Spaß Anrufe strafbar?

4 Antworten

Das Mitschneiden der Anrufe auf Band ohne Einwilligung und Zustimmung des Gesprächspartners ist nach § 201 StGB als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar. Allerdings kann unter bestimmten Umständen, wie sie bei solchen Telefonscherzen gegeben sind, die Einwilligung erst im Verlauf des Gesprächs eingeholt werden, wenn bei Nichteinwilligung die Vernichtung des bereits aufgezeichneten Materials sichergestellt ist.

Unter Umständen können bei solchen Anrufen auch die Tatbestände Beleidigung (§ 185 StGB), Stalking (§ 238 StGB) oder bei Erzeugung sehr lauter Geräusche Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt sein. Neben den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Folgen eintreten. Betroffene können einen Unterlassungsanspruchgeltend machen und dafür auch eine Einstweilige Verfügung erwirken. Ferner besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu fordern

Also wie du siehst machst du dich damit ziemlich strafbar, aber natürlich ist es wichtig was du gesagt hast. Falls die Anzeige deine Tat nicht richtig wiedergibt kannst du eine Gegenanzeige machen, weil es eine Lüge ist

Ich hoffe ich konnte dir helfen Alex

Kilian244 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 15:03

Wie gesagt ich hab weder beleidigt noch gestalkt noch hohe Töne abgespielt was ich mir selbst vorwerfen könnte wäre Belästigung aber mehr nicht

Könntest weiterhelfen Danke Alex

Kilian

Ohne Grund werden sie sich aber nicht die Mühe gemacht haben eine Fangschaltung herzustellen. Lass´dich einfach überraschen.

Das könnte Sozialstunden nach sich ziehen.