Wie lange darf man während der Arbeit stehen?

9 Antworten

Ich glaube nicht dass es da regelungen gibt, guck dir z.B. McDonalds mitarbeiter an...die arebiten den lieben langen tAg (oder wie lange sie auch immer arbeiten) und setzten sich nicht, wenn sie nicht gerade im Drive In Schalter sind

Sie dürfen allerhöchstens 6 Stunden lang ununterbrochen stehen, dies ergibt sich aus §4 Arbeitszeitgesetz.

Dort heisst es:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Hier der Link zum Gesetz.

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html

Für persönliche Bedürfnisse, wie den Gang zur Toilette, darf die Arbeitszeit auch außerhalb der Pausenzeiten unterbrochen werden.

Zu beachten:

Wenn Sie Ihre Arbeit, trotz dass der Arbeitgeber sich an die gesetzliche Pausenregelung hält, körperlich nicht durchhalten, dann müssten Sie sich das vom Arzt bescheinigen lassen. Der Arbeitgeber muss dann versuchen Sie auf einen geeigneten Arbeitsplatz zu versetzen. Hat der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz, dann kann dies zu einer personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Im schlimmsten Fall stehen Sie dann ohne Job da.

Peter Kleinsorge

Ratina 
Beitragsersteller
 11.01.2011, 00:07

Wer kann 6 Stunden stehen?Und das täglich.Finde ich unzumutbar.Das macht die Wirbelsäule nicht mit.Stelle dir vor das soll bis 67 Jahre so gehen.

Normalerweise hast Du dazu gar kein Recht. es sei denn, es ist ärztlich nachgewiesen und dann muss es entsprechend attestiert sein.

Dies sollte dann allerdings bereits vor der Arbeitsaufnahme dem Chef mitgeteilt werden. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht machen kannst, musst Du dies dem AG sagen, denn woher soll er den das sonst wissen.

Frühestens nach 6 Stunden. (Siehe Arbeitszeitgesetz - Ruhepausen)

Ansonsten spielt das nur eine Rolle, wenn du schwanger bist (da steht dann was dazu auch im Mutterschutzgesetz).

Du hast Deine gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. In denen kannst Du sitzen. Wenn es Deine Arbeit aber nicht zuläßt, dann solange bis Du Pause hast.