Staatsanwalt Ermittlungsverfahren aufgrund Punkte in Flensburg?
Hallo.
Ich wurde vor einigen Wochen geblitzt mit 23kmh zu schnell in einer 100er Zone. Daraufhin kam der Bußgeldbescheid von ca 70 Euro + Bearbeitungsgebühren = 96 Euro. 1 Punkt gabs dazu.
Heute habe ich dann einen Brief von der Staatsanwalt erhalten, wo nur folgendes steht: "Verfahren zum Nachteil Herrn xxx xxx u.a.
Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das o.g. Ermittlungsverfahren bei der hiesigen Behöre unter dem o.a. Aktenzeichen bearbeitet wird.
Hochachtungsvoll
(Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift)"
Kann das damit zusammenhängen?
Das Datum im Schreiben ist 09.07. , heute ist der 17. Das Geld ging am 14.07 von meinem Konto ab.
4 Antworten
"Verfahren zum Nachteil Herrn xxx xxx u.a.
Und wie geht es weiter? Eigentlich sollte dort noch stehen, gegen welche gesetzliche Norm du angeblich verstossen hast. Wenn nicht, ruf bei der Staatsanwaltschaft an, eine Telefonnummer wird ja wohl auf dem Schreiben stehen.
Von der Formulierung ausgehend, nehme ich aber an, dass das Ermittlungsverfahren nichts mit deinem Verkehrsverstoß zu tun hat.
Noch etwas: Wessen Name steht an der Stelle, an der du 'XXX' geschrieben hast?
Es wäre mir neu, das ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleitet, weil jemand zu schnell gefahren ist; zudem ist es nicht Aufgabe der Staatsanwalt sich um Bußgeldsachen zu kümmern. Ein Staatsanwalt kommt nur zum Zuge, wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat besteht; sonst macht der gar nichts - es ist also sehr unwahrscheinlich das es mit der Geschwindigkeitsüberschreitung zu tun hat. Im übrigen steht in dem Schreiben: Verfahren zum Nachteil Herrn xxx xxx u.a. Kann es also sein - falls es tatsächlich mit der Geschwindigkeitsüberschreitung zu tun haben sollte - das Du dabei jemanden genötigt oder sogar gefährdet hast? Oder ist das eine ältere Angelegenheit die Du schon verdrängt hast? Wenn die StA eine Ermittlung gegen dich einleitet, stehen die Verstöße gegen die §§ xyz auch auf dem Schreiben und werden deutlich bezeichnet wie z.B. gegen §§ 242 (Diebstahl).
Da muß also noch etwas anderes am laufen sein...
Hi, falls du sonst nichts angestellt hast, kann es schon damit zusammenhängen. Du kannst aber beim zuständigen Amtsgericht Auskunft verlangen, um was es geht. Ist auf jeden Fall aber etwas seltsam, das Ganze!
Also das war was komplett anderes. Mir wurden mal das hintere Kennzeichen vom Auto geklaut. Und zum Nachteil von mir...
Genötigt habe ich keinen, auch wenn es einige linksschleicher und mittelspur fahrer mehr als verdient hätten.