Staatsanwaltschaft Geldstrafe?
Die Staatsanwaltschaft hat einer Ratenzahlung abgelehnt und will dass ich 600 Euro durch Sozialstunden abarbeite.
Ich arbeite aber schon auf 450 Euro Basis und beginne ab Sep eine Ausbildung.
Also unmöglich noch Stunden ewig zu machen.
Ich kann zurzeit mehr als die hälfte der Strafe auf einmal überweisen. Fehlen trotzdem noch zweihundert Euro die ich dann nächsten Monat erst zahlen könnte Geht sowas ? und entgehe ich somit dem Befehl auf JVA dann dass ich das Absitzen muss der jetzt bald folgen könnte.
4 Antworten
Das wirst Du mit dem Gericht verhandeln müssen. Es überrascht mich, dass die Staatsanwaltschaft hier was ablehnen soll, denn die fällt doch nicht das Urteil, sondern ist nur Kläger. Der Richter muss entscheiden, wann und wie Du bezahlen musst.
Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Geld, das man nicht hat, kann man nicht direkt bezahlen. Das kann natürlich auf ersatzweise Ordnungshaft hinauslaufen.
Das ist eine andere Sache. Aber das Gericht legt nur die Summe fest. Der Staatsanwalt, ist ja sozusagen der Kläger... der kann dir eine Ratenzahlung genehmigen oder auch nicht
Ratenzahlung ist in Anbetracht der Höhe der Geldstrafe und des verfolgten Strafzwecks nicht bewilligt. Wie gesagt was passiert denn wenn ich jetzt 400 Euro heute Überweise. restschuld bleibt bei 200 Euro.
Dann wirst Du wohl wegen der fehlenden 200 € Ordnungshaft antreten müssen. Die dürfte aber entsprechend kürzer ausfallen, da meines Wissens pro Hafttag eine bestimmte Anzahl € der Strafe als verbüßt gilt.
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Ggf. wäre es möglich, dass Sie die Sozialstunden in Randzeiten, d.h. spät abends oder am Wochenende erbringen - dann ließe sich dies mit Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit evtl. vereinbaren.
Sofern Sie die Geldstrafe abbezahlen möchten, so sollten Sie sich diesbezüglich einmal - ggf. über einen Rechtsanwalt - mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und dort auf eine entsprechende Vereinbarung hinwirken. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie von der Staatsanwaltschaft gesetzte Fristen zur Erbringung von Sozialstunden/Geldstrafen unbedingt einhalten sollten, da Sie ansonsten Gefahr laufen, dass gegen Sie vollstreckt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
alles gute!
Ja, du kannst das Geld überweisen. Dann können sie nur noch einen Restbetrag fordern.
"Also unmöglich noch Stunden ewig zu machen"
Doch, doch, das geht schon. Z.B. samstags.
Es gibt Leute die müssen am WE arbeiten !
*Plenk
Es geht ja nur um einzelne Stunden. Ein bisschen guten Willen solltest du schon zeigen.
Ist aber richtig. Das Gericht setzt nur die Summe fest. Die musst du eingentlich direkt zahlen. Du kannst aber bei der Staatsanwaltschaft um Ratenzahlung bitten.