Messer benutzen bei Selbstverteidigung?

11 Antworten

Das Mitführen ist ja verboten, also würdest Du dafür eine Strafe bekommen. Die Notwehrsituation schützt Dich nur davor, wegen des Zustechens eine Anzeige wegen Körperverletzung zu bekommen. Du hast Dich nicht Strafbar gemacht weil Du ihm ins Bein gestochen hast, Du hast Dich aber strafbar gemacht, weil Du ein verbotenes Messer mitgeführt hast.

Wobei - aber das ist eine andere Baustelle - hier möglicherweise keine Notwehr vorliegt. Nur weil jemand Dir Schläge androht darfst Du ihn nicht mit einer potentiell tödlichen Waffe attackieren.

Heinrich22  19.10.2018, 00:41

Die Notwehrsituation schützt Dich nur davor, wegen des Zustechens eine Anzeige wegen Körperverletzung zu bekommen. Du hast Dich nicht Strafbar gemacht weil Du ihm ins Bein gestochen hast

Sag mal lebst du in Afghanistan? Oder im Irak?

Wenn du jemanden der dir Schläge versetzt, mit einem Messer stichst (Egal wo hin) hast du zu 100% eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung und darfst mindestens ein Jahr sitzen (Mindeststrafe) denn da gibt dir kein Richter ne Bewärung, außer vielleicht wenn du Minderjährig bist aber selbst dann rechne ich mit Haft.

Traveller24  19.10.2018, 21:45
@Heinrich22

Ich glaube Du hast meine Antwort nicht komplett gelesen und auch den Satz nicht verstanden, den Du zitierst.

Zum einen hatte ich am Ende meiner Antwort geschrieben, dass die Benutzung einer Waffe gegen Drohung von Schlägen keine Notwehr ist.

Dann dreht sich die Antwort ja grundlegend um die Mitführung der Waffe und um die Strafe dafür. . Der Satz "Du hast Dich nicht Strafbar gemacht weil Du ihm ins Bein gestochen hast..." - den Du auch nur halb kopiert hast - sollte nicht aussagen dass der Stich generell straffrei ist. Der komplette Satz sollte verdeutlichen, dass die Strafe über die wir hier diskutieren aus der Führung der Waffe herrührt und nicht aus der Benutzung und das wir hier über zwei getrennte Straftaten reden, von denen nur für die Nutzung auf Notwehr plädiert werden könnte (und das wie gesagt ohne große Aussicht auf Erfolg).

Du machst dich schon allein dadurch Strafbar, dass du das Messer mit dir führst. Einhandmesser dürfen nur geführt werden, wenn dafür ein guter Grund vorliegt, Selbstverteidigung zählt nicht dazu.

Also unabhängig davon, ob die Körperverletzung als Notwehr durch geht wirst du wohlwegen Verstoß gegen das Waffengesetz verknackg.

Christophersonn  26.11.2017, 16:13

Das Mitführen stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, dazu gibt es genug passende Messer in jedem Waffengeschäft in der BRD die Klingen unter 12 cm haben und die man legal mit sich führen darf.
Bei anderen Messern kannst du ev. einen Grund vorlegen.

In Bayern reicht oft schon die Tracht und das dazugehörige Messer. 
Ansonsten ist es nicht ungewöhnlich wenn ein Arbeiter ein Teppichmesser zusammen mit Bleistift und Lineal dabei hat.

Wenn die Notwehr als Notwehr anerkannt wird ist es übrigens egal ob das Kampfmittel legal war, sollte wirklich ein Richter so pingelig sein wird die Geldstrafe dafür überschauber sein.

Das Selbstverteidigung kein Grund ist bestreite ich mal, das sollte einmal ein Messerträger vor Gericht klären. Es wäre moralisch untragbar das eine Trachtenhose in manchen Bereichen als Grund gilt, die Abwehr einer Vergewaltigung in einem Gebiet wo man mit Übergriffen rechnen muss aber nicht!

JayCeD  26.11.2017, 16:26
@Christophersonn

Wenn ich einen Einbrecher mit einer illegalen Pistole erschieße, komme ich unter Umständen mit Notwehr davon, für den Besitz der Pistole werde ich denn noch bestraft.

Einhandmesser darf man zwar z.B. zur Brauchtumspflege oder zur Jagt vorführen. Sie fallen aber nicht unter das Taschenmesserprivileg. Und zur Verteidigung darf man in Deutschland einfach kein Messer griffbereit in der Tasche haben. Das ist kein von der Rechtssprechung anerkannter Grund. Ich darf mit einer Machete durch den Wald wandern aber ich darf sie nicht zu Verteidigungszwecken abends mit in die Stadt nehmen. Ich darf beim Angeln einen Fischtltöter dabei haben, den Todschläger in die Tasche stecken und damit in die Stadt gehen darf ich nicht.

ES1956  26.11.2017, 16:34
@JayCeD



Und zur Verteidigung darf man in Deutschland einfach kein Messer griffbereit in der Tasche haben.


