Sozialstunden Bin ich jetzt vorbestraft?
Hallo ich (18 jahre) habe vor kurzem ziemlich mist gebaut. und habe dafür Sozialstunden bekommen worauf ich auch nicht stolz bin aber ändern kann ich das jetzt auch nicht. Ich frage mich die ganze zeit schon Gelte ich jetzt als vorbestraft und kann/darf nicht mehr im Ausland studieren?
4 Antworten
Sozialstunden Bin ich jetzt vorbestraft?
Du bist in dem Moment vorbestraft, in dem du verurteilt wirst. Wurscht, wie hoch das Urteil ausfällt.
Die für dich interessante Sache ist, dass du, obwohl du verurteilt wurdest, die Verurteilung nicht im Führungszeugnis sichtbar ist. Das Führungszeugnis ist leer. Du darfst dich also als „nicht vorbestraft“ bezeichnen, obwohl du vorbestraft bist. Es sollte damit auch möglich sein, im Ausland zu studieren, weil du ein leeres Führungszeugnis vorlegen kannst, und niemand im Ausland ins Bundeszentralregister sehen kann.
Nein. Sozialstunden sind ein erzieherisches Mittel im Jugendstrafrecht. Es wird im Erziehungsregister eingetragen. Und wenn man 24 Jahre alt ist, gelöscht.
Siehe hier:
Danke <3
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge, wie ich oben auch mit Quellen und einem Rechtsanwalt belegte. Es ist eine Verurteilung, aber der FS ist nicht vorbestraft. Wäre es ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, stände es im erweiterten Führungszeugnis. Auf das Erziehungsregister haben nur Staatsanwälte, Gerichte und sehr hohe Behörden Zugriff. siehe hier:
Du wirfst da einiges durcheinander. Das erweiterte Führungszeugnis hat damit rein gar nichts zu tun. Es führt zusätzlich hauptsächlich Sexualdelikte auf. Das Führungszeugnis und das Erziehungsregister sind Auszüge aus dem BZR. Jede Verurteilung kommt ins BZR. Jede. Sobald dort ein Eintrag steht, ist man vorbestraft. Nur wenn es nicht auch im Führungszeugnis steht, darf man sich "Nicht vorbestraft" nennen. Das hat seinen Grund darin, dass man jungen Menschen nicht schon bei leichten Verfehlungen die Zukunft verbaut.
Auf das Erziehungsregister haben nur Staatsanwälte, Gerichte und sehr hohe Behörden Zugriff.
Das stimmt, habe auch nichts gegenteiliges behauptet.
Mir wurscht, was in irgendwelchen Links von Rechtsanwälten steht, die du vielleicht falsch interpretierst. Führungszeugnis und BZR waren jahrelang mein tägliches Geschäft.
Egal, das diskutiere ich nicht weiter.
Es ist eine Verurteilung, aber der FS ist nicht vorbestraft.
Nein. Der Verurteilte ist vorbestraft. Er darf sich nur "nicht vorbestraft" nennen.
Nein, als vorbestraft gilt man erst wenn eine Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe ( Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht) oder mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe verhängt wird.
als vorbestraft gilt man erst wenn eine Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe
Die Grenze ist 91. Es muss sich also um eine Verurteilung handeln, die mindestens 91 TS umfasst. 90 TS werden gerade nicht eingetragen.
Nicht im erweiterten Führungszeugnis. Die Sozialstunden
zählen aber natürlich nicht.
Nein da passiert nichts dein Führungszeugnis wird frei sein. :)
Dnake <3
Doch. Das Erziehungsregister ist ein Auszug aus dem BZR. Das einzige, was entscheidend ist, dass die Verurteilung nicht im Führungszeugnis sichtbar ist.