Meine ehemalige "FREUNDIN" schuldet mir Geld & will es nicht zurückzahlen, kann man da Anzeige erstatten?

7 Antworten

Wie heißt es doch so schön: Bei Geld hört die Freundschaft auf!

Solange keine schriftlichen Vereinbarungen und Zeugenaussagen vorliegen, wird wohl Aussage gegen Aussage stehen und Du wirst es schwer haben, ein Vergehen nachzuweisen. Wenn, wird das nur zivilrechtlich gehen und dann wird's schnell teuer und unerfreulich.

Du hast Vertrauen in einen Menschen gesetzt und das ist ein sehr liebenswerter Zug von Dir. Mach nur nicht den Fehler, dafür etwas zu erwarten - denn DAS geht zumeist schief, weil die meisten Menschen nun mal geistig und in ihrem Edelmut nicht weit entwickelt sind, sondern zu Neid, Gier und Habsucht neigen und Dankbarkeit für die meisten ein höchst unwillkommenes Gefühl ist.

Der Vorgang sollte Dich jedoch dazu veranlassen, Dein eigenes Verhalten und Deine Motivation sehr ehrlich zu hinterfragen.

Wenn mir ein Mensch wichtig ist, dann verschenke ich lieber das Geld, anstatt es zu verleihen. Wenn ich Geld verleihen kann, dann brauche ich es nicht notwendigerweise, also kann ich es auch verschenken. Somit kommt der andere Mensch nicht unter Zugzwang und die Freundschaft bleibt erhalten.

So halten wir das in unserer Familie und auch im Bekanntenkreis. Auf diese Weise kristallisieren sich schnell geistig verwandte Seelen heraus und bilden sich Freundschaften, die haltbar und belastbar sind. Schließlich ist Materie ersetzbar, Seelenfreundschaften sind es nicht!

Liebe und Licht für Dich!

Solange keine Straftat (Betrug, Veruntreuung, Diebstahl) vorliegt, kannst du keine Anzeige erstatten. Du kannst nur auf dem üblichen Zivilweg versuchen an dein Geld zu kommen.

Anfangen mit Mahnbescheid. Die Kosten dafür musst du erst mal selber vorstrecken...die werden auf die Hauptschuld drauf addiert.

Widerspricht sie dem MB nicht fristgerecht, beauftragst du über das Amtsgericht die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Auch hier sind die Kosten von dir vorher vorzustrecken.

Widerspricht sie dem MB, musst du in eienr Klage deinen zahlungsanspruch BEWEISEN. Und wenn du nix schriftliches hast, dann kannst du das gepflegt vergessen, das Gericht würde dich abschmettern... und dann "außer Spesen nix gewesen".

Ganz ehrlich?

Wenn es nicht grad ne deutlich 3-stellige Summe ist, dann hake es als Lehrgeld ab und in Zukunft: Geld, Autos + Partner/Kinder verleiht man nicht, sagt der Volksmund.

mepeisen  18.03.2016, 12:30

Widerspricht sie dem MB nicht fristgerecht, beauftragst du über das Amtsgericht die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Auch hier sind die Kosten von dir vorher vorzustrecken.

Da fehlt noch der Zwischenschritt, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen (inkl. weiterer 2-Wochen-Frist für einen Einspruch). Erst danach ist der Weg für Pfändungen frei.

nein, Anzeige nicht, ausser im Fall von Unterschlagung oder Veruntreuung oder Betrug.

Reine Privatschulden, da musste ein Mahnbescheid beim Mahngericht oder Amtsgericht (ist von Stadt zu Stadt verschieden, musste googeln) erwirken (war früher der Zahlungsbefehl). Wenn die Ex dem Mahnbescheid innerhalb der Frist NICHT widerspricht, haste n Rechtstitel und denn schickste ihr n Gerichtsvollzieher (Kuckuck, Kuckuck, rufts aus dem Wald)

der macht ne Eidesstattliche Versicherung vor Ort, also muss se auch ihr Konto nennen, mact n Pfändungsversuch, denn Taschenpfändung oder Kontenpfändung. Wenn se die Tür nich öffnet oder nich Eidesstattlich versichern will, denn gibt es ne Nachtvollstreckung mit ne Funkstreife und ne Erzwingungshaft.

Falls se aber widerspricht, musste klagen, vorn Amtsgericht, und sollste schon n Zeugen oder was schriftliches haben , sonst wird es schwer..

Miramar1234  18.03.2016, 08:28

Aber ganz schwer,weil Sie vor Gericht behaupten würde,es wäre eine Schenkung.Das kann Sie nicht bewesien und Du das Gegenteil nicht.Laß die Freundin sausen,schmeiß dem schlechten Geld kein Gutes hinterher(Anwalt,rumzicken,Drohen etc)und überdenke Deine Mildtätigkeiten.Reicht doch ,das die Politik das Geld zum Fenster raus wirft,oder?)))

mepeisen  18.03.2016, 12:32
@Miramar1234

Derjenige, der etwas für sich positives behauptet, muss es auch beweisen. Sprich: Man muss nicht beweisen, dass es gerade keine Schenkung war, sondern sie müsste beweisen, dass es eine war. Beispielsweise bekam sie das Geld überwiesen und im Verwendungszweck stand "zum Geburtstag alles gute". Dann war es eindeutig eine Schenkung.

Der Rest gilt natürlich trotzdem. Insbesondere die Frage, dass man abwägen muss, ob man das Kostenrisiko eines Prozesses für nur wenige Euros aus Prinzip eingeht oder lieber zähneknirschend das alles abschreibt.. ;-)

Wenn du keinen Beleg (schriftlich oder Zeugenaussage) hast, stünde Aussage gegen Aussage.
Anzeigen kannst du schon, nur wird dann höchstwahrscheinlich nichts draus werden.

Außer sie gibt vor Gericht zu, dir Geld zu schulden.

Anonym91638 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 18:47

Aber danke!

Anonym91638 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 18:47

Ich glaub der Anwalt wird mehr Kosten als der Betrag den sie mir schuldet 😁😁

Das kannst Du auf dem zivilrechtlichen Weg verlangen. Dafür nimmst Du Dir am besten einen Anwalt ;-) (Wenn es sich lohnt)

Anonym91638 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 18:46

Okay :)