Das ist Quatsch denn für Messer die nicht im §42a reglementiert sind braucht es schlicht KEINEN Grund, es ist einfach erlaubt sie zu führen. Es ist auch nicht verboten sich auf eine Notwehrsituation vorzubereiten und dafür auszurüsten.

JayCeD  26.11.2017, 16:35
@ES1956

Bitte obenstehenden Link klicken und lesen. Danke.

ES1956  26.11.2017, 16:39
@JayCeD

Zitat aus deinem Link:

Dieser Artikel ersetzt keine professionelle Rechtsberatung und spiegelt lediglich den Wissenstand der Seitenbetreiber wider, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der gemachten Angaben erheben. Es wird empfohlen im Zweifelsfall auf professionelle Rechtsberatung zurückzugreifen.

JayCeD  26.11.2017, 16:44
@ES1956

Den Spruch mit der Rechtsberatung kann man auch unter heben Beitrag zu rechtlichen Dingen hier bei gute Frage schreiben...

Alles was ich sagen will ist: Ein (Einhand-)Messer zu Selbstverteidigung führen ist nicht erlaubt.

Ein Messer das normales Taschenmesser durchgeht zum gelegentlichen Wurstschneiden dabei haben, geht natürlich. 

Dann werden Dir die Polizisten garantiert die Frage stellen, weshalb Du denn illegalerweise das Messer dabei hattest und ich bin mir absolut sicher, dass sich ein "...hatte ich zufällig dabei..." genausowenig glaubwürdig anhört, wie ein "...habe ich gerade erst gekauft...", insbesondere, wenn Du keinen nachvollziehbaren Grund und Zeitpunkt dafür nennen kannst und die Leute in dem Laden, wo Du es angeblich gerade erst gekauft hast, Dich nicht mal auf der Videoüberwachung finden können...

Und nein, Straffreiheit bewirkt das nicht, bestenfalls Strafmilderung. Kann im "Worst Case" aber auch zum Eigentor werden...

Das ist die typische Frage eines kleinen Jungen, der seinen Helden aus schwachsinnigen US-Filmen nacheifern will. 

1. Woher wusstest Du, dass Dein "Gegner" eine Schlägerei suchte? Diese Frage werden Dir Polizei und Gericht mit Sicherheit stellen.  

2. Wenn Du eine illegale Waffe mitführst, wird es schwierig, sich auf Notwehr zu berufen. Es deutet eher darauf hin, dass Du Streit gesucht hast. 

3. Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Wenn Du gesagt hast "Hau ab!" und der andere Held der Landstraße macht die Fliege, gibt es keinen Grund, ein Messer zu ziehen. 

Greift er Dich aber an, hast Du das Recht, Dich zu verteidigen. Nur wird ein guter Staatsanwalt oder der Anwalt des Gegners das u. U. als Provokation auslegen - und damit bist Du auch in der Falle. 

4. Wie willst Du einem Angreifer ganz cool ins Bein stechen? Du bückst Dich und bietest dem Angreifer damit Deinen Rücken und Hinterkopf als Angriffsfläche an? Diese Begründung ist lächerlich! 

Wer soll Dir das abnehmen? Wenn Du ein Messer ziehst, willst Du jemanden töten oder schwer verletzen. So Leuten sollte man vorsichtshalber alle Finger brechen, damit sie nicht mehr auf dumme Ideen kommen. 

5. Und was wäre gewesen, wenn der Angreifer auch ein Messer gezückt hätte? Hätte es dann einen Dogfight auf der Straße gegeben? 

Ach Leute, schaltet eurer Hirn ein! Wie alt bist Du? 

Schmeiß das Messer weg und gut ist. Bei uns in Deutschland steht nicht an jeder Ecke ein Meuchelmörder oder jemand, der eine Schlägerei sucht. Das ist nur Bullshit-Gerede und nicht ernst zu nehmen. 

Die meisten Leute sterben nicht in ihren Stiefeln auf staubigen Landstraßen oder in dreckigen Hinterhöfen, sondern an Herz-Kreislauf-Versagen im Krankenhaus. 

KarlM2  03.01.2019, 14:52

 Bei uns in Deutschland steht nicht an jeder Ecke ein Meuchelmörder oder jemand, der eine Schlägerei sucht.  Dein Ernst ? Es gab schon genug Angriffe durch Merkels Gäste !

ramay1418  03.01.2019, 17:08
@KarlM2

Das ist Unsinn! Ja ja, da hat der deutsche Michel mal wieder etwas, was die Gartenzwergidylle seines Reihenhausvorgartens durcheinanderbringt. 

In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland mehrfach zu tödlichen Messerattacken unter Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. (ntv, 05.04.2018) Und das waren nicht nur die bösen Ausländer, nein, sondern auch hirnamputierte Deutsche. 

