Sperrung des PC durch Arbeitgeber bei Krankheit?
Darf der Arbeitgeber auf meinen Arbeits-PC während einer längeren Krankheit das Passwort zurücksetzen und mir den Zugriff verweigern?
11 Antworten
Wenn Du nicht arbeitest (Urlaub / Krankheit) hast Du keinen wohl geschäftlichen Grund, darauf zuzugreifen, daher kann er Dir den Zugriff verwehren. Wenn Du wieder arbeitest, wird er Dir den Zugriff gewähren.
Es ist sein Eigentum. Also JA.
Könnte ja auch Diensthandy sein, darf er auch sperren wenn er will.
Unklar ist in deiner Frage, wieso du während deiner Krankheit davon weißt. Hast du ein Firmenlaptop zu Hause (z.B. wegen Home-Office)? Vermute mal ja.
Nächste Unklarheit: Wieso greifst du krank auf den Firmen-PC zu?
Klare Antwort: kann und darf er, wenn der PC ausschließlich deiner Arbeit dient. Ansonsten ist das in meiner Firma sogar normale Routine, das PW regelmäßig zurück zu setzen, wenn der User lange kein neues gewählt hat. Einfach bei der IT / Hotline ein neues besorgen.
Die Frage ist weiterhin, warum das Passwort geändert wurde:
Sicherheitstechnisch in regelmässigem Abstand: Ja.
Um auf deinen PC zuzugreifen: Nein
Um deine Mails zu lesen: Nein
Einfach so (ohne Zugriffe): Ja
Ok, das war dann sicher eine Veranstaltung, die du auch mit AU machen durftest. War der Rechnerzugriff dafür nötig?
Selbstverständlich darf er das - ganz einfach um zu verhindern, daß sich jemand anders mit Deinem Passwort an diesem Abeitsplatz anmeldet. Du bist ja nicht da und würdest es nicht bemerken.
Sowas passiert in größeren Unternehmen automatisch, wenn eine Kennung z.b. 1 oder 2 Monate nicht mehr genutzt wird, dann wird sie inaktiviert.
Bei einer Infoveranstaltung, zu der ich während meiner AU eingeladen und zugegen war, wollte ich auf meinen Arbeitsplatz PC zugreifen, doch dieser war mit einem anderen Passwort versehen.