schwarzfahren- Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln?
Bin 16. Die Geldstrafe beträgt zwar nur 40 Euro und wir sind keine arme Familie, jedoch muss ich das selber vom Taschengeld zahlen ( berechtigt). Da ich ziemlich wenig Taschengeld bekomme, wäre es mir lieber das als Sozialstunden abzuarbeiten.
Ist so etwas möglich ? Oder ist das nur bei sehr armen Familien möglich?
5 Antworten
Das ist einfach aus folgendem Grund nicht möglich. Diese 40€ sind nämlich keine Strafe. Du wurdest von der Bahn erwischt ohne gültigen Fahrausweis und musst nun zum Ausgleich ein höheres Beförderungsentgelt (Fahrpreis) darstellt. Bestraft wirst du nur, wenn du dazu noch eine Anzeige wegen Schwarzfahren bekommst und dafür dann verurteilt wirst. Das ist das unabhängig von diesen 40€. Oft verzichten die Kontrolleure aber auch auf eine Anzeige.
Die 40 Euro sind keine Geldstrafe. Es ist der Fahpreis, den Du zu zahlen hast.
Der ist zwar jetzt erhöht, aber ist grds. Teil des Beförderungsvertrages, den Du mit Antritt der Fahrt abgeschlossen hast.
Übrigens kann man sich Sozialstunden nicht aussuchen, wie man will, sondern die sind für Leute mit so geringen Einkommen vor gesehen, dass man von ihnen sowieso nix holen könnte.
Die 40 €, die du zahlen musst, sind keine Strafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, das du an das Beförderungsunternehmen zahlen musst. Sozialstunden sind nach dem Jugendstrafrecht Sühne für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und werden von einem Jugendrichter verhängt.
Das sind also zwei Paar völlig unterschiedliche Schuhe, du wirst die 40 € zahlen müssen, und sei froh darüber. So hast du keine Strafe!
Vielleicht kannst du dir etwas Geld nebenbei verdienen? Mit 16 darfst du ja arbeiten...;)
DH, du warst schneller. Ich habe etwas zu lange getippt.
Das hat nichts mit armen oder reichen Familien zu tun, sondern kommt darauf an, wozu du verurteilt wirst und das ist bei dir nunmal Geldstrafe! Also heißt es zahlen!
Es ist keine Geldstrafe, lediglich ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Eine Strafe kann nur ein Richter verhängen...
nein, das ist nicht möglich