Nürnberg: "Der 38-Jährige hat eine Jugendstrafe wegen Vergewaltigung in seinen Akten und eine Strafe wegen Bandendelikten. Zuletzt wurde er im März wegen Betäubungsmittelbesitzes verurteilt, insgesamt hat er 18 Verurteilungen in seiner Akte. Gebürtig sei der Mann aus Thüringen ..." (WELT, 16.12.2018) 

Viernheim: "Geiselnehmer war ein 19-jähriger Deutscher (Spiegel, 24.06.2016) 

Winneden: "Der 17-Jährige hatte acht Mädchen, einen Jungen und drei Lehrerinnen in seiner früheren Schule getötet. Auf der Flucht erschoss er drei Männer, ..." (Schwäbisches Tagblatt, 12.03.2015) 

Alles deutsche Täter - und man kann noch eine Menge Gewalttaten von Deutschen gegen die eigenen Landsleute, gegen Ausländer und sogar gegen die eigene Familie finden, wenn man nach den Fakten schaut. 

Auch Deutsche sind halt böse, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen. 

Das heißt aber trotzdem nicht, dass ich ein Messer zur "Selbstverteidigung" brauche. Man muss es nicht nur besitzen, man muss auch damit umgehen können. Und da ich mich als guter Deutscher an die Gesetze halte, hätte ich sowie nur ein aufklappbares Messer mit der erlaubten Klingenlänge bei mir und kein Meucheleisen.

Oder sollte ich da nicht gleich eine Machete mitnehmen? Zu was rät der "Keksperte"?

So, bleibt das Problem, wie ich und warum ich auf 6,5 cm (+/-) an den Angreifer herankommen soll und dann, wenn ich zugestochen habe, es einem Richter erkläre, wenn der Angreifer einen sehr guten Strafverteidiger hat oder gar tot ist. 

Und was mache ich, wenn der "gute" deutsche Jugendliche eine Schusswaffe hat? 

Dazu kommt, dass der durchschnittliche gutefrage-User viel zu unwichtig ist, um wirkliche Feinde zu haben, und falls doch, ist es egal, ob er stirbt ;-)

Ach Leute, schaltet einfach die zweite Gehirnzelle ein (sofern vorhanden) und denkt mal ein wenig logisch. Nicht so viele US-Filme schauen. 

Außerdem sterben die meisten Deutschen, wie ich schon gesagt habe, nicht in ihren Stiefeln auf staubigen Landstraßen, OK?

Aber manche Fragen und die noch dümmeren Kommentare bringen einen schon zum Schmunzeln.

Also zurück in den Sandkasten! 

ramay1418  04.01.2019, 12:41
@KarlM2

Nein, wollen wir jetzt einen bodycount machen?

Natürlich ist jede Gewalttat schlimm, aber es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob Täter oder Opfer schwarz oder weiß waren, ob Rastalocken oder blond und blauäugig.

Ich wehre mich nur gegen eine einseitige Betrachtung, die ja eine bestimmte Denke zeigt und finde solche Fragen. ach einer Bewaffnung einfach lächerlich.

Auch da zeigt sich die Unterschicht, die meint, Gewalt mit Gegengewalt beantworten zu müssen.

Das hat mit SV nichts zu tun, sondern hat seinen Grund im Konsum zu vieler US-Filme, wo ja immer ein aufrechter Flachschädel das Land rettet.

Statt eines Messers tun es auch ein Kobutan, ein Stielkamm, ein Kugelschreiber oder eine 9 mm.

KarlM2  04.01.2019, 12:52
@ramay1418

 bodycount ?

Boykott meinst du wohl ?

eine 9 mm

Auch Schusswaffen sind besser ?

verreisterNutzer  26.11.2017, 16:42

Nix gegen dich aber entweder lebst du hinterm Mond oder in einem ganz anderen Viertel in Deutschland.

ramay1418  26.11.2017, 17:11
@verreisterNutzer

Es gilt der umgekehrte Schluss: Wo wohnst Du, dass Du mit einer illegalen Waffe auf die Straße gehen musst? 

Ich habe in verschiedenen Gegenden/Städten Deutschlands gewohnt und gearbeitet - und auch im Ausland -, und habe mich nie unsicher gefühlt. 

Messerträger gibt es eigentlich nur in sozialen Brennpunkten - sprich, wo die eher bildungsferne Unterschicht wohnt -, und wo ein Messer als Penisersatz herhalten muss. 

Das ist natürlich nur eine Arbeitshypothese. 

Zweitelige Antwort.

Zum Messer.

Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Selbstverteidigung:

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.

Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf
(muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.

Pfefferspray
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.
https://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahl

KarlM2  03.01.2019, 15:02

CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 

Und die müssen eine PTB Kennzeichnung haben !

ES1956  03.01.2019, 17:16
@KarlM2

Und das hast du nach 2 Jahren auch schon herausgefunden! Gratuliere.

KarlM2  03.01.2019, 17:29
@ES1956

Wenn ich den Kommentar jetzt erst lese kann ich ihn auch jetzt erst beantworten und nicht schon vor 2 Jahren !

ES1956  26.11.2017, 16:24

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt,
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.