Muss ich als Wochenendpapa meine 12jährige Tochter noch abholen?

16 Antworten

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Du schreibst in deiner Frage: Frage ich meine Tochter, ist es ok für sie, ....

Dazu möchte ich sagen: erstens sagen Kinder allermeisten das, was die Eltern gerne hören wollen (und das wissen auch sie genau) und zweitens kannst du doch eine solche Entscheidung nicht ein 12-jähriges Mädchen treffen lassen. Du bist doch ihr Vater; du solltest sie beschützen und nicht irgendwelchen gestörten Zeitgenossen ausliefern!

Ich denke, du bist recht egoistisch und unreif, du hast nicht ansatzweise verstanden, was Vaterschaft bedeutet.

Der Vater ist für das Kind zuständig, nicht das Kind für den Vater.

Die Mutter ist auch nicht dazu da, deine Interessen wahrzunehmen; sie sorgt eh all´die übrige Zeit für das Wohlergehen des Kindes.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 12:00

Gut, ich weiss, es gibt auch Leute, die mit 42 noch unreif sind. Ich denke allerdings, die Tatsache, dass wir diese Frage sachlich diskutieren, zeugt eher von Reife. Egoistisch? - Ja, gegenüber der Mutter, nicht ggb. dem Kind. Eher interessant ist: "...sagen Kinder allermeisten das, was die Eltern gerne hören wollen..." Das Jugendamt hat in einer Befragung meiner Tochter (während der leider notwendigen gerichtlichen Umgangsregelung)festgestellt, dass sie mir sagen dürfe, wenn sie etwas nicht wolle und ich mich nach ihren Wünschen richte. Sollte mein Kind sich also zuviel zugetraut haben und nach der ersten Alleinfahrt völlig überfordert aus dem Zug steigen, verspreche ich dir, sie wie gewohnt weiter abzuholen! Es muss aber auch für den Vater erlaubt sein, auf diese Weise sein Kind zu fordern und sein Selbstbewusstsein zu fördern. Was die Bedenken wegen der "gestörten Zeitgenossen" betrifft - die habe ich allerdings auch, aber mir vorzustellen, dass mitten im ICE plötzlich jemand meine Tochter aus dem Zug zerrt, naja, bisschen paranoid, oder?! Vielen Dank für die rege Beteiligung, aber bitte, bleibt sachlich, ich fänds cool, wenn Väter und Mütter mal ohne die Zickereien auskommen könnten!

gottesanbeterin  07.04.2010, 17:01
@JoeGranato

Ich stell´mir halt meine 12-jährige Enkelin vor, die allerhand Flausen im Kopf hat, doch trotzdem noch ein Kind ist; und erst kürzlich hat mir ihre Mutter, meine -Tochter erzählt, wie und wie oft sie , eben, wenn sie(damals zwischen 13 und 15 Jahren), wenn sie allein unterwegs war, von grauslichen Gestalten, meist älteren Semesters blöd angemacht und teilweise angetatscht wurde. Mir hat sich der Magen umgedreht! Die Kinder sind solchen Dingen dann schutzlos ausgeliefert, da nützt es nichts, wenn du im Nachhinein feststellt, dass es wohl doch nicht so günstig ist, das Mädel allein fahren zu lassen.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 17:46
@gottesanbeterin

@ Gottesanbeterin: Schon in Ordnung! Ich denke, wir machen uns alle Sorgen um unsere Kinder. Meine Tochter hat sich vor kurzem beim Skifahren mit Mama den Arm gebrochen und mich angerufen. Ich habe sie sofort gefragt, ob ich sie im Allgäu besuchen soll, da frag ich auch nicht nach den Kosten. Sie meinte gleich, es wäre nicht nötig, Mama und Grosseltern waren bei ihr.

