Stacheldraht im Wald erlaubt?
Da immerwieder in unserem Wald Müll entsorgt wird, an einer stelle an der man gut mit dem auto rückwärts hinfahren und ablafen kann, möchte mein vater nun an dieser stelle einen zaun mit stacheldraht aufstellen. Ist das gesetzlich erlaubt? (Also die verwendung von stacheldraht)
7 Antworten
Ein Zaun im Wald stellt eine Baumaßnahme gem. § 35 BauGB dar, für das eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wenn es sich allerdings nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, ist eine Baugenehmigung im Aussenbereich grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Ausserdem birgt der Stacheldraht Gefahren für Wildtiere, die sich daran erheblich verletzen können. Insofern werdet Ihr hierfür garantiert keine Genehmigung erhalten. Sinnvoller wäre ein Graben zu dem Grundstück, so dass dieser nicht mehr mit Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Der Effekt wäre der gleiche wie bei einer Umzäunung und wäre sogar genehmigungsfrei.
In Deutschland gibt es auf Länderebene unterschiedliche Waldgesetze
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldgesetz
Das wäre vielleicht die erste Informationsquelle, vielleicht könnte Dir auch die Forstbehörde in Deiner Region helfen.
Ich habe einmal gehört, dass nur das Einzäunen von Jungbaumbeständen zulässig ist, kenne aber dafür keine Rechtsquelle.
Danke
Ich denke die Verwendung von Stacheldraht ist nicht unprobematisch. Da können sich zum einen Wildtiere dran verletzen und auf der anderen Seite haben ja alle Bürger ein Recht den Wald zu betreten. Wenn sich nun ein Wanderer dran verletzt könnte das Stress geben.
Auch die Zufahrt mit Steinen oder Gräben zu sperren ist nicht unproblematisch. Bei Waldbränden oder Unglücksfällen im Wald müssen die Rettungsfahrzeuge ja eine Zufahrt haben.
Bei uns in den Wäldern sind alle Zufahrten mit einer Schranke gesichert. Feuerwehr, Rettungsdienst und Waldbesitzer haben dafür entsprechende Schlüssel. Sprecht doch einfach mal mit eurer Forstverwaltung oder dem Zusammenschluss der Waldbesitzer.
Ich würd ne Wildkamera aufstellen. Mal mit dem eigenene Wagen testen ob man z.B. das Kennzeichen ablesen kann und dann warten wer da kommt :)
Größere Steine sind sicher auch ganz nett oder spitze Holzbalken
Für derartige Baumaßnahmen ist nicht das Waldgesetz, sondern das BauGB einschlägig.