Bilder rumschicken strafbar oder nicht?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Vielleicht wurde meine Frage schon öfters gestellt, aber hab bis jetzt nur etwas zu Nacktbildern gefunden. Ich habe 2 Bilder von jemandem in eine Gruppe geschickt. Die Bilder waren welche, die derjenige als Whatsapp Profilbild hatte oder auf Facebook gepostet hat. Dort sieht man nur sein Gesicht, dass heißt das dies nichts mit Nacktbildern oder sonstiges zu tun hat. Ich wiederum habe die Bilder von Freunden bekommen. Als ich die Bilder schickte habe ich diese auch nicht beleidigt oder so etwas. Er drohte mit Anzeige. Ist das denn wirklich strafbar? Denn er hat die Bilder öffentlich ins Netz gestellt und es sind ja keine Nacktbilder. Ebenso herrschte von meiner Seite aus auch kein Cybermobbing. Bin über 14 und somit strafmündig.
Die Bilder hatte er, bevor sie rumgeschickt wurden, wieder von Facebook und WhatsApp runtergenommen.
6 Antworten
Du hast das recht auf das eigene Bild sowie das Urheberrecht verletzt und das ist strafbar!
Egal ob Tonaufnahmen, musik, text, bilder, Videos unterliegen immer dem Urheberrecht. Somit dürfen diese nicht, ohne die Einwilligung des Erstellers runtergeladen und wieder veröffentlicht (hochgeladen) werden. Es sei denn der Ersteller hat es ausdrücklich in einem Vermerk erlaubt.
Dies gilt auch für Bilder die Personen enthalten, dürfen ohne die Einwilligung derer nicht veröffentlicht werden.
Die einzigste Ausnahme ist: Der Teil-button..
Sofern eine offizielle Teil-Funktion zu Verfügung steht, darf man diesen nutzen und alles teilen. Da kann selbst der Urheber nichts machen.
Der offizielle Download-Button
Für deinen Persönlichen und privaten Gebrauch darfst du auch alles runterladen, sofern es eine Downloadfunktion gibt - aber nicht wieder veröffentlich oder verbreiten ohne die Einwilligung
Die Rechte an seinem Bild gehören ihm, völlig egal ob du ihn beleidigt hast oder nicht. Wenn er dich anzeigt und du mit seinen BIldern Unfug getrieben hast (sie z.B. geteilt hast), kannst du schon einmal vordehnen für die Hand des Gesetzes, die in deinen Enddarm eindringt.
Also ja, das ist strafbar und vorallem beweisbar, da FB so ziemlich alles speichert, ob du es löscht oder nicht.
Er hat die Bilder auf Facebook hochgeladen und verschiedene Leute haben sie dort gescreenshotet und mir geschickt. Diese habe ich wiederum an eine Gruppe geschickt und gefragt, ob derjenige das ist.
Kann nicht wahr sein. m(
Es ist NICHT DEIN Bild!!!
Also hast Du NICHT das Recht, es zu veröffentlichen.
Das ist kein Cybermobbing, sondern eine Straftat.
Korrekt! Das Internet ist kein Selbstbedienungshaus!
Es gibt ein Recht am eigenen Bild, das verbietet die Verbreitung ohne die Einverständnis des Abgebildeten und dem Rechteinhabers.
Du hast das bei ihm gelesen, dass er das geschrieben hat?
aber der abgebildete hat die Erlaubnis gegeben als er es auf Facebook und WhatsApp stellte.