erheblicher Unterscheid zu den Daten von Elster und dem Bescheid jetzt Nachzahlung?

3 Antworten

Du bekommst sicher eine genaue Aufstellung, welche Beträge in welchem Bereich anererkannt worden sind. Vergleiche das mit deinem Entwurf. Stelle fest, wo die Unterschiede liegen und sieh dort alle deine eingereichten Unterlagen noch einmal nach. Dann das FA ggf. um Korrektur bitten.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 13:23

Das habe ich bereits gemacht. 137 € sind nicht anerkannt worden. Aber wie kommt bei 137 € so eine große Spanne bei der Festsetzung der Einkommenssteuer? Man kann die Bescheiddaten ja online mit den eingereichten vergleichen und der große Unterschied besteht nur da. Wie kommt denn das? Ich setze ja auch die 1524 € nicht fest, dass hat Elster bei der Berechnung gemacht.

PatrickLassan  04.07.2012, 13:38
@Tanja030283

Vergleich mal das zu versteuernde Einkommen und die einbehaltene Lohnsteuer laut ELSTER mit dem zu versteuernden Einkommen und der einbehaltenen Lohnsteuer lt. Steuerbescheid.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 13:45
@PatrickLassan

em Bescheid. erkl. Daten lt. Bescheid Differenz € € € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn Stpfl/Ehemann . . . . . . . . . . . . 32.538 . . . . 32.538 Einkünfte Stpfl/Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . 29.788 . . . . 29.788 Summe der Einkünfte Stpfl/Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.788 . . . . 29.788 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . 29.788 . . . . 29.788 Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 4.901 . . . . 4.901 ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . .352 . . . . . 215 . . . . . -137 zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . 24.535 . . . . 24.672 . . . . . 137 tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 1.524 . . . . 2.129 . . . . . 605 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . 1.524 . . . . 2.129 . . . . . 605 - Abzug vom Lohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.108 . . . . 2.108 Verbleibender Betrag der Einkommensteuer . . . . . -584 . . . . . . 21 . . . . . 605 Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 . . . . . 0,00 Verbleibender Betrag des Solidaritätszuschlages . . . . . . 0,00 . . . . . 0,00 Kirchensteuer/Kirchgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,98 . . . . 134,82 . . . . 114,84 - Abzug vom Lohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57,78 . . . . 57,78 Verbleibender Betrag von Kirchensteuer/Kirchgeld . . . -37,80 . . . . 19,26 . . . . 57,06

der erste Betrag sind die erklärten Daten - rechts laut Bescheid...hilft Euch das weiter? Danke.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 13:48
@Tanja030283

wie man hier erkennen kann, ist der "Fehler" in der Zeile Einkommenssteuer???

PatrickLassan  04.07.2012, 14:01
@Tanja030283

Ich hab's mal gerade durchrechnen lassen und komm bei einem zu versteuernden Einkommen von 24.535 € bei Anwendung der Splittingtabelle auf denselben Betrag von 1524 € Einkommensteuer. Sieh mal in den Erläuterungen am Ende des Bescheids noch, ob dort irgendetwas von Progressionsvorbehalt steht, ansonsten ruf mal beim Finanzamt an.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 14:10
@PatrickLassan

Danke schon mal für Deine Mühe!!! In dem Bescheid, es fällt mir leider jetzt erst auf, da ich das Wort bisher nicht kannte steht - zu versteuern mit Progressionvorbehalt nach dem Splittingtarif 2129,00 € - was heißt denn das? Mein Mann hatte im letzten Jahr keine anderen "Einkünfte" - nicht krank, nicht arbeitslos... ich auch nicht, aber ich zahle ja auch keine Steuern und falle da ja sowieso weg. Also, auf was bezieht sich das denn? DANKE

PatrickLassan  04.07.2012, 14:22
@Tanja030283

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass es steuerfreie Einnahmen gegeben haben muss, die bei der Höhe des Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Falls das nicht weiter erläutert wurde, ruf beim Finanzamt an oder geh dort mal vorbei. Es kann durchaus sein, dass es sich um einen Fehler bei der Dateneingabe handelt.

MenschMitPlan  04.07.2012, 14:30
@Tanja030283

Was noch unter den Progressionsvorbehalt fällt: Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld...

Auf jeden Fall sind diese Gelder ja elektronisch dem FA gemeldet worden, somit wohl auch geflossen...

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 15:27
@PatrickLassan

Vielen Dank für die Hilfe, Habe mich beim FA schlau gemacht und die haben Daten aus 2010!!! übernommen ;) Soll jetzt nochmal schriftlich Einspruch einreichen, aber die nette Dame am Telefon sagte mir, dass die Rückerstattung ca. 630 € beträgt. Da hat sich doch der Aufwand gelohnt. Ich möchte mich vielmals bei allen wirklich hilfreichen Antwortgebern bedanken!!!

Da hilft wirklich nur eins: Vergleiche alle Daten Deiner Einkommensteuererklärung mit dem Steuerbescheid. Wenn möglich, drucke Die die Steuerberechnung aus Deinem Programm aus. Dann kannst Du einfacher vergleichen. Eine Differenz von 600,00 € ist heftig, und die sollte sich durch einen Vergleich Zahl für Zahl wohl finden lassen.

Um das zu beurteilen zu können, müsste man schon den Bescheid anschauen. Da erkennt man, was das Finanzamt angesetzt und anerkannt hat. Das im Vergleich zu deiner Elsterauswertung würde die Differenz erklären.

Aufgrund deiner Angaben kann man gar nichts dazu sagen...

Vergleich doch selber mal, ob alle Angaben von dir so übernommen wurden.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 13:23

Bitte meinen Kommentar zu anderen Antwort lesen, danke ;)

MenschMitPlan  04.07.2012, 13:33
@Tanja030283

Dann muss das Finanzamt bereits höhere Einnahmen angesetzt haben, wenn es nicht an den Werbungskosten liegt. Hast du vllt. vergessen, Einnahmen anzugeben, die dem Finanzamt aber elektronisch übermittelt wurden? Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Zinserträge etc? Es könne unmöglich dieselben Zahlen sein wie im Elster, aber eine so abweichende Berechnung.

Tanja030283 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 13:40
@MenschMitPlan

Nein. Mein Mann hat das ganze letzte Jahr in dieser Firma gearbeitet. War nicht länger wie eine Woche krank... Wir haben keine Rücklagen, Sparbücher, Riester etc. Es geht uns nämlich leider erst seit zwei Jahren finanziell wieder etwas besser. Ich vergleiche gerade nochmals alles. 137,00 € wurden nicht anerkannt und dann halt der große Unterschied in dieser Zeile Einkommenssteuer: erklärte Daten 1524,00€ laut Bescheid 2129,00 € ich kann es mir wirklich nicht erklären ;(