Sozialamt sagt. Auto ist Vermögen und darf 2600 nicht überschreiten, stimmt das?
6 Antworten
Ich selber beziehe zwar keine Sozialhilfe, allerdings ist es generell so das ein Auto ein Luxusgut ist, welches keine Notwendigkeit besitzt. Ich kann mir gut vorstellen, das dies so ist und die Grenze erscheint mir auch nicht zu hoch. Jemand der Sozialhilfe bezieht oder anderweitige Leistungen vom amt, bekommt diese ja um sich seinen Unterhalt erlauben zu können und nicht um mit einem Wagen für 20000 € rumzufahren.
Wenn du das KFZ - nachweislich zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben benötigen würdest könnte das auch einen Zeitwert von z.B. 10.000 € haben,es käme dann ja immerhin darauf an in wie weit ein Umbau des Fahrzeugs notwendig war !
Dann würde das KFZ - auch kein Vermögen darstellen das auf deine 2600 € Schonvermögen angerechnet werden dürfte,es würde sich dann um privilegiertes Vermögen handeln,so wie eine eigene bewohnte angemessene Immobilie.
irgendwo muss ja eine Grenze sein, ein neuer Porsche muss als Vermögen gesehen werden Das selbe gilt für Schmuck, Wertsachen, Wohnungen und Häuser. Es gibt für alles eine Wert - Grenze
Du meinst 26000 EUR? Ist das der Neuwert oder der Zeitwert der da angesetzt wird? Was hast du für ein Auto, ist es das einzige in der Familie? Ich glaube so pauschal geht das nicht da es sein kann das ein Auto unbedingte Voraussetzung ist einen Job zu bekommen. Also es müssen besondere Umstände dafür sprechen das Auito verkaufen zu müssen.
Hm, ich bin da kein Experte aber das erscheint mir etwas seltsam. Besonders weil die Spanne nicht so weit überschritten ist. Die Frage ist ja ob man die 4500 Euro überhaupt erzielen kann und ob man einen Ersatz bekommt.Hast du einen entsprechenden Aussweis? Also ich würde hier nochmal unabhängige Auskunft einholen wenn sich hier keiner findet der sich damit auskennt. Vielleicht mal bei einem Anwalt für Sozialrecht oder dergleichen.
Vermögensgrenze der Sozialhilfe beträgt 2.600,-€, entsprechenden Wert darf das Fahrzeug haben, das Fahrzeug zählt in diesem Fall zum Vermögen.
Anders z.B. bei Hartz4, dort gelten höhere Freigrenzen und ein Fahrzeugwert von etwa 7.500,-€ gilt noch als angemessen.
Die Grenze des Schonvermögens liegt im SGB - Xll - bei 1600 € bzw.2600 € !
Wenn man aber nachweislich auf ein KFZ - durch körperliche Einschränkungen angewiesen ist,weil man sonst nicht am gesellschaftlichem Leben teilhaben kann,dann ist dieses KFZ - privilegiertes Vermögen und darf eben dann nicht auf das Schonvermögen angerechnet werden.
So wie es im SGB - ll ( ALG - 2 ) auch ist,da ist ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € oder eine selber bewohnte angemessene Immobilie auch privilegiertes Vermögen und darf nicht auf das Schonvermögen angerechnet werden.
Unterschied ist im SGB - ll eben nur,dass der Zeitwert ggf.höher ausfallen darf als im SGB - Xll und das man im SGB - ll nicht nachweisen muss das man auf das KFZ - angewiesen ist.
das Auto ist 4500€ wert, SA sagt, maximal darf es nur 2600€ wert sein, zudem bin ich gehbehindert