Zwei 16-jährige alleine ein paar Nächte im Hotel übernachten? Rechtlich in Ordnung?
Dürften wir (beide 16), natürlich mit Einverständnis unserer Eltern, für ein paar Tage nach Hamburg in ein Hotel? Also ohne Erziehungsberechtigte, aber mit deren Einverständnis. Ist das deutlich/vom Gesetz her erlaubt? Müssen wir irgendwas beachten? Wir würden mit dem Zug an- und auch wieder abreisen. Und falls das geht, sollten unsere Eltern das Hotel buchen oder besser wir?
11 Antworten
Hallo Laila8,
ich bin hier in diesem Forum immer wieder erstaunt, wie viel Blödsinn hier für bare Münze verkauft wird. Bei vielen der bisherigen Antworten zu Deiner Frage ist es hier nicht anders.
Die bisherigen Antworten, die sagen, dass man mit 16 nicht alleine in einem Hotel verbringen darf sind schlichtweg falsch. Es gibt kein Gesetz, welches es verbietet, dass man mit 16 alleine in einem Hotel übernachtet.
Es ist auch nicht verboten, wenn sich Kinder oder Jugendliche nachts alleine auf der Straße aufhalten.
Die Verbote die für Kinder und Jugendliche gelten, stehen im Jugendschutzgesetz, dessen Gesetze Du unter folgendem Link findest:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
Es gibt zwar in der Tat nach dem Jugendschutzgesetz Orte an denen sich Kinder & Jugendliche gar nicht oder zu bestimmten Zeiten nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen aufhalten dürfen, aber Hotels zählen nicht dazu.
Allerdings nehmen nicht alle Hotels Jugendliche ohne Begleitung Ihrer Eltern auf. Das liegt aber nicht da dran, dass sie es nicht dürfen, sondern viel mehr daran, dass viele Hotels schlechte Erfahrungen mit alleine reisenden Jugendlichen gemacht haben.
Grundsätzlich stellt die Übernachtung in einem Hotel aber kein Problem da. Es macht allerdings im Vorwege Sinn, sich ein Hotel zu buchen und zu klären, ob sie auch Jugendliche aufnehmen.
Des Weiteren macht es Sinn, sich von den Eltern bestätigen zu lassen, dass sie Euch erlaubt haben in alleine in Hamburg aufzuhalten und in der Bestätigung auch Besonderheiten mit anzuführen, wie z.B. ob Ihr Euch nachts auch draußen aufhalten dürft.
In der Bestätigung von den Eltern sollte auch dessen telefonische Erreichbarkeit mit angeführt sein.
Sollte Euch aus welchen Gründen auch immer die Polizei kontrollieren, könnte es ansonsten zu Problemen führen. Kommt bei der Kontrolle nämlich der Verdacht auf, dass Ihr von Zuhause abgehauen seit, könnten das zu einer etwas längeren Kontrolle führen. Dem kann mit der Bestätigung der Eltern, einfach aus dem Weg gehen.
Schöne Grüße
TheGrow
Im Prinzip alles richtig, allerdings muss die Buchung entweder durch Eltern durchgeführt werden oder ausdrücklich bestätigt werden. Das Buchen eines Hotelzimmers ist auf Grundlage 110 BGB nicht möglich.
Es mag natürlich Hotels geben, die sich des Risikos nicht bewusst sind B-)
Klar, ist kein Problem.
Vom Gesetz her ist das nicht deutlich erlaubt, einfach aus dem einfachen Grund, dass wir in einer Demokratie leben. Das etwas erlaubt ist, muss nicht explizit geregelt sein, sondern Gesetze sind nur Verbote und Einschränkungen.
Das muss im Einzelfall mit dem Hotel abgeklärt werden, nicht alle Hotels machen das mit. Die Eltern müssen auf jeden Fall buchen und das ganze abklären. Wenn nicht geht in eine JUgendherberge, die nehmen auf jeden Fall alleinreisende Jugendliche ab 16 Jahren auf.
