Darf im Unfallbericht eine Schuldzuweisung stehen

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Die Aufgabe der Polizei ist es, den Unfall aufzunehmen. Die Schuldfrage wird dann von den Versicherungen bzw. den beteiligten Parteien geklärt, z.B. unter Zuhilfenahme von Sachverständigen. Evtl. kann es zu einer Verhandlung kommen, um die Schuldfrage zu klären.

Natürlich ist das auch Abhängig von dem entstanden Schaden. Für einen relativ kleinen Schaden werden natürlich nicht große Gutachten in Auftrag gegeben. Da einigt man sich.

Warum besprichst du das nicht mit dem Anwalt ?

FeDie 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 22:30

Ich habe es ihm heute per E-mail geschickt. Ich hätte aber gerne schneller eine Antwort.

Die Polizei ist grundsätzlich lediglich für die Unfallaufnahme und die Feststellung der Personalien zuständig. Nicht um die Schuldfrage zu klären. Das muss die Versicherung machen. Die Polizei kann natürlich den Unfallbeteiligten in Aussicht stellen was die Versicherungen hinsichtlich der Schuldfrage sagen werden, die Aussage der Polizei bezügl. der Schuldfrage hat aber bei den Versicherungen und vor Gericht keinerlei Gewicht.
Klar kann die Polizei in den Unfallbericht schreiben wer Verursacher war, das ist aber nicht relevant für Verischerung und Gericht.
Und die Zeitung wird von Journalisten geschrieben, nicht von der Polizei. Daher kann die Polizei auch nichts dafür, wenn in der Zeitung steht dass du Verursacher warst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung