Zu 30 Sozialstunden verurteilt als Jugendstrafrecht. Bin ich nun vorbestraft?
Mit 17 Jahren also vor 3 Jahre, hab ich einen Ladendiebstahl im geringen Wert begangen. Wurde im Jugendgericht zu 30 sozialstunden verurteilt. (Erfolgreich abgeleistet) weil es das zweite mal war ging es vor Gericht.
Beim ersten Mal bekam ich nur eine Abmahnung und 8 Sozialstunden.
Bin ich nun vorbestraft ja oder nein? Wegen Jugendschutz
Wie lange bleibt dies in der Akte? Sind das 90 Tagessätze?
3 Antworten
Jein. Du wurdest bestraft, damit bist Du natürlich auch VORbestraft ;-) Wenn es ein neues Verfahren gibt, dann kommt das auch wieder auf den Tisch. Damit hat es sich dann aber auch.
"Tagessätze" gibt es nur bei Erwachsenen. Entsprechend hast Du auch keinen Eintrag im Führungszeugnis und darfst Dich bei einer entsprechenden Frage trotzdem offiziell als "nicht vorbestraft bezeichnen".
Das wird ins Erziehungsregister eingetragen, das mit dem 24. Geburtstag gelöscht wird.
Jugendliche bekommen nur dann einen Eintrag im Führungszeugnis, wenn sie einen Knast von innen gesehen haben ("Jugendstrafe"). Nicht mal Jugendarrest reicht da aus.
Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.
Fragen
1) Darf Lena Polizei werden?
2) Darf Lena eine Führerschein machen?
3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten
4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?
bei einer entsprechenden frage kann man sich immer mit nicht vorbestraft bezeichnen, weil es unzulässige Fragen sind.
Ja. du bist vorbestraft.
Es wird nicht im normalen Führungszeugnis eingetragen. (ab 90)
Im Erweiterten steht es drin.
und im polizeilichen auch (Behördeninterne)
Alle Akten, auch die gelöschten, werden nicht vernichtet.
Mit Gruß
Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.
Fragen
1) Darf Lena Polizei werden?
2) Darf Lena eine Führerschein machen?
3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten
4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?
Nein Jugendstrafen werden gelöscht, sie dienen der Erziehung un d nicht der Bestrafung.
Sei diesbezüglich unbesorgt