Nicht erst ab 16 :-)
Das sollten die Eltern bei der Buchung angeben, dass ihr alleine wohnt, nicht alle Hotels nehmen Minderjährige ohne Begleitung auf. Wenn das bei der Buchung nicht bekannt ist, muss das Hotel Euch nicht aufnehmen, Ihr müsst jedoch den Ausfall bezahlen.
Das ist schon richtig. Das Hotel muss die Aufsicht/Verantwortung für Minderjährige nicht übernehmen.
Hat auch keiner gesagt, dass das Hotel das machen muss. Ist auch rechtlich nirgendwo gefordert.
Deswegen ist die Aussage falsch.
Der Hotelier kann nicht zur Aufsichtspflicht von Minderjährigen herangezogen werden. Daher kann er von seinem Entscheidungsrecht (Hausrecht) Gebrauch machen, wenn ihm nicht mitgeteilt wird, dass die Gäste aufsichtspflichtig sind, jedoch ohne Aufsicht reisen. zum Beispiel: http://www.oberstaufen.de/service/gastaufnahmebedingungen-gastgeber-oberstaufen.html
Minderjährige sind nicht pauschal "aufsichtspflichtig". Das was der Hotelier hier reinschreibt, ist blabla, was sowieso gilt. Niemand würde einen Hotelier aufsichtspflichtig machen.
Vielleicht solltest du dich erst mal schlau machen, was Aufsichtspflicht bedeutet. Das bedeutet eben nicht, dass Minderjährige die ganze Zeit beaufsichtigt werden müssen oder dass irgendwer "Zur Verantwortung" gezogen werden kann.
Falls der Hotelier vorher reinschreibt: Keine Minderjährigen, gut, dann ist das okay, das ist seine Entscheidung.
Falls das nirgendwo in den Herbergsbedingungen steht und er sagt nachher "Keine Minderjährigen ohne Aufsicht" nachdem der Vertrag geschlossen wurde, hat er Pech gehabt.
Es wäre in Ordnung, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht auf das Hotelpersonal übertragen würden. Darauf wird man sich aber in einem Hotel nicht einlasssen. Geht also nicht.
Die Aufsichtspflicht muss hier nicht übertragen werden, weiß gar nicht, wie man immer auf diesen Unsinn kommt.
Es wäre in Ordnung, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht auf das Hotelpersonal übertragen würden
Mit 16 muss man nicht wie ein Kleinkind rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Eltern sind nicht verpflichtet ständig ihre jugendlichen Kinder zu beaufsichtigen, sondern können ihren Kindern dem Alter und der Entwicklung entsprechende Freiheiten einräumen. Dazu gehört auch, dass Jugendliche auch mal alleine verreisen dürfen.
Natürlich dürfen die Jugendlichen alleine verreisen. Darum geht es ja nicht. Es geht darum, ob sie alleine in einem Hotel übernachten dürfen bzw. die Möglichkeit dafür finden.
Es ist zwar nach der rechtlichen Ordnung gefragt, aber die spielt wahrscheinlich nicht die größte Rolle. Es geht darum, was machbar ist. Selbst wenn die "Aufsichtspflicht" nicht trägt, ist es doch wohl ziemlich unmöglich ein Hotel zu finden, dass die Jugendlichen aufnimmt. Ohne Beaufsichtigung wird es nicht gehen, selbst wenn es keine Pflicht ist.
Ich möchte den Jugendlichen nicht die Hoffnung machen, dass sie ihr Vorhaben in der Art (Hotel) durchführen können.
Nein, mit 16 ist es vom Gesetz her völlig in Ordnung, wenn die Jugendlichen ein paar Tage alleine sind.
Die Eltern genügen in diesem Fall ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie den Jugendlichen sagen, dass sie keinen Blödsinn machen sollen.
Wie kommst du denn darauf? Das ist ja der größte Quatsch den es gibt. Es wurde auch hier ein gültiger Vertrag geschlossen, da kann das Hotel die Leute nicht einfach auf die Straße setzen, auch wenn es zwei Minderjährige sind.