Auf Bundesstraße anhalten Unfall?
Folgende Situation:
Es ist dunkel, Person A erkennt die Ausfahrt einer Bundesstraße zu spät und hält auf dem rechten Streifen der Fahrbahn an um, nachdem Autos die Ausfahrt passiert haben, ebenfalls die Ausfahrt zu nehmen. Er hat den Blinker rechts gesetzt, der Begrenzungsstreifen ist durchgezogen.
Person B kommt von hinten mit erlaubter Geschwindigkeit von 120 KMH an. Ein Auto, das vor Person B fährt, kann noch auf die linke Spur wechseln, weil da gerade eine Lücke ist.
Person B kann das stehende Auto vorher nicht sehen, hat die Ausweichoption nicht und muss draufhalten, leitet eine Vollbremsung ein und macht sich durch Lichthupe bemerkbar.
Es kommt zum Unfall. Wer trägt da die Schuld?
3 Antworten
Eine eindeutige zivilrechtliche Klärung der „Schuld“ gibt es bei Verkehrsunfällen immer selten. Im Regelfall werden Quoten gebildet, da selbst das vermeintliche Opfer des Unfalls sich die sogenannte Betriebsgefahr seines Autos anrechnen lassen muss.
In deinem Szenario würde man die jeweiligen Verursachungsbeiträge gegeneinander abwägen.
B ist wohl ein Verstoß gegen Abstands- und Geschwindigkeitsvorgaben vorzuwerfen. Er darf nur so schnell fahren, dass er jederzeit noch rechtzeitig bremsen kann. Auf der anderen Seite ist A ein ganz erheblicher, sogar strafrechtlich relevanter, Eingriff in den Straßenverkehr vorzuwerfen.
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ausnahmsweise die „Schuld“ von B ganz zurücktritt und es zu einer 100% Quote kommt. Selbst wenn nicht, dann dürfte die Quotelung doch deutlich zu Lasten von A ausfallen.
Da ich davon ausgehe, dass Person A unerlaubt rückwärts fährt um die Ausfahrt passieren zu können, trifft ihn alleine die Schuld. Aber auch das Halten auf einer Bundesstraße ohne berechtigten Grund ist nicht erlaubt.
Unerheblich, da beide noch am Unfallort versterben.
Beide - denn auch Person B muss vorausschauend fahren.
Da muss die Schuldfrage trotzdem geklärt werden und ich denke es ist die Person die auf der Bundesstraße angehalten hat ohne Liegengeblieben zu sein, weil sie ein Verkehrshindernis dargestellt hat