Hat man als Mieter ein Recht auf Warmwasser in der Küche?
Wir haben uns diesbezüglich bei unserem Wohnungsverein informiert.
Deren Aussage lautete, dass wir Warmwasser im Bad besitzen und aus diesem Grund eine Anschaffung und Installation eines Untertischgerätes in der Küche auf eigene Kosten veranlassen könnten.
Der Wohnungsverein sei dazu nicht verpflichtet (eben weil Warmwasser im Bad vorhanden sei).
Kennt sich damit jemand aus? Gibt es da eventuell Rechtstexte, die diesen Aussagen widersprechen? Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank für etwaige Antworten :)
5 Antworten
Auch , wenn nicht mehr ganz zeitgemäß, gibt es keine Pflicht des VM hier nach zurüsten. In den 60 ér Jahren war es im sozialen Wohnungsbau nicht unüblich, in der Küche nur einen Kaltwasser Anschluss bereit zu stellen. Und: die Wohnung befindet sich so, wie sei ist im vertragsgemäßen Zustand. MfG
Das ist tatsächlich richtig und kein Mangel, also kein Grund zur Mietminderung.
Die Auskunft ist korrekt.
Du hast die Wohnung so gemietet wie sie ist und folglich stellt es keinen Mangel dar.
Nach Abschluss eines Vertrags kannst du nachträglich nicht mehr fordern als Vertragsgegenstand ist, es sei denn die Rechtslage würde sich ändern...
Es gibt heute zwar Anspruch auf Warmwasser, aber dazu reicht eigentlich ein Hahn. Wenn du mehr willst, mußt tatsächlich selbst aktiv werden.
Sieht leider nicht gut für dich aus.. Meine Eltern hatten in ihrer alten Wohnung ebenfalls kein Warmwasser in der Küche (aber eben im Bad) und mussten auf eigene Kosten so ein Wasserheizgerät auftreiben..