Messer mit Ring am Griff?
Fällt ein Cold Steel Bord and Trout unter das Führverbot wegen des Rings am Griff oder bezieht sich der Festsetzungsbescheid des BKA's nur auf die Gekrümmte Klinge des Karambitmessers ?
2 Antworten
Es handelt sich um ein feststehendes Messer mit einseitig geschliffener Klinge, und auch der Hersteller nennt es "Werkzeug": "The Bird & Trout knife is a much loved, lightweight tool..."
https://www.coldsteel.com/bird-trout-clampack.html
Zudem gibt es meines Wissens keinen Feststellungsbescheid, der dieses Messer als Waffe definiert. Der Feststellungsbescheid für das Karambit nennt technische Merkmale (Ausgestaltung der Klingenform, Klingenlänge und Griffgestaltung) und kulturelle Vorgaben als Grund für die Einstufung als Waffe. Und in diesen Punkten unterscheidet sich meiner Ansicht nach das hier genannte Messer erheblich.
VORSICHT !
Ich denke mal, das es bislang nicht explizid verboten ist - nichts zu finden - das heißt aber nicht, das es > nicht unproblematisch < ist.
Nur mal so als angedachtest Szenario: Jemand wird angegriffen, und setzt ein solchen - im Handel als Werkzeug betiteltes - Messer zur Abwehr ein..... das gäbe eine juristische Haarspalterei sonders gleichen.
Wenn man - wovon nicht auszugehen ist - dabei mit Gummistifel den Rasenabschnitt durch die Gegend streuen würde, und sich dann ein solcher Vorfall ereignen würde, na, dann eeeveeennntueeell kööönnte man unter sehr guten Voraussetzungen und mit viel Glück vielleicht annehmen, das es mit dem Messer eine zufällige Situation gewesen wäre - sicher - wirklich sicher - ist dies jedoch bei unserem manchmal nicht wirklich nachzuvollziehende Gerichtssystem nicht mehr.
Taschen- oder Fahrtenmesser die meine Generation als 10 - 15jährige Jugendliche ganz offen am Gürtel trugen, unterliegen heute schon fast wie eine Nagelfeile gefühltermaßen dem Kriegswaffen-Kontrollgesetz !
Bei dieser maßlos übertriebenen Verteufelung und Handhabung - wohl dank eines allseits bekanntem dubiosem Klientels - braucht man sich bei uns im Ländle nicht wundern, wenn sogar das 99jährige Mütterchen mit einem soeben gekauftem normalem Brotmesser fast sicher unter TERRORVERDACHT o.ä. stehen würde, wenn sie es warum auch immer in der Hand hielte.
Ich würde das Ding nicht mitnehmen - mir wäre das was sich heute bei uns RECHTSPRECHUNG nennt, allein schon durch unsere ach so über-fähigen gesetzgebenden und m.M.n. oft weltfremden Bundestags-Spizies viel zu unsicher.
Vom Ansatz her hast du recht - aber wie es in der Praxis gehandhabt werden würde, DAS steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dafür ist nun mal viel zu viel vorgefallen mit den "Grüßen aus Solingen". Der Generalverdacht ist also gar nicht so weit weg !
Daher auch mein Hinweis: Vorsicht !
Was für Blödsinn ohne jede Quelle..
Da hat einer entweder aber gar keine Ahnung oder einfach viel Angst und redet das schlecht..
Der hat weder Ahnung noch Angst, der will nur Angst verbreiten und stänkern.
Oder so - das sind die Schlimmsten, weil sich immer welche finden, die das glauben, was solche Lerute schreiben..
Selten so einen verschwurbelten Quatsch gelesen. Und das offensichtlich von jemand der eine feste Meinung aber leider keine Ahnung hat was ein Bird&Trout überhaupt ist.
Boh - das tut dem Man aber auch weh so harte Worte. Dabei hat er extra soviel geschrieben!
Der wird sowas auch nicht erlauben, für den ist das hier auch was "verbotenes", weil es so aussieht wie zwei Bird&Trout zusammen..
Unterschied ",verboten" und "führen verboten" nicht verstanden?
Na, absolut OBERSCHLAU ??
Ne, aber ich kann verstehen und umsetzen was es heist (42a WaffG) wenn Messer mit fester Klinge über 12cm Lange nicht geführt werden dürfen.
Was nur kann das für ein Werkzeug/Messer bedeuten, das weniger als 12cm Klingenlänge hat?
Na? ,- muss man da oberschlau sein oder nur lesen und verstehen können?
Probier es doch mal - nur so für alle Interessierte - in der Praxis aus.
Setz doch mal ein solches Werkzeug sogar ein, und du wirst sehen, mit welchen FAKTEN du dann konfrontiert wirst.
SO einfach, wie du es hier lapidar darstellst, ist es nun wieder auch nicht - es kommt immer auf viele Kleinigkeiten an, die extreme Auswirkungen haben können !
So ein Teil in der Hosentasche beim Hobby-Angeln dürfte wohl unverfänglich sein, ABER
in der Disco oder ähnlichem sollte man dann doch sehr vorsichtig sein, um nicht in einen großen Erklärungsnotstand zu kommen.
Bei euch gibts ne Disco, wo masn dich mit sowas reinlässt?
Was für ein beschissener Laden. Sowas kommt beri uns nicht vor, deshslb kann ich das nicht susprobieren,das Hasusrecht verbietet sowas bei uns..
Und sowas "einsetzen" h was fürbeine Umschreibung..
Ich trage fast täglich ein EDC, ein legal zu führendes Einhandmesser in verschiedenen Ausführungen. Und noch in keinem Park oder Biergarten gab es je Probleme wenn ich damit meinen Steckerlfisch oder mein Geräuchertes gegessen habe.
Keine Ahnung vor was du Angst hast. Wenn das wird das zur Prufung eingezogen und man bekommt es danach wieder. Mit dem Schrieb der Wiederaushandigung / Rückgabe hat man dann beim nächsten mal schon etwas in der Hand, wenn der nächste Beamte das einziehen möchte, weil er es nicht entscheiden kann..
Ganz einfach- der Gesetzgeber erlaubt Messer mit fester Klinge bis 12cm ohne Begründung dabeizuhaben. Gegen welches Gesetz soll man also damit verstossen?
Mach mal kein Fass auf. Das Messer, um das es hier geht, ist rechtlich nicht anders gestellt als dieses:
https://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Classic_Serie/Victorinox_Taschenmesser_mit_Ring/06223.html
Also muss man nicht in Gummistiefel über den Rasen latschen, um das Teil dabeihaben zu dürfen. Das geht ganz ohne besonderen Grund. Und nein, ich lasse mich nicht unter Generalverdacht stellen oder gar kriminalisieren, weil irgendwelches Gesocks nützliche Werkzeuge wie Messer für Straftaten zweckentfremdet!