Staatsanwalt oder Verteidiger - Vor- und Nachteile?
Hey Leute, also ich musste gerade einen Vortrag über den Staatsanwalt vorbereiten und dabei ist mir die Frage gekommen wieso wird man eigentlich Staatsanwalt und nicht lieber Verteidiger. Ich habe mich daraufhin auch etwas im netz schlau gemacht allerdings habe ich keine befriedigende Antwort gefunden :D Also wäre ich für ein paar antworten dankbar!
Mfg
2 Antworten
Der StA macht ausschließlich Strafrecht, der RA kann allgemein tätig sein oder sich spezialisieren als Fachanwalt.
Der StA wird nach der Besoldungsgruppe R besoldet, der RA kann angestellt oder freiberuflich sein. Sein Einkommen hängt besonders von seinem Können ab. Oft genug erreicht es nicht das des StA, kann dessen Einkommen aber auch weit übersteigen.
Btw: der RA wird oft auch -aus naheliegender Gründen - als Mietmaul bezeichnet.
Staatsanwälte sind meist im Staatsdienst tätig. Das heisst, sie haben einen sicheren Arbeitgeber und ein regelmässiges Einkommen. Weiter steigen viele Staatsanwälte später zu Richtern auf. Verbunden mit der vorgenannten Sicherheit ist das schon ein einigermaßen sorgenfreies Arbeitsleben.
Verteidiger sind in der Regel, sofern sie nicht bei einer Kanzlei angestellt sind, selbstständig. Daher haben diese kein festes Einkommen. Ihr Einkommen hängt von den Fällen ab, die sie vertreten. Arbeiten sie eine Weile nicht, haben sie auch kein Geld. Z.B. Vier Wochen Urlaub bedeuten eben vier Wochen keinen Verdienst. Weiter müssen sie für ihre Sozialabsicherung in Punkto Krankheit und Rente selbst sorgen.
Staatsanwälte steigen nicht zu Richtern auf, sondern sind sich ebenbürtig. Das spiegelt sich auch in der Besoldung wider, welche bei normalen Richtern und Staatsanwälten identisch ist (R1).
Weiter steigen viele Staatsanwälte später zu Richtern auf
Das ist kein Aufstieg, sondern ein ganz anderes Amt, dass nach derselben Besoldungsordnung vergütet wird. Ein Richter am Amtsgericht und ein Staatsanwalt verdienen bekommen der Höhe nach denselben Sold.
Weiter steigen viele Staatsanwälte später zu Richtern auf.
Das ist kein Aufstieg, für beide Ämter gibt es die gleichen Voraussetzungen. Es gibt Staatsanwälte, die Richter wurden und nun wieder Staatsanwalt. Es ist wie ein Karussell.