Sperrzeit Fahrrad?
Strafe wegen Aufenthalt am Bahnsteig mit Fahrrad? 10 Minuten vor Ablauf der Sperrzeit wurde ich aufgefordert den Bahnsteig zu verlassen. Wasbedeutet ich müßte mein Fahrrad vom S-Bahn Tunnelnach oben und dann wieder herunter tragen. Was ungefähr so lange dauern würde. Ich empfindedas als reine Schikane. Der Bahnsteig war völlig leer. Weil ich das mit der Begründung abgelehnt habe soll ich nun 20,--€ bezahlen.Welche Rechtsmittel habe ich dagegen?
7 Antworten
.....Welche Rechtsmittel habe ich dagegen?.....
Gegen die Hausordnung der S-Bahn klagen.
Nur zu.
Hier ging es nur darum welchen Rechtsstatus die Hausordnung der Bahn hat dies ist hinreichend beantwortet worden , süffisante Kommentare sind was für Besserwisser.
https://www.zeit.de/2015/49/hvv-fahrraeder-sperrzeiten-oeffentlicher-nahverkehr
das ist wohl beim HVV
... die Sperrzeiten sind Dir offenbar bekannt - du hast auf die Aufforderung nicht reagiert - 20,00 Euro fällig
Lösung für das nächste mal - warten bis die Sperrzeit abgelaufen ist
Pech gehabt. Die Bahn / der Bahnhofsbetreiber hat im Bahnhof Hausrecht. Daher musst Du den Anweisungen Folge leisten.
Da hast du einfach Pech gehabt, da du an jemanden geraten bist der sich besonders echauffiert die Regeln einzuhalten.
Bahnhöfe haben eine Sperrzeit?
OK wusste ich nicht. Danke dir
Im Berufsverkehr zwischen 6 und 9 und 16 und 18 Uhr.