Hund angefahren, wer ist schuld?
Ich habe in einer Spielstraße mit ca 8-15 km/h einen aus einem Hof gelaufenen, nicht angeleinten ca 20 cm großen ( kleinen) Hund angefahren. Also er ist mir vors Auto gelaufen. Der Hund konnte danach noch humpelt laufen. Ich hab den Hund garnicht erst gesehen. Er kam aus dem Hof raus, genau vors Auto und ich hab nur ein kleines docken gespürt. Der Besitzer ist fest davon überzeugt das ich schuld bin. Ich behaupte aber eher das Gegenteil, da der Hund nicht angeleint war und der Hof keinen Zaun oder ähnliche Schutzvorrichtungen hatte. Was sagt ihr so? Irgendwelche Tipps?
9 Antworten
Ich habe diesen Link gefunden!
http://hundsuchtherrchen.de/interess/urteile5.html
Vielleicht kannst Du einen Rechtsstreit verhindern, indem du auf den Hundebesitzer zugehst und dich nach dem Hund erkundigst. Wenn Du Dich nicht traust, persönlich mit dem Hundehalter zu sprechen, hilft es vielleicht schon ein kleines Päckchen mit Hundeleckerlies und einem Kärtchen zu schicken. Manchmal wirkt etwas Mitgefühl echt Wunder. Und es ist immer besser, ein Gerichtsverfahren zu verhindern, egal wer Recht hat, weil es für alle Seiten mit Kosten und Nerven verbunden ist.
Du hast nicht aufgepasst und das in einer Spielstrasse. Deine Geschwindigkeit war nicht angepasst, nämlich zu hoch, da keine Schrittgeschwindigkeit. Allerdings sollte man einen Hund nicht frei laufen lassen. Irgendwie habt ihr beide Recht
Hättest Du aufgepasst, dann hättest Du den Hund nicht angefahren.
Ich würde jetzt auch sagen, dass ein Hund angeleint oder in ein abgeschlossenes Grundstück gehört. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall Rat bei einem Anwalt suchen.
Der Hundehalter hat schuld und Haftet für Schäden an deinem Auto .....
Das OLG Hamm hat die so entschieden ! AZ: 27 U 151/00
Der Hundehalter muss entweder sein Grundstück so sichern das der Hund nicht auf die Straße laufen kann oder ihn eben anleinen ......
Deine Geschwindigkeitsüberschreitung ......nun ja ....die möge der gute Herr denn auch beweisen....selbstverständlich ....bist du in der Spielstraße mit Schrittgeschwindigkeit gefahren :-)
ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber meiner meinung nach muss das grundstück für den hund gesichert sein, dass er nicht auf die straße läuft und den verkehr beeinträchtigt....auch hat der hund angeleint zu sein, sobald er das grundstück verläßt, also meine stimme hast du ;)
nachtrag zu meine antwort: ich hab jetzt die geschindigkeit nicht bedacht, aber trotzdem bin ich der meinung, der hund hätte angeleint sein müssen...bei und hier herrscht für alle hunde leinenzwang - egal, wie groß sie sind
Ich hab ja aufgepasst. Aber aufgrund des Winkels in dem der Hund zur Straße den Hof entlang raus gelaufen kam, konnte ich ihn garnicht sehen.