Darf man sich mit einem Messer verteidigen wenn 3-5 Leute einen angriff starten?
Ohne sich damit gesetzlich zu belasten ?
13 Antworten
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt,
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig
Das Problem ist eher, dass du eigentlich gar kein Messer mitführen darfst. Wobei ich glaube, dass es da auch bestimmte Maßgaben gibt bzgl. der Klingenlänge und sowas. Und auch mit einem Messer wirst du Probleme gegen drei Leute bekommen. Da könnte es eher dazu kommen, dass dein eigenes Messer gegen dich eingesetzt wird. Trotzdem wäre es wahrscheinlich Notwehr bei drei Angreifern.
Die Regelung, welche Messer man mitführen kann, findet man in § 42a Waffengesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Mit Notwehr hat das aber höchstens am Rande zu tun, denn wenn ein Fall von Notwehr vorliegt, darf man sich mit allem wehren.
wenn Dich Jemand rechtswidrig angreift darfst Du Dich selbstverständlich wehren.
Du musst dabei nicht einmal Verhältnismäßig vorgehen. Der Gesetzgeber verlangt aber von dir, dass du das geringste Mittel einsetzt, was geeignet ist den rechtswidrigen Angriff gegen Dich zu stoppen, solltest du also die Möglichkeit haben, wegzugehen bzw. dir Hilfe zu suchen oder den Angriff mit Fäusten abzuwehren, musst du das nutzen.
Bei sovielen Angreifern ist es allerdings auch mit einem Messer schwer, sich zu verteidigen, und man sollte generell hoffen nicht in so eine Situation zu kommen. Wenn du weißt dass dich jemand aktiv bedroht und man mit einem Angriff rechnet, kann man das auch rechtzeitig der Polizei sagen.
Wenn Du nichts anderes als ein Messer hast, darfst du auch dieses einsetzen.
Allerdings legst nicht du oder die Polizei fest, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat, sondern dieses prüft die Staatsanwaltschaft, da gegen dich nach soetwas vermutlich ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB eingeleitet wird.
Die Tathandlung als solches hast Du ja auch begangen, nur erfolgt aufgrund der Notwehrsituation keine Verurteilung und Du wirst nicht bestraft.
Auch kann der Täter in der Regel auf den zivilrechtlichen Wege keinen Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld von Dir fordern, da hier das gleiche gilt, nämlich, dass wenn er Dich rechtswidrig angreift, dass Du ggf. berechtigst bist ihn auch schwer zu verletzten.
Außerdem muss man bedenken, wie leicht so ein Messer dann auch in die Hände der Angreifer geraten kann wenn man es erstmal zückt. Gerade wenn es so viele sind.
Klar. Im Falle von Notwehr ist jedes Mittel zur Selbstverteidigung recht. Selbst eine illegale Schusswaffe, die du mit dir umherträgst, wird zum legalen Mittel zur Selbstverteidigung.
Lediglich illegalen Schusswaffenbesitz und -gebrauch würde man dir in diesem Fall vorwerfen.
Naja ganz so pauschal würde ich das nicht sagen. Sagt dir das 4-Stufen Modell im Prüfungsschema einer Notwehrhandlung etwas? Da gibt es beim Gebrauch von gemeingefährlichen Waffen, wie Pistolen, schon noch eine Abstufung. Beispielsweise würde das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses nicht dazu führen, dass die Handlung mit der Waffe von der Notwehr gedeckt ist
Das finde ich schon hart.
Was findest du hart? Das man sich verteidigen darf und dabei nicht in erster Linie Acht auf den Angreifer nehmen muss?
Jemanden vielleicht um bringen zu dürfen weil man nicht zusammen geschlagen werden wollte. Ist schon hart.
Mir ist relativ egal was demjenigen dadurch passiert wenn ich mich erforderlich verteidige.
Wieso sollte mir seine Gesundheit wichtiger sein als meine eigene?
Muss ich mich zusammenschlagen lassen? Du unterschätzt glaub die Gefahr, die davon ausgeht. Wie schnell bekommt man einen gegen den Kopf, verliert das Bewusstsein und knallt mit dem Kopf auf den Asphalt - Totalschaden.
Muss ich das wirklich riskieren?
Ist ja alles schön und gut. Aber wenn ich wen mit dem Messer abmurkse muss ich das auch erst mal beweisen das das wirklich so notwendig war und nicht anderst ging.
Ansonsten erst mal paar Jahre in bau.
Die Frage ist dann, wie legal ist das, wenn man im Anschluss ins Gefängnis muss
Du darfst dich mit allem wehren, was dir zur Verfügung steht.
Ist das echt so?
Das finde ich schon hart.
Aber viel Stress und Gerichtsprozesse hat man dann trotzdem am hals.