Mitschüler mit Messer bedroht, Folgen?

8 Antworten

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Es kommt darauf an wie es zur Schlägerei gekommen ist. Wenn er angefangen hat kannst du es als Notwehr bezeichnen. So wie du es beschrieben hast war es auch Notwehr. Du wolltest deinen Körper in Not vor Schlägen also schaden beschützen. Somit war es von dir gerechtfertigt dich mit dem Messer zu verteidigen. Wenn du angefangen hast dann kannst du behaupten er hätte angefangen oder in bedrohen das du ihm Leid zufügst wenn er es ausplapert.

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:40

Hm, ergibt Sinn. Kann ich trotzdem eine Strafe bekommen? Ich meine, es ist ein Springmesser und ich habe ihn letzten Endes ja doch verletzt..

Junghexe  31.01.2018, 00:46
@freeloyalty

Das du ihn verletzt hast zählt als Notwehr. Es kommt aufs Messer an. Wenn es eine ohne Waffenschein verbotene Waffe ist und sie die ansehen könnte es Probleme geben. Du kannst aber einfach ein anderes harmloses Taschenmesser zeigen wenn die fragen. Dann sollte es keine weiteren Probleme geben. Ich habe es selbst erlebt das die Notwehr Nummer zwar nicht geht. Dann kannst du aber einfach zum Anwalt gehen. Der wird dann wenn er nicht total unfähig ist für dich gewinnen und du bekommst vielleicht sogar Schmerzensgeld

SuperKuhnibert  31.01.2018, 01:14
@Junghexe

Es kommt aufs Messer an.

Eben nicht, zur Notwehr darf ich alles verwenden, was gerade greifbar ist, um einen Angriff abzuwehren.

Wenn es eine ohne Waffenschein verbotene Waffe ist und sie die ansehen könnte es Probleme geben. 

Für Messer gibt es keinen Waffenschein. Und ob ich genau diese Art Messer hätte führen dürfen, ist eine andere Baustelle und ändert nichts an der Notwehrsituation.

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 01:18

Das ist exakt die Art an Antwort, die ich benötigte. Danke, hat mir wirklich extrem weitergeholfen!💪🏻👍🏻

Junghexe  31.01.2018, 21:21
@freeloyalty

bitte. Dafür sind wir doch hier. Um selbst antworten zu bekommen und anderen bei ihren Fragen zu helfen.

Es handelt sich auf alle Fälle um eine gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung ("Pulli+Arm angeritzt"), bei der du jedoch straffrei ausgehst, wenn diese zum Zweck der Notwehr (= Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffes) stattgefunden hat. Allerdings ist das Führen einer Waffe (Karambit) ein Verstoß gegen § 42a Abs. 1 Waffengesetz und kann mit bis zu 10000 Euro zu Buche schlagen.

Nein, ich gehe nicht damit zum Lehrer oder meinen Eltern

Brauchst du nicht, die werden gegebenenfalls auf dich zukommen; die Polizei ebenfalls. Wenn nicht, hast du Glück gehabt.

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:13

Karambits speziell wurden nicht als Waffe eingestuft. Illegal zum mitführen ist es nur, wegen der Feder.

1.sie als feststehendes Messer eine Klingenlänge über 12cm aufweisen, oder
2.als Einhandmesser mit nur einer Hand geöffnet werden können.

(Habe mich intensiv ins WaffG + Kommentare eingelesen)

SuperKuhnibert  31.01.2018, 00:18
@freeloyalty

Doch:

Aktenzeichen: KT 21/ ZV 25 – 5164.01 Z 243 vom 09.07.2012

Titel / LinkWaffenrechtliche Bewertung eines Karambit

Referenz Waffengesetz: § 2 Abs. 5 WaffG i.V.m. § 48 Abs. 3 WaffG

Hintergrund:  Auf Antrag des LKA Baden-Württemberg ist zu prüfen, ob Messer der Bauform „Karambit“ verbotene Waffen i.S. der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG Ziffer 1.4.2 (Faustmesser) handelt.

Inhalt / Einstufung: Aufgrund der Bauform sieht das BKA die Einstufung als Hieb- oder Stoßwaffe als gegeben an, verneint aber die Zugehörigkeit zu den verbotenen Faustmessern. Obwohl hier ein bestimmtes Modell (Cold Steel Tiger CS49KS) überprüft wird, nimmt das BKA in diesem Bescheid eine grundsätzliche Bewertung der Bauform Karambit vor. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind also auch auf andere Karambit übertragbar.

Ergebnis: Karambit dürfen nicht geführt werden, weitere waffenrechtliche Genehmigungsvorbehalte gibt es nicht.

http://knife-blog.com

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:20
@freeloyalty

Kurze Korrektur:

Wurde als Waffe eingestuft, jedoch nicht als Faustwaffe, ist somit ganz normal wie jedes andere Messer.

