Einkommensteuer auf Netto- oder Bruttogewinn?

5 Antworten

Da du ganz zufällig den Mehrwertsteuersatz als Vergleich gewählt hast, hast du offensichtlich keinen blassen Schimmer. Die Mehrwertsteuer wird mit der Vorsteuer gegengerechnet.

Umsatz minus Kosten gleich Gewinn. In die Tiefe gehe ich jetzt nicht, aber sehr grob stimmt die Formel.

Was unterm Strich übrig bleibt, wird mit einer Steuervorauszahlung bemessen. Im Jahr nach den erwirtschafteten Gewinnen.

Ganz entzückend ist es, wenn auf ein gutes Jahr ein schlechtes folgt. Hohe Steuerlast bei geringeren Einnahmen.

Die Steuerberater beraten darüber gerne.

1000psEcoBoost  04.12.2021, 01:22

hahahahhaa, genau so, genau so

denke ich auch^^

bestimmt hat er auch nur 100k umsatz, keinen gewinn

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:30
@1000psEcoBoost

ne meine tatsächlich 100k gewinn, habe schon alle betriebliche ausgaben abgezogen

1000psEcoBoost  04.12.2021, 01:30
@dfragt2021

Mwst ist gewinnneutral...

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:33
@1000psEcoBoost

also Mwst gar nicht beachten sozusagen? Die wird Separat betrachtet?

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:36
@1000psEcoBoost

und die Ausgaben/Kosten - ziehe ich z.B. ein Laptop für 100€ ohne Vorsteuer oder 119€ mit Vorsteuer von meinem Umsatz ab?

1000psEcoBoost  04.12.2021, 01:37
@dfragt2021

omg....

du ziehst 100 von deinem umsatz ab und 19 eure hast du vorsteuerguthaben,..

geh zum berater....

diese 19 € würdest du auf die 19.000 gegenrechnen

und die 100 auf die 100,.000

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:40
@1000psEcoBoost

Hab es jetzt dank dir verstanden! Danke wirklich!

1000psEcoBoost  04.12.2021, 01:40
@dfragt2021

ok, das macht 600€

DerSchopenhauer  04.12.2021, 03:47
@1000psEcoBoost

Diese Aussage ist pauschal falsch.

Man muß erst einmal klären, ob der Fragesteller buchführungspflichtig ist oder EÜR ist.

EÜR = Bruttoprinzip

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2 EStG, sondern in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (erneut festgestellt durch BFH VIII B 54/20).

Das ist insbesondere für die Zahllast Dezember/4. Quartal von Bedeutung - hier greift die 10-Tage-Regel und ob der Steuerpflichtige eine Einzugsermächtigung erteilt hat - z. B. hätte die Umsatzsteuerzahllast aus 2020 in 2020 versteuert werden müssen, da sie erst am 11.01.2021 fällig war.

2022 ist der 10.01. ein Montag - wenn hier ein Sepa-Lastschriftmandat gegenüber dem Finanzamt vorliegt, dann gehört die Zahlung als Betriebsausgabe nach 2021 - wenn kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt ist es Betriebsausgabe 2022 - d. h. daß 2021 die USt-Zahllast im Gewinn enthalten sein muß, der zu versteuern ist.

Weder noch.

Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Zwischen dem Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbständiger Arbeit) und dem zvE liegen aber noch ein paar Rechenschritte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die 100.000 wären dann dein Nettoumsatz. Davon abziehen kannst du deine Aufwendungen. Das wäre dann dein Gewinn bzw. Einkünfte , wodrauf du Steuern bezahlen musst.

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:31

Genau, so habe ich das auch verstanden - die Aufwendungen wurden schon abgezogen und was bleibt sind 100.000 Nettogewinn

berndauskleve  04.12.2021, 01:32
@dfragt2021

Ja, die Umsatzsteuer fällt weg , weil das ist ein durchlaufender Posten , sagt man.

Mehrwertsteuer ist Gewinnneutral.

Wenn die 19.000 bei dir MWST sind, auf die 100.000 nur.

Du verstehst grundsätzlich den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:34

ja 19.000 wären mwst, danke

1000psEcoBoost  04.12.2021, 01:35
@dfragt2021

Die führst du separat ab und die 100k versteuerst du.

Ist im Endeffekt mehr^^

Weil du auf die 19,000 100% Steuern bezahlst^^

Würdest du nur die STeuern auf 119k bezahlen und keine mwst, wäre es wenigger.

weder noch - für die Berechnung der Einkommenssteuer wird das Einkommen zu Grunde gelegt.

dfragt2021 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:19

''Bei Selbständigen ist der Gewinn das, was man als das zu versteuerndes Einkommen bezeichnet.'' https://fly-higher.com/unterschied-zwischen-umsatz-und-gewinn/

kevin1905  04.12.2021, 01:44
@dfragt2021
''Bei Selbständigen ist der  Gewinn das, was man als das zu versteuerndes  Einkommen bezeichnet

Nein.

Der Gewinn sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (bzw. bei Ärzten, Anwälten etc. die Einkünfte aus selbständiger Arbeit). Wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen, ist dies auch die Summe der Einkünfte und ohne Entlastungsbeträge auch der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Hiervon werden die Vorsorgeaufwendungen (beschränkt abziehbare Sonderausgaben) abgezogen:

  • Beiträge zur GRV oder zu einem Basisrentenvertrag (In 2021: 92% Anerkennung bis zum Höchstbetrag)
  • Beiträge zur GKV bzw PKV Beiträge soweit sie auf GKV äquivalente Leistungen entfallen.
  • Beiträge zur Pflegeversicherung.

Ferner mind. 36,- € Sonderausgabenpauschale (kann höher sein, z.B. wenn Kirchensteuer im Vorjahr gezahlt wurde).

Frühestens dann bist du beim zu versteuernden Einkommen.

Wenn du also

  • eine vernünftige Altersvorsorge betreibst (500,- € pro Monat) und
  • z.B. freiwillig gesetzlich zum Höchstbetrag versichert bist (900,- € pro Monat),

bleiben von 100.000,- € Gewinn noch etwa 83.644,- € zu versteuerndes Einkommen übrig.