Ist das mitführen und besitzen des unten gezeigten Messers legal in Deutschland?
Ist insgesamt Vlt 7cm lang
8 Antworten
Es ist verboten
- Hieb- und Stoßwaffen (hierunter fallen auch Schwerter, Dolche, zweischneidige Messer, Degen, Rapiere, Bajonette und weitere)
- feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
- oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser, inkl. Springmesser) ohne Rücksicht auf die Klingenlänge
zu führen.
Dieser Absatz gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Du schreibst lediglich, das es 7 cm lang ist. Incl Griff oder ohne?
Bei dem Messer handelt es sich um einen Stoßdolch, verbotene Waffe im Sinn von § 2 Absatz 3 Waffengesetz in Verbindung mit Anlage 2 WaffG,
Jeder Umgang mit einer verbotenen Waffe ist eine Straftat, während der Verstoss gegen das Führungsverbot 'nur' eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
@Deepdiver , warum man ständig einen Roman bei einer solch kurzen und einfachen Frage verfassen muss , ist mir schleierhaft. Es ist ein Faustmesser , dessen Besitz , Herstellung , Kauf , Verkauf und Weitergabe in Deutschland verboten ist , Ausnahmen gibt es für Jäger. Auch das Führen ist demnach verboten , so einfach.
Selbst wenn die Klinge nur 1 cm hätte dürfte man es NICHT führen!!!
Hier wird das Messer vorgestellt( https://m.youtube.com/watch?v=Dzu3vd3YvHo ) und ich denke mit griff waren es insgesamt 7cm
Der gegezeigte Gegenstand wird als Faustdolch deklariert und bei dem handelt es sich nqch §1 (2) WaffG um eine Waffe.
Damit ist der Besitz und Erwerb, das Führen und das Überlassen ein Vergehen nach §52 WaffG.
Für Jäger ist der Faustdolch übrigens erlaubnisfrei.
Bei dem Messer handelt es sich um einen Stoßdolch, verbotene Waffe im Sinn von § 2 Absatz 3 Waffengesetz in Verbindung mit Anlage 2 WaffG,
Jeder Umgang mit einer verbotenen Waffe ist eine Straftat, während der Verstoss gegen das Führungsverbot 'nur' eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Zur Definition des Begriffs 'Umgang':
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html
Für Normalpersonen handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. D.h. bereits der Besitz ist strafbar.
Wieso sollte der Gegenstand verboten sein?
Weil es sich um ein Faustmesser handelt und diese gemäß Anlage 2 WaffG für Privatpersonen zu den verbotenen Gegenständen zählen.
Okay, gerade gegoogelt. Dann geb ich dir Recht :)
Wusste nicht, dass Faustmesser von vorneherein verboten sind...
Sollte man aber, bevor man hier falsche Behauptungen verbreitet und anderen zu einer Straftat ermutigt. Keine Ahnung von der Sache und das dann auch noch stolz ausposaunen!
Und warum haust du dann einfach so Falschmeldungen raus?
Hier soll man seigrntlivh nur Anteorten, wenn man Ahnung hat -dann müssrn sich Andere nicht die Arbeit machen und den Unsinn richtigstellen!
Faustmesser, Stossdolch = verbotene Waffe (Ausnahme Jäger)
Selbst wenn nur die Klinge schon 7cm hätte dürfte man es mit sich führen...