ALG 2 - Antrag auf Brandbeihilfe?

5 Antworten

noch eine Ergänzung: Lass Dir nicht erzählen, dass Du den Antrag nicht gestellt hast. Das hast Du bereits getan, als Du Alg2 beantragt hast. Du hast die Anlage KDU eingereicht, auf der auch die Art der Heizkosten abgefragt wurde. Spätestens dann hätte man Dich über das Verfahren, wie die Heizkosten erstattet werden, informieren müssen. Dies ist offenbar nicht geschehen, aber das ist ein Fehler der Arge und nicht Deiner. Immerhin ist das Verfahren in jeder Kommune anders, bei uns gibt es diesen Antrag "Brandbeihilfe" überhaupt nicht.

Da macht es sich die ARGE natürlich ein wenig zu einfach. Grundsätzlich hast Du nämlich einen Anspruch auf Übernahme der Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ( § 22 SGB II). Das heißt, daß Du, wenn Du Hartz IV beziehst, auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Brennstoffe hast. Zwar kann sich die ARGE ggf. auf den Standpunkt zurückziehen, Du hättest viel zu teuer eingekauft und deshalb vielleicht einen TEIL der Kosten nicht übernehmen. Eine generelle Ablehnung ist aber in jedem Fall rechtsfehlerhaft.

Du solltest die Kaufbelege bei der ARGE einreichen und einen sogenannten "Überprüfungsantrag" für die zurückliegenden Monate stellen. Dann werden die Kosten für Heizung mit zu berücksichtigen sein. Wenn dies nicht geschieht, solltest Du beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen und Dich dann an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Daß Du auf sämtlichen Kosten sitzen bleibst, halte ich in jedem Fall für extrem unwahrscheinlich.

letiki05  05.02.2011, 15:09

Richtig.

Hallo Lilolo

Skyfly, Larah und Casilein haben schon ganz wichtige und richtige Sachen gesagt. Du bist 100% auf der sicheren Seite.

Verstärkend möchte ich noch hinzufügen, dass die Arge sich auch nicht einfach vor einem Teil der Kosten mit der Behauptung drücken kann, Du "hättest zu teuer eingekauft".

Denn, wie Casi sagte, Du hast ja im Antrag auf ALGII Deine Heizkosten sicher schonmal aus Erfahrungswerten heraus angegeben?

Und die jetzigen sind nicht höher als bisher? Nur - ohne guten Grund (Umstände, die Du selbst beinflussen kannst) - höhere Kosten können versagt werden.

Hält die Arge die ganze Wohnsituation für zu teuer, hätte sie die Bewilligung der Kosten auf Deinen Erstantrag befristen müssen und Dich <i>zur Kostensenkung auffordern müssen </i>.

wende Dich mal an Caritas oder die Diakonie. Die bieten Sprechstunden an und beraten was man bei der ARGE beantragen kann. Evtl. kann auch Caritas einen Teil der Rechnung oder sogar ganz übernehmen. Und vor dem nächsten Holzkauf auf jeden Fall den Antrag stellen. Bei der ARGE muss man die Anträge immer vor dem Kauf stellen, weil Du dann Kostenvoreinschläge bei 3 Anbietern einholen und vorlegen musst.

Lilolo 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 13:45

hallo, vielen lieben dank für die schnelle und ausführliche antwort! ich werd mich da auf jeden fall mal bei der diakonie oder caritas melden, das ist eine gute idee! vielleicht hab ich ja glück. ansonsten hab ich was fürs nächste mal gelernt...

derdorfbengel  10.02.2011, 02:37
@Lilolo

Meistens haben Diakonie und Caritas wenig Ahnung bzw. Interesse, Konflikte mit den Behörden einzugehen. Ich wäre da auf die Beratung nicht so erpicht.

Geld gibts von denen heute so gut wie nirgends mehr.

Skyfly hat ja schon alles ausgeführt: Heizkosten sind immer in tatsächlicher Höhe zu zahlen und zwar so, wie sie anfallen. Entweder als monatliche Vorauszahlung oder (wenn man Öl, Gas, Kohle oder Holz selber kauft) einmalig im dem Monat, in dem man den Brennstoff kauft. (Bundessozialgericht -Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R: Die Zahlung von Betriebskosten kann als monatliche Pauschale oder Einmalbetrag erfolgen, so wie es für den Bedürftigen erforderlich ist.) Also ggf. Überprüfungsantrag stellen. http://hartz.info/index.php?topic=23.0