Nach den besorgten Mails hier tendiere ich jetzt eher dazu, erstmal wegen der Zugfahrt stillzuhalten und nur die Ordnungsmittel zu beantragen. In einem Jahr, wenn Fr.Leutheusser-Schnarrenberger die Gesetzeslage für uneheliche Väter in Sachen Sorgerecht wie versprochen geregelt hat, sehen wir dann weiter.

Noch eins zur Diskussion:

@Dea: "...viele Kinder MÜSSEN mit dem Zug zur weiterführenden schule...ohne erwachsene Begleitung..."

Was sind das nur für Eltern?!;-) Wer entscheidet, wann ein Kind mit dem Zug fahren MUSS? In Fällen wie dem meinen entscheidet eben die Kinderbesitzerin allein und stellt die eigenen Interessen VOR das Kindeswohl.

Kann ich z.B. als unehelicher Vater verlangen, dass meine Tochter zur Schule begleitet wird (immerhin 15 min.), weil ich Bedenken hab? Ist dieser Fussweg nicht mindestens genauso riskant? Nein, mein Kind MUSS allein zur Schule laufen! Wird deshalb die Verantwortung der Mutter in Frage gestellt?

gottesanbeterin  07.04.2010, 22:14
@JoeGranato

Wenn Kinder auf dem Schulweg sind, ob mit Eisenbahn, Bus oder zu Fuß, sind sie meist in Gruppen unterwegs; eine Gruppe ist ein guter Schutz. Meiner Tochter, von der ich erzählt habe ist solch unangenehmes nur immer passiert, wenn sie allein unterwegs war, nicht jedoch, wenn ihre Schwestern dabei waren.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 08.04.2010, 11:53
@gottesanbeterin

Ok, das habe ich nicht bedacht. Meistens trifft sie Freundinnen auf dem Weg. War als Provokation gedacht, sorry. Ich wollte damit nur sagen, dass es gewisse Sachzwänge gibt und man nun mal kalkulierte Risiken eingehen muss, auch bei Kindern. Das tun Eltern und Alleinerziehende andauernd, auch aus finanziellen Gründen.

Z.B.Autobahn: Was meinst du, was da los ist?! Dort trifft man auch regelmässig auf Verrückte, die das Leben anderer aufs Spiel setzen. Trotzdem setzt man sich und sein Kind dem Risiko aus.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 19.07.2011, 21:17
@JoeGranato

EIN JAHR SPÄTER

Die Mutter wurde gerichtlich verpflichtet, die Betreuungskosten im Zug zur Hälfte zu übernehmen. Das hat nur einmal funktioniert. Meine Kosten für die Fahrerei trotz Urteil habe ich vom Unterhalt abgezogen. Nachdem ich weiter die Mutter unter Druck gesetzt habe, kam meine Tochter plötzlich allein angereist. Ich hole sie vom Bahnhof ab. Die Mutter holt das Kind an der Bushaltestelle bei ihrer Wohnung ab. Das Kind muss also vom Zug in die Staba und noch mal in den Bus umsteigen.

Ziemlich schnell groß geworden, meine Kleine, nicht wahr?!

Missy83  07.04.2010, 11:29

die mutter ist aber sicher nicht dafür zuständig dem kind irgendeine grütze ins ohr zu setzen bzw das kind gegen den vater ausspielen zu wollen! einzig und allein das ist hohl, unreif und egoistisch!!!!

Ich kann dir als Mutter sagen, es ist für das Kind OK mit dem Zug zum Vater zu fahren. Meine ist mit zwölf drei über zwei Stunden mit dem Zug zum Vater gefahren und ist auch teilweise alleine zum Vater geflogen. Die hat das alles super verkraftet. Außerdem gibt es die Möglichkeit auch bei der Bahn und nicht nur bei den Airlines eine Bekleidung zu beantragen. Wobei ich der Meinung bin das mit zwölf reicht den Schaffner zu informieren dass das kind alleine reist. Die schauen auch ab und an nach deiner Tochter. Lass dir hier kein schlechtes Gewissen machen es ist auch ein Abenteuer und ein Weg zur Selbstständigkeit für dein Kind.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 08.04.2010, 11:38

