller den Hof aber nicht verlässt.

7 Antworten

Ok erstmal sollte man genau in den Vertrag schauen! Ist dort ein Verwertungsrecht verankert, muss dieses noch lange nicht gültig sein.

Das Pfandrecht gilt nur auf das Mietverhältnis, darauf wird sich auch gern berufen, nur ist oft der Wandel hin zum Verwahrvertrag nicht klar erkennbar, dieser kennt keine verbürgtes Pfandrecht.

Mal eben das Pferd zu Pfänden und zu veräußern, kann böse enden. In der Regel lohnt sich die Verwertung der Tiere nicht!

  • Abmahnen, dieses wiederholen, mit Fristsetzung.
  • Kündigen, mit Frist
  • Kündigen fristlos, androhen des Pfandrechts

Hier auch immer auf die bestehenden Zahlungsverpflichtungen hinweisen und auf die weiteren Kosten die Auflaufen, wenn die Box nicht geräumt wird. Ebenso der Kosten die auflaufen, wenn ein gerichtlicher Beistand von Nöten sein sollte.

Wichtig Kalt und Warmmiete, bzw. Bestandteile der Hüteverpflichtung getrennt ausweisen.

Alle Schreiben im Zweifel, mit einem Boten übermitteln, den Umschlag vor dem Boten öffnen lassen. Bzw. Zustellungsurkunde abverlangen.

Räumungsklagen bei Gericht androhen und einreichen.

Wichtig Nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann sich ein Gläubiger (Tierarzt oder Tierpensionsbetreiber) dann, wenn bei dem Tier durch den Verbleib bei ihm Mangelversorgung, Schmerz oder gar organische Krankheiten entstehen könnten.

er kann die herausgabe des pferdes verweigern, bis die aufgelaufenen schulden bezahlt sind.

er kann dafür sorgen, dass das pferd nicht einfach geholt und woanders hin verbracht werden kann, indem er den vorfall und die passdaten der FN vorlegt. er erwirkt damit ein transport- und fremdverbringungsverbot. das pferd darf dann das gelände des stalls nicht mehr verlassen und kann nicht verkauft werden.

das pferd wird damit faktisch "entwertet".

ohne pass darf niemand anderer das pferd einstallen. transport trotz transportverbot ist eine straftat.

der stallbetreiber kann das pferd als pfand nehmen.

um das pferd zu übernehmen, muss er einen gerichtsvollzieher beauftragen. der eigentumsübergang muss entweder in form einer abtretungserklärung des bisherigen eigentümers erfolgen oder mittels eines gerichtlichen beschlusses. zunächst wird aber der stallbetreiber ganz einfach zum gericht gehen und das ausstehende geld über einen gerichtsvollzieher über die normale pfändung erwirken wollen. und dabei kann das pferd in der tat gepfändet werden, wenn kein anderes verwertbares bewegliches eigentum vorhanden ist.

der stallbetreiber geht also übers gericht.

Hi,

der Stallbesitzer kann seine Kosten über das gerichtliche Mahnverfahren eintreiben.

Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros. Wikipedia

Von Experte Hjalti bestätigt

Er geht zum Rechtsanwalt. Man kann die Pferde als Pfand nehmen, und wenn ihr geschätzter Wert irgendwann die Schulden übersteigt, können sie ins Eigentum des Stallbetreibers übergehen.