SuperKuhnibert  31.01.2018, 00:25
@freeloyalty

Nicht "ganz normal wie jedes Messer", sondern nur nicht als Faustmesser (Stoßdolch). Damit zwar kein verbotener Gegenstand, dennoch Einstufung als Waffe, somit Führen in der Öffentlichkeit verboten und Besitz unter 18 Jahren verboten.

triebgesteuert  31.01.2018, 00:26
@freeloyalty

Jesus, du musst zwischen Waffe und verbotener Waffe unterscheiden!

SuperKuhnibert  31.01.2018, 00:29
@freeloyalty

Genau hier steht das auch so. Lies mal den Abschnitt "Beurteilung".

Lestigter  31.01.2018, 00:59
@freeloyalty

Dumpfbacke - Lern lesen!

So einen Blödsinn zu verzapfen!

Karambit ist IMMER Waffe

Nur noch peinlich..

SuperKuhnibert  31.01.2018, 01:01
@Lestigter

So ist es. Zudem, "Faustwaffe" habe ich im Waffengesetz auch noch nicht gelesen. Das steht wohl eher im Waffenschutzgesetz, da wo auch die Handbreitregel ihre Rechtsgrundlage hat ;-)

Lestigter  31.01.2018, 01:13
@SuperKuhnibert

Und das kann der Kandidat wahrscheinlich auswendig, schlieslich hat er lles studiert..

Wenn der Andere zur Polizei geht, dann kann es lustig werden.

Sachbeschädigung, unerlaubter Waffenbesitz, denn ein Karambit wurde vom BKA als Waffe eingestuft, weswegen du es mit 15 nicht einmal besitzen, geschweige denn führen darfst.

Herzlichen Glückwunsch und viel Glück!

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:12

Karambits speziell wurden nicht als Waffe eingestuft. Illegal zum mitführen ist es nur, wegen der Feder.

1.sie als feststehendes Messer eine Klingenlänge über 12cm aufweisen, oder
2.als Einhandmesser mit nur einer Hand geöffnet werden können.
freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:20
@freeloyalty

Kurze Korrektur:

Wurde als Waffe eingestuft, jedoch nicht als Faustwaffe, ist somit ganz normal wie jedes andere Messer.

triebgesteuert  31.01.2018, 00:21
@freeloyalty

Alter, es ist als Waffe eingestuft. Heißt, Besitz erst ab 18, und Verbot des Führens.

Ein Faustmesser ist eine verbotene Waffe, wo bereits der Besitz strafbar ist.

Lestigter  31.01.2018, 01:11
@freeloyalty

"Jedes andere Messer" ist erst mal ein Werkzeug und keine Waffe!

Das hier ist eine Waffe! kapierst du das nicht?

julimuli96  31.01.2018, 00:09

KV keine Bedrohung, er hat bereits gehandelt

Ich lasse das Moralische alles mal weg:

Solange er nicht zu einem Lehrer geht und es kein anderer mitbekommen hat, drohen dir keine Folgen.

Wenn es irgendwer einem Lehrer sagt, kann es sein, daß du von der Schule fliegst.

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:09

Uff. Danke für die Antwort..

muss das einfach noch loswerden. Ich bin ja selbst noch jung und hab schon viel Mist gebaut, aber sich gegenseitig in der Schule mit nem Messer zu bekämpfen??? was ist eigentlich los mit dir, was denkst du dir bei so ner schee.iße Sowas kommt heutzutage leider immer öfter vor, woanders herrscht Krieg und hier meint man sich krass fühlen zu müssen wenn man mit einem Messer aufeinander losgeht, traurig. ich frag mich woher der ganze Hasss kommt

freeloyalty 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 00:15

Ich bin der Letzte der auf meiner Schule Hass auf jemanden hat. Wenn ich so handle wie ich gehandelt habe, dann nur aus dem Grund, weil ich meinen Arsch, oder den von anderen retten will.

ratsucher1912  31.01.2018, 00:20
@freeloyalty

ich versteh das ganze auch, wie gesagt, wir waren früher auch nicht anders. aber die Tragweite ist dabei was anderes. Mit der Faust brichst du jemandem im allerschlimmsten Fall mal den Kiefer, solange du kein Profiboxer bist. Aber mit einem Messer kann einfach auch in der Hektik der Situation so viel passieren. Es reicht eine falsche Bewegung von ihm oder dir und du hast das Karambit in seinem Arm oder Körper. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber im schlimmsten Fall geht bei sowas einer drauf, das hat mit einer normalen Streiterei nicht mehr das geringste zu tun. der typ ist sicher ein Spa-t, aber mit dem Messer überttrittst du eine klare Grenze, besonders auch noch in der schule