Was hat ein Stallbesitzerin für Möglichkeiten?
Was kann und Vorallem darf ein Stallbesitzer tun, wenn ein einstaller seit mehreren Monaten weder Miete zahlt, noch stall Dienste geleistet hat. Er hat ja eine Fürsorgepflicht und darf das Pferd nicht einfach "rausschmeißen".
Was hätte er also für Möglichkeiten?
Also wenn der einstaller sich nicht blicken lässt und auch jede Zahlung verweigert wird. Und auch wenn der Stallbesitzer dem einstaller gekündigt hat, der einstaller den Hof aber nicht verlässt.
7 Antworten
Ok erstmal sollte man genau in den Vertrag schauen! Ist dort ein Verwertungsrecht verankert, muss dieses noch lange nicht gültig sein.
Das Pfandrecht gilt nur auf das Mietverhältnis, darauf wird sich auch gern berufen, nur ist oft der Wandel hin zum Verwahrvertrag nicht klar erkennbar, dieser kennt keine verbürgtes Pfandrecht.
Mal eben das Pferd zu Pfänden und zu veräußern, kann böse enden. In der Regel lohnt sich die Verwertung der Tiere nicht!
- Abmahnen, dieses wiederholen, mit Fristsetzung.
- Kündigen, mit Frist
- Kündigen fristlos, androhen des Pfandrechts
Hier auch immer auf die bestehenden Zahlungsverpflichtungen hinweisen und auf die weiteren Kosten die Auflaufen, wenn die Box nicht geräumt wird. Ebenso der Kosten die auflaufen, wenn ein gerichtlicher Beistand von Nöten sein sollte.
Wichtig Kalt und Warmmiete, bzw. Bestandteile der Hüteverpflichtung getrennt ausweisen.
Alle Schreiben im Zweifel, mit einem Boten übermitteln, den Umschlag vor dem Boten öffnen lassen. Bzw. Zustellungsurkunde abverlangen.
Räumungsklagen bei Gericht androhen und einreichen.
Wichtig Nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann sich ein Gläubiger (Tierarzt oder Tierpensionsbetreiber) dann, wenn bei dem Tier durch den Verbleib bei ihm Mangelversorgung, Schmerz oder gar organische Krankheiten entstehen könnten.
Nachtrag, Stalldienste können nicht einfach in Geld umgelegt werden!
Augen auf bei der Vertragsgestaltung!
er kann die herausgabe des pferdes verweigern, bis die aufgelaufenen schulden bezahlt sind.
er kann dafür sorgen, dass das pferd nicht einfach geholt und woanders hin verbracht werden kann, indem er den vorfall und die passdaten der FN vorlegt. er erwirkt damit ein transport- und fremdverbringungsverbot. das pferd darf dann das gelände des stalls nicht mehr verlassen und kann nicht verkauft werden.
das pferd wird damit faktisch "entwertet".
ohne pass darf niemand anderer das pferd einstallen. transport trotz transportverbot ist eine straftat.
der stallbetreiber kann das pferd als pfand nehmen.
um das pferd zu übernehmen, muss er einen gerichtsvollzieher beauftragen. der eigentumsübergang muss entweder in form einer abtretungserklärung des bisherigen eigentümers erfolgen oder mittels eines gerichtlichen beschlusses. zunächst wird aber der stallbetreiber ganz einfach zum gericht gehen und das ausstehende geld über einen gerichtsvollzieher über die normale pfändung erwirken wollen. und dabei kann das pferd in der tat gepfändet werden, wenn kein anderes verwertbares bewegliches eigentum vorhanden ist.
der stallbetreiber geht also übers gericht.
Dann ist das so, er hat ja eine Andresse und muss den Anwalt mit dem Eintreiben der Schulden beauftragen.
Im übrigen wird die Polizei sich in der Regel auf Seiten des Pferdeeigentümers stellen und eine Herausgabe des Tieres verlangen.
Da in der Regel der Stallbetreiber ja keinen Titel hat.
ja. genau. dann ist das so.
jeder andere stallbetreiber macht sich strafbar, ein pferd ohne pass einzustellen. der ehemalige mieter macht sich strafbar, weil er das tier trotz transportverbots woanders hin verbracht hat.
über den transponder ist die identität des pferdes nachweisbar.
ach ja - du hast entweder nicht gelesen, was ich geschrieben habe oder du hast es nicht verstanden.
Der Pass des Pferd muss beim Pferd sein!
Das Pferd darf den Hof ohne Pass nicht verlassen.
Kein anderer Stall darf ein Pferd aufnehmen ohne Pass!
Kommt die Polizei dazu, wird in der Regel der Pass rausgegeben um den Transport des Pferdes zu ermöglichen. Dieses ist aber Aktenkundig, auch das Zahlungen ausstehen.
Diese Zahlungen muss man einklagen.
In der Regel lässt niemand ein Pferd im Wert von einigen tausend Euro einfach "Herrenlos" stehen. So ist ein einbehalten des Pferdes fast immer teurer wie die Herausgabe des Pferdes. Wenn ich schon 1500 bis 2500 Euro an Stallmiete offen haben und das Pferd nur 3000 Wert hat, werde ich einen Teufel tun, ein Pfand auf das Pferd erheben. Den der Stall wird ja auch nicht bezahlt, wenn das Pferd noch im Stall steht.
Ich muss ja auch noch die Risiken des Untergangs des Pferdes berücksichtigen, bis das Pferd endlich verwertet wurde. So werfe ich schnell mal gutes Geld, dem schlechten Geld hinterher.
Den auch Anwälte, Gerichtsvollzieher wollen gutes Geld sehen, das kann man gerne beim Schuldner eintreiben, wer aber so schon nicht konnte oder wollte, will diese Leute auch nicht entlohnen.
Hi,
der Stallbesitzer kann seine Kosten über das gerichtliche Mahnverfahren eintreiben.
MahnverfahrenDas gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros. Wikipedia
Er geht zum Rechtsanwalt. Man kann die Pferde als Pfand nehmen, und wenn ihr geschätzter Wert irgendwann die Schulden übersteigt, können sie ins Eigentum des Stallbetreibers übergehen.
Tatsächlich geht so ein Pferd nicht sang und klanglos in den Besitz des Stallbetreibers über.
Auf der nachfolgenden Seite wird das gut erklärt:
Und was ist wenn der einstaller samt Pferd in einer Nacht und Nebel Aktion verschwindet? Dann hat er ja nichts zu pfänden🤔