Danke, Doppelfrosch! Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen. Ich denke auch, dass der Schaffner reichen müsste. Aber das ist wiederum am Startbahnhof Aufgabe der Mutter, den zu informieren. Und der Zug hat nur 2 min. Aufenthalt. Vielleicht einen kleinen Zettel zur Fahrkarte? "Kind reist allein, bitte würden sie sich drum kümmern?" Ich frag mal nachher am Bahnhof die Info. Begleitung kostet übrigens auch 50!;-(

es kommt einem schon komisch vor, dass der vater die kindsmutter verpflichten will, kind zum bahnhof zu bringen.

vermutlich ist der anwalt deshalb zurückhaltend., da eine solche klage eher "kleinlich" erscheint und nichts mit dem wohl des kindes zu tun hat.

man mutmasst eher einen kleinkrieg.

der umgangselternteil hat das kind im normalen falle abzuholen von der wohnung der mutter und es dort wieder abzugeben. die sache ist doch logisch finde ich. was hindert dich deine tochter von der mütterlichen wohnung abzuholen und sie zu dir zu bringen? mit ordnungsmitteln musst du nicht kommen, da sie dir eh nix bringen werden. die mutter ermöglicht dir ja den umgang, ist zu solchen extrawürsten nicht verpflichtet. ich würde meine 12-jährige tochter nicht jedes zweite wochenende durch die gegend fahren lassen unbetreut.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 09.05.2010, 21:15

Es gibt Möglichkeiten: Neutrale Übergabe(nicht UNBEDINGT bei der Mutter), Schadensersatz (über Zivilrecht), logisch,...Normalfall? Dann wäre "gutefrage" überflüssig!

Also viele Kinder MÜSSEN mit dem Zug zur weiterführenden schule...ohne erwachsene Begleitung.

Grundsätzlich bist du als Wochenendpapa verpflichtet, das Kind zum Umgang abzuholen. Im Einzelfall (bei sehr weiten Entfernungen) wurde schon mal Entscheidung getroffen, dass die Mutter das Kind denhalben Weg begleitet udn es wurde ein "Übergabepunkt" festgelegt...aber da betrugen die Entfernungen mehrere hundert Kilometer!

Bislang hat doch die Mutter das Kind zum Zug gebracht und du hast es abgeholt. das hat funktioniert und das Kind kommt damit klar.

WARUM also eine "gerichtliche" Klärung? Nur um der Ex einen auszuwischen? Kein Wunder, wenn der Anwalt sich da zurückhält.

Behalte das bisherige Prozedere stillschweigend bei. Und zur Not holst du das Kind am heimischen Ort ab und geniesst die Stunde Zugfahrt mit ihm!

JoeGranato 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 16:22

@Dea: gerichtliche Klärung ist absolut notwendig, im Interesse des Kindes.

Die KM entscheidet beispielsweise darüber, wie lange der Umgang zu dauern hat. Es heisst dann, das Kind braucht mehr Zeit "zu Hause", also eine subjektive Einschätzung der Mutter.

Gleichzeitig gibt sie aber als Grund an, es wäre ungerecht, dass ich so viel Zeit über die Ferien bekomme, während sie den harten Alltag mit dem Kind bestreiten muss.

JoeGranato 
Beitragsersteller
 07.04.2010, 11:00

Du hast etwas missverstanden, Dea, die Mutter bringt das Kind noch nicht zum Zug, ich hole es ab. Ich möchte nur möglichst bald etwas ändern, die Mutter hat auch in 5 Jahren noch keinen Grund, mir irgendwie entgegenzukommen. D.h., sie wird es höchstens mal ausprobieren und schnell merken, dass es so wie bisher bequemer für sie ist.