Sportverein Kündigung/Widerruf?
Ich habe am 15.02.2019 beim VSTV (Vohwinkeler Sportverein) einen Aufnahmeantrag für meine Tochter zum 01.03.2019 ausgefüllt und per Email zum Sportverein gesendet. Per Email habe ich ein paar Tage später eine kurze Rückantwort erhalten, dass eine Eintrittsbestätigung per Post folgt. Diese Eintrittsbestätigung habe ich im gesamten Monat März 2019 nicht erhalten, in der Zwischenzeit war meine Tochter nochmal zum Probetraining und die Kursleitung hatte uns mitgeteilt, dass Sie zu den Osterferien aufhört und man nicht weiß wie es in der Turnhalle wo das Kinderturnen stattfindet weitergeht. Woraufhin wir dann am 27.03.2019 eine EMail + Fax an den Sportverein sendeten mit einem Widerruf/Kündigung zum sofortigen Zeitpunkt + Widerruf / Kündigung für das Sepa-Lastschriftmandat. Am 01.04.2019 wurde der Jahresbetrag von 85 EUR ebenfalls von meinem Konto abgebucht. Am 01.04.2019 bin ich dann mit meiner Frau zum Mitgliederservice des Sportvereins VSTV gefahren um den aktuellen Stand der Kündigung zu erfahren, da wir noch keine Bestätigung erhalten hatten und auch schon das Geld abgebucht wurde. Bzgl. des Geldes hieß es dann, das dies schon in der Buchhaltung gewesen ist und man die Kündigung erstmal den Vorstand vorlegen müsste, da eine Kündigung eigentlich nur zum 31.12.2019 möglich wäre und die Wideruffsfrist schon verstrichen wäre. Wir hatten gesagt, dass wir auch noch keine Eintrittsbestätigung erhalten haben, dabei wurde dann im System geschaut und angeblich mitte März 2019 rausgeschickt, diese aber nicht bei uns ankam, man druckte uns dann die Eintrittsbestätigung aus, wo das Datum vom 01.04.2019 steht und das unser Kind im Verein am 01.03.2019 aufgenommen wurde.
Die Frage wäre halt nun, ob wir aus dem Vetrag rauskommen oder der Verein im Recht ist und dieses erst zum 31.12.2019 möglich ist? Ich meine doch, dass ein Vertrag doch erst zu stande kommt, wenn ich auch die Eintrittsbestätigung in den Händen halte und ab diesem Datum beginnt dann auch die Widerrufsfrist oder täusche ich mich dort?
Vielen Dank schonmal
2 Antworten
Ich finde es immer schade, wenn im Verhältnis zwischen Verein und Mitgliedern nach Paragraphen gefragt werden muss. Die Leute in solchen Vereinen machen ihre Arbeit ehrenamtlich, kümmern sich um Kinder und das alles in ihrer Freizeit. Es ist in Vereinen auch nicht unbedingt üblich, dass es eine Eintrittsbestätigung gibt, denn wenn das Kind zur Übungsstunde geht und dort betreut wird, kann man beiderseits davon ausgehen, dass der "Vertrag" akzeptiert wird. In deinem Fall ist ja zumindest per Mail die Nachricht angekommen, dass der Aufnahmeantrag angekommen ist.
Auch eine Widerrufsfrist ist meines Erachtens im Verein nicht unbedingt üblich. Und in vielen Satzungen ist angegeben, dass eine Kündigung nur zum Jahresende möglich ist. Somit ist es meines Erachtens erstmal verständlich, dass der Beitrag abgebucht wurde.
Andererseits würde man in unserem Verein schon aus Gründen der Kulanz möglicherweise den Beitrag zurück erstatten. Weil es der relativ geringe Betrag nicht wert ist, lange darüber zu streiten. Umgekehrt würden viele Eltern unserer Jugendarbeit es auch akzeptieren, diesen einen Jahresbeitrag zu zahlen. Denn immerhin unterstützt man damit einen Verein, der was für die Allgemeinheit macht.
Zudem ist es in unserem Verein üblich, dass Kinder zunächst eine Weile ein Probetraining mitmachen können, ohne gleich Mitglied werden zu müsssen. Dann muss sich der Verein aber auch aus versicherungstechnischen Gründen ggf. absichern.
Ich würde es anstreben, mit einem Vertreter des Vorstands persönlich zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wie immer bei Vereinsfragen kommt es darauf an, was in der Satzung dazu steht.
Dort steht z.B. auch, ob eine Aufnahmebestätigung rein informativ oder zwingend erforderlich ist.
eine kurze Rückantwort erhalten, dass eine Eintrittsbestätigung per Post folgt
Dann wusstest Du doch, dass die Aufnahme erfolgt ist.
Schwierige Situation, jeder wird was anderes behaupten.
In der Satzung steht folgendes:
3. Über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet der Vorstand abschließend. Aufnahme und Ablehnung des Aufnahmeantrags müssen dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich mitgeteilt werden.
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Ich bekam halt nur eine Email das eine Eintrittsbestätigung per Post folgt, diese ich bis Dato nicht erhielt und man mir diese nun am 01.04.ausdruckte als ich persönlich vor Ort war.