Ich beziehe Harz 4, darf ich ein Auto und ein Motorrad besitzen? (Gesamtwert ca. 2000,- € )
Ich weiß das ein Auto nur ungefähr 7500 Euro wert sein darf, ohne dass es auf das Vermögen angerechnet wird. Fährt ein Hartz-IV-Empfänger ein teureres Auto, kann er den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verlieren. Aber darf ich ein Auto und ein Motorrad besitzen wenn es den Wert ( 7500 Euro ) nicht übersteigt ?
3 Antworten
Da sehe ich kein Problem. Der Wert von rund 7500 Euro ist sicher nicht auf ein Auto beschränkt, du könntest innerhalb dieses Rahmens sicher auch drei Autos haben, wenn sie zusammen den Wert nicht übersteigen. Ist jetzt nur meine logische Annahme. Die Frage ist, wie man mit Hartz IV all diese Fahrzeuge unterhalten kann - sie kosten ja auch Versicherung, Steuer und ab und an Reparaturkosten. Vom Sprit ganz abgesehen. Rechne dir also gut durch, ob ein Auto und ein Motorrad vom Unterhalt her wirklich drin sind und wenn es problematisch ist, dann entscheide dich für das Sinnvollere. lg
Wenn du bereits ALG2 beziehst, dann musstest du diese Angaben ja bereits bei der Antragstellung machen, als nach deinen Vermögen gefragt wurde. "Vermögen" ist das, was man vor/bei der Antragstellung bereits hatte. http://hartz.info/index.php?topic=25.0 Sollten während deines ALG2-Bezugs weitere/zusätzliche Werte hinzugekommen sein, dann wird überprüft, ob das als zufließendes Einkommen zu werten ist bzw. ob's beim nächsten (Weiterbewilligunsg-)Antrag in die Vermögenserfassung mit hineinkommt.
Das darfst du, wenn du es dir leisten kannst. Außerdem ist eigene Mobilität gern gesehen, weil es die Chancen erhöht einen Arbeitsplatz zu finden, den du sicher aktiv suchts.