Darf im Unfallbericht eine Schuldzuweisung stehen
Hallo, ich war am Freitag in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei hat sofort gesagt ich sei Schuld, ohne sich den Unfallort und die Unfallautos richtig anzuschauen. Später stellte sich heraus, dass die Polizei mit der Unfallgegnerin per du war. Jeder der eine Schadensbeschreibung der beiden Autos gehört hat, hat gesagt, es kann gar nicht sein, dass ich Schuld bin, sondern es kann nur die Gegnerin in mich reingefahren sein. Wäre ich, wie von der Polizei behauptet zu weit links gefahren hätte mein Auto einen Frontschaden, da sie dann frontal in mich reinfahren hätte müssen. Mein Auto hat aber nur einen seitlichen Schaden. Dies hat auch der Versicherungsvertreter und ein Automechaniker gesagt. Das alles hat die Polizei nicht interessiert. Ich habe deswegen auch einen Anwalt eingeschaltet um die Schuldfrage klären zu lassen. Heute erschien der Zeitungsbericht zu dem Unfall. Dort steht auch, dass ich den Unfall verursacht hätte, da ich zu weit links gefahren wäre. Darf die Polizei dies so schreiben und die Zeitung so abdrucken, wenn die Schuldfrage gar nicht endgültig geklärt und ein Anwalt eingeschaltet ist.
3 Antworten
Die Aufgabe der Polizei ist es, den Unfall aufzunehmen. Die Schuldfrage wird dann von den Versicherungen bzw. den beteiligten Parteien geklärt, z.B. unter Zuhilfenahme von Sachverständigen. Evtl. kann es zu einer Verhandlung kommen, um die Schuldfrage zu klären.
Natürlich ist das auch Abhängig von dem entstanden Schaden. Für einen relativ kleinen Schaden werden natürlich nicht große Gutachten in Auftrag gegeben. Da einigt man sich.
Warum besprichst du das nicht mit dem Anwalt ?
Ich habe es ihm heute per E-mail geschickt. Ich hätte aber gerne schneller eine Antwort.
Die Polizei ist grundsätzlich lediglich für die Unfallaufnahme und die Feststellung der Personalien zuständig. Nicht um die Schuldfrage zu klären. Das muss die Versicherung machen. Die Polizei kann natürlich den Unfallbeteiligten in Aussicht stellen was die Versicherungen hinsichtlich der Schuldfrage sagen werden, die Aussage der Polizei bezügl. der Schuldfrage hat aber bei den Versicherungen und vor Gericht keinerlei Gewicht.
Klar kann die Polizei in den Unfallbericht schreiben wer Verursacher war, das ist aber nicht relevant für Verischerung und Gericht.
Und die Zeitung wird von Journalisten geschrieben, nicht von der Polizei. Daher kann die Polizei auch nichts dafür, wenn in der Zeitung steht dass du Verursacher warst.