Spielstraße - IMMER Unfall-Schuld beim Autofahrer?
Hallo zusammen. Neulich fuhr ich auf einer Spielstraße - nett, gesittet und im Schritttempo auf der rechten Seite. Plötzlich kommt mir ein kleines Kind auf seinem Fahrrad auf meiner Straßenseite entgegen. Ich werde immer langsamer, bleibe schließlich am rechten Rand stehen, Kind kommt immernoch direkt auf mein Auto zu und macht keinerlei Anstalten, um mich herum zu fahren (überfordert oder unsicher wirkte er nicht). Wäre ich nicht in letzter Sekunde in ein öffentliches Beet ausgewichen, wäre er mir wohl eiskalt frontal ins stehende Auto geradelt. Hätte sowas nicht für möglich gehalten, aber genau das war die Situation. Etwa 20 Meter dahinter ging auch noch sein Vater, der hat einfach mal garnichts gemacht außer blöd zu gucken. Mal angenommen ich hätte nicht in ein Beet ausweichen können und er wäre mir frontal ins** stehende** Auto gefahren, hätte ich die Schuld an dem Unfall bekommen??
5 Antworten
Hallo Shazaya,
zum Verkehrsberuhigten Bereich (Umgangssprachlich auch Spielstraße genannt) der durch Zeichen 325.1 gekennzeichnet ist sagt die Straßenverkehrsordnung folgendes:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein‐ oder Aussteigen und zum Be‐ oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
So wie Du schreibst bist Du nur Schrittgeschwindigkeit gefahren und hast letztendlich sogar angehalten. Mehr kann man von Dir nicht erwarten und mehr erwartet die StVO auch gar nicht von Dir.
Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage:
Mal angenommen ich hätte nicht in ein Beet ausweichen können und er wäre mir frontal ins** stehende** Auto gefahren, hätte ich die Schuld an dem Unfall bekommen??
Nein Du hättest nicht die Schuld an dem Unfall gehabt. Das heißt hätte sich das Kind bei dem Unfall verletzt oder wäre ein Sachschaden entstanden, dass man Dich weder dafür Haftbar gemacht hätte noch verkehrsrechtlich die Sache in Form eines Buß.- oder Verwarnungsgeldes geahndet hätte.
Allerdings umgekehrt währe das Kind auch nicht unbedingt Schuld an dem Unfall. Um Schuld im juristischen Sinne zu haben, muss man nicht nur einen Schaden anrichten, sondern man muss sich vorwerfbar fehlerhaft verhalten haben. Vorwerfbar bedeutet im Fall Deiner Frage, dass das Kind alt genug gewesen sein muss um sein Fehlverhalten auch erkennen und dementsprechend den Schaden verhindern zu können. Bei einem 5Jährigen währe dieses sicherlich zu verneinen, währe das Kind aber schon 13, könnte man hier annehmen, dass das Kind sich Schuldhaft verhalten hat. Nur dann könntest Du im Falle eines Unfalles Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kind gelten machen.
In der Praxis wird dann so ein Schaden meist von der Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes übernommen, da Kinder in der Regel dort mitversichert sind.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein.
Evtl. eine Teilschuld, aber das bezweifle ich.
Hier hat der Vater die Aufsichtspflicht verletzt und hätte das Kind nicht alleine fahren lassen dürfen. Solange Du Deine Geschwindigkeit einhältst, und das geht ja nachzuprüfen, trifft Dich keine Schuld. Du kannst aber im Nachhinein noch eine Schadensersatzklage einreichen.
Evtl. eine Teilschuld, aber das bezweifle ich
Auch eine Teilschuld ist ausgeschlossen. Der Fragesteller hat sich an die Vorschriften der StVO gehalten, ist nur Schrittgeschwindigkeit gefahren und hat letztendlich angehalten. Mehr konnte der Fragesteller nicht tun. Keiner kann vom Fragesteller verlangen, dass er sich in Luft auflöst um zu verhindern, dass das Kind in sein stehendes Auto fährt.
Hier hat der Vater die Aufsichtspflicht verletzt und hätte das Kind nicht alleine fahren lassen dürfen.
Frage mich vorauf Du diese Aussage stützt?
Erstens geht aus der Fragestellung gar nicht hervor, wie alt das Kind war.
Zweitens sagt die StVO in der Anlage 3 zur durch Zeichen 325.1 ausgeschilderten "Spielstraße":
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Das heißt das Kind durfte auf der Straße spielen und zum Spielen gehört auch das Fahrradfahren. Vor allem hat der Fragesteller auch zum Kind geschrieben:
...(überfordert oder unsicher wirkte er nicht...
Ich sehe hier jetzt nicht, dass der Vater oder sonst wer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
er wäre mir frontal ins** stehende** Auto gefahren,
wie sollst du da eine Schuld haben, du kannst dich doch nicht in Luft auflösen.
Wäre ich nicht in letzter Sekunde in ein öffentliches Beet ausgewichen, wäre er mir wohl eiskalt frontal ins stehende Auto geradelt
dass muss wohl keiner verstehen?? mit stehendem Fahrzeug noch ausweichen ...... musst mir besser erklären!
du stehst und dir fährt jemand rein; wer hat Schuld??
Nein, wenn du stehst, dann nicht. Aber sobald du rollst, hast du auch die Schuld.
was du nicht verstehst, verstehe ich nicht ;-) mein Auto HÄTTE noch gestanden, wäre ich nicht ausgewichen. Er ist mir ja nicht rein gefahren, da ich ins Beet gefahren bin. Es geht hier um "was wäre, wenn das nicht möglich gewesen wäre"...