Sozialversicherung in der Betriebkostenabrechnung?
Moin,
ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erhalten. In dieser sind kosten für die Sozialversicherung enthalten. Auf nachfrage für was das ist meinte er, das dies die Kosten für den Hausmeister sind bzw die kosten seiner Sozialversicherung.
Ist dies rechtens? Ich bin doch nicht der Arbeitgeber vom Hausmeister also warum sollte ich diese Zahlen? Lohnt sich ein Widerspruch?
4 Antworten
Das ist rechtens. Der Vermieter darf sämtliche Kosten für den hauseigenen Hausmeister abrechnen, also auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Beim Hausmeister muss man aber oftmals aufpassen, welche Tätigkeiten dieser ausführt. Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten sind nicht umlagefähig, und dies ist zeitanteilig heraus zu rechnen.
Zu den Hausmeisterkosten gehören die Lohnkosten und die Sozialversicherungsbeiträge, soweit der Hausmeister auch typische Hausmeistertätigkeiten übernimmt – wie etwa Gartenpflege oder Schneebeseitigung. Nicht umlegbar sind die anteiligen Kosten für den Hausmeister, wenn er auch Reparaturen übernimmt.
Warum wird nicht einfach mal der Mietvertrag ganau durchgelesen. Mit solchen fragen, die sich ständig wiederholen, wir zuerst der böse Vermieter beschuldigt
wenn es im Mietsvertrag stehen würde, hätte ich nicht gefragt ;)
So etwas steht in der Regel nicht im Mietvertrag, sondern nur in der Betriebskostenverordnung.
Betriebskostenverodnung § 2 Punkt 14:
die Kosten für den Hauswart,
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;